Beiträge von Mr. Freundlich

    Guten Morgen Herr Dietz,
    Guten Morgen Forum,

    Zitat


    Original von P_Dietz:
    Hallo zusammen!

    und wenn nun das \"Trauma\" völlig inadäquat war? S? oder M?

    Henne oder Ei?

    Schönen Abend noch
    P. Dietz

    wenn das \"Trauma\" inadäquat war, dann wäre eindeutig M... korrekt.

    Das Problem liegt aber darin, dass in vielen Fällen überhaupt nicht nachvollzogen werden kann, ob die traumatische Ursache für die Fraktur denn tatsächlich verantwortlich ist, oder ob es sich nicht doch um eine pathologische Fraktur handelt (vgl. hier)

    MFG

    [edit]Guten Morgen Herr Selter: Sie waren schneller [/edit]


    Ich bin ja schon ruhig :k_knienieder:


    MFG :d_zwinker:

    Hallo Aachen1,

    Zitat


    Original von Aachen1:
    Hallo Mr. Freundlich,

    das habe ich auch überlegt aber das Wort \"Rekonstruktion\" hat mich gestört. Denn bei einer pexie - Befestigung - was Rekonstruieren sie?

    Daher habe ich mich für die 5-886.2 entschieden.

    MfG

    schon wieder der Medizinlaie: Wenn etwas nicht mehr fest ist, was vorher fest war, dann kann man es als Rekonstruktion (Re=wieder con =zusammen struere=bauen) bezeichnen oder? :d_zwinker:

    Hallo Forum,

    ich sage lieber nochmals gleich vorweg, dass ich kein Medizinier bin, aber ich versuche es trotzdem:

    Areolapexie:
    Areola = Warzenhof
    Pexie = Wortteil mit der Bedeutung das Befestigen

    => also würde m.E. der OPS 5-882.8 (Plastische Rekonstruktion des Warzenhofes) den Sachverhalt besser beschreiben oder ???

    Hoffentlich :totlach: jetzt nicht alle Mediziner :d_zwinker:

    MFG

    Hallo phlox,

    für mich stellt sich hier die Frage, ob die Phasenzuordnung tatsächlich korrekt ist, denn bei einer akuten Behandlungsbedürftigkeit, die in die Phase A führt, dürfte eine Behandlung in einer Rehaeinrichtung wohl kaum möglich sein.

    Hier finden Sie die Rahmenempfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) für die Phasen B und C angehängt.
    Auf Seite 9 sind die Patienten-Charakteristika (Eingangskriterien) für die Phase B aufgeführt.

    Unabhängig davon sind Verlegungsabschläge m.E. bei einer Verlegung in oder aus einer reinen Rehaeinrichtung nicht zu berechnen.

    MFG

    Guten Morgen Herr Schaffert,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    und Reha Phase B, die zum Rehabereich zählt (Verlegungsregelungen gelten nicht).

    Nur als Ergänzung: In vielen Bundesländern gehört die Phase B ebenfalls in den Krankenhausbereich und erst die Phase C wird dem Rehabereich zugeordnet.

    Sonst stimme ich Ihnen aber voll und ganz zu.

    Schönen Arbeitstag

    Hallo SiDa,

    klar dass das Ganze aus erlösrelevanter Sicht interessant ist, da durch die Extrakodierung die DRG I03A/B angesteuert wird, da der Grouper durch die Extrakodierung von 2 Eingriffen bzw. einem zweiseitigen Eingriff ausgeht.

    Ohne die Extrakodierung wird die I46A/B angesteuert, die m.E. hier auch richtig ist, da es sich schlicht und ergreifend um einen Prothesenwechsel am Hüftgelenk handelt.

    Blöd ist nur, dass der Text zu den DRG\'s auch in vielen anderen Fällen irreführend ist. Es dürfte aber zumindest ein Hinweis auf die korrekte Lösung sein.

    Vielleicht hat aber ja einer den \"Beweis\" für meine Vermutung. :d_zwinker:

    MFG

    Hallo Herr Horndasch,

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Guten Morgen zusammen,
    noch ein interessanter Fall aus der Praxis der jetzt wohl vor das SG gehen wird (nach intensiver juristischer Prüfung).
    Pat. wird von Akut-KH in REHA wegen Schlaganfall verlegt (so der Plan); auf dem Transport in die Reha-Klnik Arrhythmien bei Myokardinfarkt. Deshalb in Reha-Klinik nur vorstationäre Untersuchung und \"return to sender\".

    Die Frage, die sich hier für mich als erstes stellt ist, in welche Phase sollte der Patient denn aufgenommen werden? B oder C ?

    Bei C stellt sich m.E. die Frage bzgl. Verlegung gar nicht, da die Phase C dem Rehabereich zuzuordnen ist und die Verlegungsabschläge beziehen sich auch nur auf Verlegungen zwischen Krankenhäusern und nicht auf Verlegungen zwischen Krhs und Rehaklinik.

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Frage: Handelt es sich um ein Wiederaufnahme? Wenn ja, dann wären es 2 Fälle, da es sich lt. MDK um keine Komplikation der Behandlung handelt.

    Oder um eine Rückverlegung, dann ein Fall wg. Rückverlegung. Der Pat. wurde in der geplanten aufnehmenden Klinik aber nicht aufgenommen.

    GRUNDSATZFRAGE:
    Ist für die Rückverlegung eine stationäre Behandlung in der aufnehmenden Klinik zwingend erforderlich?

    Ich trete hier lieber nicht wieder die Diskussion \"Ab wann beginnt eine Krankenhausbehandlung? Was bedeutet Eingliederung in die Krankenhausstrukturen?\" los, denn zu diesem Thema hatten wir in der Vergangenheit bereits zu viele Meinungen (Mit Überschreiten der Krankenhaustür / Wenn der Patient im Bett auf der Station war / Wenn ein Bett für den Patienten in der Bettenzentrale bestellt war / etc...)

    Meine persönliche Meinung ist (wie auch in alten Posts bereits dargestellt), dass dieser Patient nicht stationär in Krhs B aufgenommen wurde, da er nicht in in den Klinikbetrieb eingegliedert wurde -> also handelt es sich hier nicht um eine Verlegung bzw. Rückverlegung, sondern der Patient wurde aus dem Krankenhaus A entlassen und auf Grund einer akuten neuen Erkrankung wieder aufgenommen. Da es sich hier nicht um eine Verlegung mit Rückverlegung handelt und auch keine andere Veranlassung für eine Fallzusammenführung besteht (MDK hat ja auch schon Komplikationen verneint), handelt es sich um 2 Fälle.

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Werde wieder berichten.

    Da bin ich mal gespannt, ob hier ein Gericht das anders sieht :d_zwinker:

    MFG