Unklar ist mir die Prüfung der Strukturvoraussetzungen im Bereich Psychiatrie und Psychosomatik.
Hallo,
die Regelung der Strukturprüfung sollte nach der MDK-Qualitätskontrolle-Richtlinie vom Gesamt-Bundesausschuss erfolgen (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__137.html). Der G-BA hat noch nicht die MDK-QK-RL dafür beschlossen. Oder hat jemand eine andere Information zu den Spielregeln?
Schönes Wochenende!
MM