Beiträge von Mr. Freundlich

    Hallo Forum,

    ich möchte nur mal kurz eine Bestätigung, obwohl ich mir eigentlich sicher bin:

    Fallbeispiel:

    Vorstationäre Behandlung am 11.01. - Stationäre Aufnahme am 16.01. als Folge der der vorstationären Behandlung

    M.E. kann die vorstationäre Behandlung nicht gesondert abgerechnet werden, da innerhalb von 5 Tagen vor stationärer Aufnahme (§115a Abs.2 SGB V).

    Stimmen Sie mir zu?

    MFG

    Hallo Forum,

    die Vielzahl der Beiträge und Ansichten macht deutlich, dass hier wohl eine Klarstellung dringend notwendig ist.

    Besonders wenn ich mir die grundsätzliche Entwicklung anschaue, wonach immer mehr Mitglieder Leistungen im benachbarten europäischen Ausland in Anspruch nehmen möchten, dann sollten wir alle an einer schnellen Lösung interessiert sein.

    Persönlich würde ich mich ToDo\'s Meinung anschliessen, denn für mich bleibt ein Krankenhaus ein Krankenhaus. Das mag aber auch daran liegen, dass auch Kassenvertreter sich gegenseitig unterstützen sollten.

    MFG

    Zitat


    Original von F Herrmann:

    unser KIS verlangt, die beiden Aufenthalte wegen Sepsis
    (Nr. 2 und Nr. 5) zusammenzuführen, weil sie die gleiche DRG
    innerhalb der oGVD haben, obgleich sie nichts mit einander
    zu tuen haben und sogar eine Chemotherapie dazwischen lag.

    Wie würden Sie das bewerten?

    Vielen Dank, F.Herrmann.


    Hallo Herr Herrmann,

    Ihr KIS hat recht. Der §2 Absatz 1 KFPV 2005 gibt vor, dass gleiche DRG\'s innerhalb der OGVWD zusammenzuführen sind. Ob Sie medizinisch im Zusammenhang stehen spielt dabei keine Rolle.

    MFG

    Hallo Herr Killmer,

    sicher ??? Man kann es auch so sehen. Ambulante OP und erforderliche Nachruhe etc. abgeschlossen. Also ist die Patientin entlassen oder ???
    Der Kollaps ist zufälligerweise noch auf dem Parkplatz passiert. Aber ist die Patientin jetzt nicht als neuer Fall neu aufgenommen worden?
    Wie würden Sie denn vorgehen, wenn der Kollaps eine 1/2 Stunde später zu Hause passiert wäre ?

    MFG

    Zitat


    Original von Ordu Dr.:

    In Zukunft lassen Sie halt die Mütter und Babys mind. einmal übernachten.
    Gruß
    Ordu


    Naja, ich denke doch mal, dass die Entlassung bei der Entlassungszeit auf Wunsch der Patientin erfolgte.

    Aber mal im Ernst: M.E. ist die Abrechnung völlig i.O.!

    Mfg

    Hallo Kassandra,

    der Entgeltschlüssel 76000Z01 steht in den technischen Anlagen zum §301 unter der Überschrift \"Bundesweit nach Anlage 2 KFPV 2004; im weiteren Verlauf der technischen Anlagen kommt:
    \"Bundesweit nach Anlage 5 FPV
    76ZE0100 ZE01 Hämodialyse; OPS 8-854.0\"

    Da sich der Schlüssel 76000Z01 also offensichtlich nur auf 2004er-Fälle bezieht, ist m.E. der Schlüssel 76ZE0100 für 2005er-Fälle zu benutzen.

    MFG

    Zitat


    Original von Selter:
    ...
    Ein Instrument, was \"den\" Krankenhäusern in dieser oder ähnlicher Form nicht gegeben ist.
    Die mir erinnerlich zuletzt veröffentlichten Zahlen (ca. 2 Mrd. ausstehende Forderungen \"der\" Krankenhäuser) sprechen eher dafür, dass krankenhausseitig ein immenses finanzielles Problem besteht.
    ...

    Ich weiss zwar nicht woher die Zahl stammt, aber m.E. sind in dieser Zahl auch Forderungen enthalten, die innerhalb der Zahlungsfrist sind.
    Interessant sind doch nur Beträge, in denen die Zahlungsfrist verstrichen ist.

    MFG