Einzelne wichtige Änderungen
Kap I:
Sonstige Zytomegalie
Die Schlüsselnummer B25.8 wurde auf 5. Stellen erweitert, um \'Infektionen des Verdauungstraktes durch Zytomegalieviren\' spezifischer abbilden zu können. Für eine weitergehende Differenzierung nach Organsystemen stehen zusätzlich bereits bestehende Sternschlüsselnummern zur Verfügung.
Kap. III:
Langerhans-Zell-Histiozytose
Die Schlüsselnummer D76.0 wurde auf 5. Stellen erweitert, um unterschiedliche Formen der \'Langerhans-Zell-Histiozytose, anderenorts nicht klassifiziert\' hinsichtlich der diagnostischen und therapeutischen Aufwendungen besser unterscheiden zu können.
Kap. IV:
Adipositas
Es wurden 5. Stellen bei der Schlüsselnummer E66.- zur Differenzierung der \'Adipositas\' nach dem Body-Mass-Index (BMI) eingeführt. Die vorgenommene Einteilung orientiert sich dabei an den „Principle cut-off Points“ der WHO Klassifikation der \'Adipositas\' (s.a. http://www.who.int/bmi/index.jsp?introPage=intro_3.html).
Kalziphylaxie
Die Schlüsselnummer E83.5 wurde auf 5. Stellen um die \'Kalziphylaxie\' erweitert, um den sich daraus ergebenden Behandlungsmehraufwand spezifischer abbilden zu können. Die Kalziphylaxie zeichnet sich durch eine große Bandbreite hinsichtlich der Genese sowie große Expressivität bei den Manifestationen aus, so dass i.d.R. zusätzliche Schlüsselnummern der ICD-10-GM zur Darstellung des Einzelfalles heranzuziehen sind.
Kap. VI:
Lewy-Körper-Demenz
Es wurde eine neue Schlüsselnummer (G31.82) für die \'Lewy-Körper-Demenz\' aufgenommen, um den sich daraus ergebenden Behandlungsmehraufwand besser darstellen zu können.
Zerebrale transitorische Ischämie versus Hirninfarkt
Unter der Schlüsselnummer \'G45.- Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome\' wurde ein zusätzliches Exklusivum aufgenommen, um die Abgrenzung zwischen den Schlüsselnummern unter G45.- und denjenigen unter \'I63.- Hirninfarkt\', im Sinne einer einheitlichen Kodierung, zu unterstützen.
Kap. XI:
Schweregrad der hepatischen Enzephalopathie
Bei den Schlüsselnummern \'K70.4 Alkoholisches Leberversagen\' sowie \'K71.1 Toxische Leberkrankheit mit Lebernekrose\' wurden Hinweistexte zur Klarifikation der Verwendung der Schlüsselnummern unter K72.7-! für die Angabe des \'Schweregrads der hepatischen Enzephalopathie\' (inkl. Coma hepaticum) eingefügt.
Kap. XIV:
Pyonephrose
Bei der Schlüsselnummer \'N13.6 Pyonephrose\' wurde (bei Vorliegen von Zuständen klassifiziert unter N13.0 – N13.5) im Inklusivum die Art der vorliegenden Infektion, im Sinne einer Klarifikation, näher spezifiziert.
Nierenabszess und perinephritischer Abszess
Für die unter der Schlüsselnummer N15.1 zusammengefassten Entitäten \'Nierenabszess\' und \'perinephritischer Abszess\' wurden neue Schlüsselnummern auf 5. Stelle eingeführt, um unterschiedlichen Behandlungsaufwand besser darstellen zu können.
Priapismus
Unter der Schlüsselnummer \'N48.3 Priapismus\' wurden bisher Krankheiten mit deutlichem Aufwandsunterschied zusammengefasst. Die vorgenommene Unterteilung soll die Abbildung unterschiedlicher Behandlungsaufwendungen besser unterstützen.
Kap. XVII:
Fallot-Pentalogie
Um bei Patienten mit \'Fallot-Pentalogie\' einen erhöhten Behandlungsaufwand gegenüber anderen, der Schlüsselnummer Q21.8 zugeordneten Krankheiten, besser abbilden zu können, wurden neue 5. Stellen bei der Schlüsselnummer \'Q21.8 Sonstige angeborene Fehlbildungen der Herzsepten\' eingeführt.
Kap. XIX:
Kapselfibrose der Mamma durch Mammaprothese oder -implantat
Es wurde eine neue Schlüsselnummer T85.82 für die \'Kapselfibrose der Mamma durch Mammaprothese oder ‑implantat\' aufgenommen, um den Behandlungsaufwand spezifisch darstellen zu können.
Kap. XXII:
Im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter
Es wurde eine neue Sekundärschlüsselnummer \'U69.00! Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter\' eingeführt. Die Schlüsselnummer ist nur von Krankenhäusern, die zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V verpflichtet sind und nur für vollstationäre Fälle anzugeben. Die Schlüsselnummer dient als Abgrenzungskriterium in der Qualitätssicherung ambulant erworbener Pneumonien.
In die Kapitel I und X wurden Hinweistexte bei denjenigen Pneumonie-Schlüsselnummern eingeführt, für die die Schlüsselnummer U69.00! verpflichtend anzugeben ist. Die Definition der Pneumonie nach CDC-Kriterien findet sich im Original auf http://www.cdc.gov/ncidod/hip/NNI…oCriteriaV1.pdf (PDF, 59 kB). Eine durch die Fachgruppe „Pneumonie“ bei der BQS gGmbH angefertigte Übersetzung der Kriterien ins Deutsche findet sich auf den Internetseiten des DIMDI (s. FAQ).
Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings
Es wurde eine neue Sekundärschlüsselnummer \'U69.10! Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist\' eingeführt. Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.