Beiträge von Mr. Freundlich

    Hallo Forum,
    Hallo McHenze und P_Dietz,

    mir ist natürlich die 6-Wochenfrist bekannt und die kann ich natürlich nicht aussen vor lassen.

    Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass ich persönlich keine Probleme mit dem Aufrollen alter Fälle habe.

    MFG

    Hallo Herr Kleinschmidt,

    Zitat


    Original von MKleinschmidt:
    Späte Antwort, aber immerhin...

    Gem § 3 FPV gibt es Verlegungsabschläge immer, wenn in ein anderes Krankenhaus verlegt (oder aus einem solchen übernommen) wird.

    Phase B Reha gehört zum Krankenhausbereich (Abrechnung teilweise via DRGs, teilweise via Pflegesätze, sofern es sich um Besondere Einrichtungen handelt), ist keine Reha im eigentlichen Sinne (Kostenträger sind auch die Krankenkassen), also sind Abschläge berechtigt.

    Gruß

    M. Kleinschmidt

    Vorsicht ! Es gibt tatsächlich auch reine Rehaeinrichtungen gemäss § 111 SGB V, die die Phase B erbringen.
    Also ist vorab zu klären wohin der Patient kam.
    Handelt es sich um eine reine Rehabilitationseinrichtung -> Keine Verlegungsabschläge
    Handelt es sich um ein Krankenhaus nach § 108 SGB oder um eine Mischeinrichtung -> Verlegungsabschläge

    MFG

    Hallo Forum,

    nur falls es einen interessiert :biggrin: , ich finde diese Entscheidung auch als Vertreter eines Kostenträgers richtig und gut.

    Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, \"alte\" Fälle neu aufzurollen, wenn es denn zu \"Fehlkodierungen\" gekommen ist.
    Allerdings möchte ich von den Krankenhäusern dann aber keine Schreiben im Sinne \"zeitnahe Prüfung\" erhalten, wenn denn bei uns nachträglich \"Fehlkodierungen\" auffallen.

    MFG

    Hallo Mema,

    Kurz vor Feierabend eine schnelle Antwort:
    Bei der Fallzusammenführung wegen Partitionswechsel wird eine zeitliche Abfolge gefordert. Da der zweite Aufenthalt aber von der Wiederaufnahme ausgeschlossen ist, müssen die Fälle m.E. nicht zusammengeführt werden.

    MFG

    Hallo Frau Zierold,

    Zitat


    Original von D.Zierold:
    Uups, da habe ich doch glatt die Daten entlassen.
    Da hat Herr Freundlich recht, es ist eine Rückverlegung und es fallen Verlegungsabschläge an. (Sollte das KIS auch generieren.)

    :a_augenruppel:

    Eine Rückverlegung liegt hier nicht vor :d_zwinker: , da Patient ja am 01.07.07 aus Krankenhaus B entlassen und am 15.07.07 in Krankenhaus A wieder aufgenommen wurde.

    Hallo Lukas,

    gemäss §2 Abs. 3 FPV ist eine Fallzusammenführung vorzunehmen, sofern eine Wiederaufnahme innerhalb der OGVWD wegen Komplikationen im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung erfolgt.

    Es wird also nicht auf die HD abgestellt -> M.E. sind die Fälle zusammenzuführen.

    MFG

    Hallo Frau Zierold,

    Zitat


    Original von D.Zierold:
    Hallo Mabu,
    die Kasse möchte sicher, das sie die Behandlung vom 29.6. als vorstationär oder Notfall abrechnen und dann haben sie eine Verlegungsaufnahme mit Abschlag.

    Wieso denn das?

    Mabu ist in Krankenhaus A beschäftigt und Patient wurde am 29.06.07 von Krankenhaus A in Krankenhaus B verlegt. Dort wurde er am 01.07.07 entlassen und am 15.07.07 in Krankenhaus A wieder aufgenommen.

    Wenn also der 29.06.07 ein vorstationärer Fall wäre, dann hätten Sie eben keinen (!) Verlegungsfall.

    Hier aber hat eine Verlegung und nach Entlassung des Patienten am 01.07.07 eine Neuaufnahme am 15.07.07 stattgefunden.

    Die Grundsatzfrage heisst also: Fallen Verlegungsabschläge an, wenn es sich um eine Fallzusammenführung handelt und es bei dem letzten der zusammengefassten Fälle nicht zu einer Verlegung kommt?

    Ein ähnliches Problem hatten wir bereits hier

    Ich sehe es immer noch so wie damals

    Ich wünsche einen schönen Arbeitstag

    MFG

    Hallo Herr Hauk,

    Zitat

    Hinweis:
    Nach Klick auf den Vorschau-Button müssen mögliche Dateiuploads neu ausgewählt werden.
    Bitte bereite zuerst Deinen Beitrag auf, bis dieser absendebereit ist, und füge anschliessend
    - unmittelbar vor dem Absenden - mögliche Dateianhänge/ Bildanhänge in die Felder ein.

    haben Sie vielleicht den Hinweis bei Dateianhängen nicht beachtet und erst vor dem Posting nochmals die Vorschau angeguckt ?

    MFG

    Hallo Herr Pietzcker,

    Zitat


    Original von Pietzcker:

    Hat sich außer der U69.10 noch was gegenüber der Vorabversion geändert?

    Es gibt noch mehr Änderungen, die ich mal von der DIMDI-Seite http://www.dimdi.de/static/de/klas…2008/fr-icd.htm (dort links unter Kommentar abzurufen) kopiert haben:

    MFG

    Hallo Herr Heller,

    Zitat


    Original von Thomas_Heller:

    Jahr für Jahr gehen die Verweildauertage herunter. Aber weil einige Kassenvertreter erfolgsabhängig bezahlt werden, wird auch da noch versucht zu sparen, wo es schon unethisch wird. :boese:

    \"Die längst geübte Praxis der Krankenkassen wird bestätigt.\"


    nur damit hier nicht der Eindruck entsteht, dass das alles von den ach so bösen Krankenkassen kommt.

    Ich kann mich bei der Abrechnung nach Tagessätzen noch dran erinnern, dass bei einer Knie-Tep die VWD fast immer ca. 3 Wochen betragen hat.

    Jetzt habe ich täglich viele Fälle mit VWD\'en von 8-14 Tagen, obwohl doch die DRG (I44B) eine OGVWD von 20 Tagen hat.

    Wieso ist das so ? (Das kommt nicht auf \"Druck\" der KK, des MDK ...)

    Also ich denke hier einen Vertragspartner für die ständig sinkenden Verweildauertage verantwortlich zu machen, ist wohl nur die halbe Wahrheit. Diesen Schuh müssen sind wohl alle Verantwortlichen anziehen.

    MFG