Hallo liebe Forumsnutzer,
danke für die anregende Diskussion.
Ich habe festgestellt, dass auch nicht alle Kassen KAIN Nachrichten senden. Dann gibt es Kassen, denen eine kurze Begründung unter Wahrung des Datenschutzen beim Vorschlag zum Nachverfahren nicht ausreichen. Ich frage nun grundsätzlich kurz und knapp per INKA Nachricht an und sende bei Bedarf per Post eine etwas ausführlichere (Datenschutzkonform...) Stellungnahme an die Kasse. Eine komplette begründete Stellungnahme versende ich jedoch ausschließlich an den prüfenden MDK, dem auch ausschließlich die Dokumentation des entsprechenden Falles vorliegt. Eine gewisse Kasse gab in der Ablehnung der INKA Nachricht (Vorschlag zum Nachverfahren) an, dass doch die PrüfvV vorsieht, dass die begründete Stellungnahme direkt an den Kostenträger geschickt werden muss. Äh ja,... und schlussendlich wird doch nur abgelehnt. Es bleibt einem eigentlich nur der Klageweg...
Manchmal fehlen mir die Worte, was alles so versucht wird...
Lieben Gruß