Hallöchen,
genau , ... ich schaue nun, was ich aus den Gutachten "lerne" und mit den Kollegen auf den Stationen kommunizieren kann. Ich finde, dass nicht vergessen werden darf, dass z.B. Patienten zwar aufwändiger in der Pflege sind als andere Patienten, aber das bedeutet nicht automatisch, dass dann sofort die Kodierung der Intensivbehandlung korrekt ist. Die gründliche Dokumentation bleibt das A und O. Mit Einträgen wie "... Patient erhielt von seinem Besuch eine Pizza." kann ich nicht wahnsinnig viel anfangen, geschweige denn der Kasse gegenüber etwas begründen. Zum Glück sind die Kollegen in unserem Haus grundsätzlich sehr fleißig bzgl. der Dokumentation. Der Feinschliff fehlt noch.
Wenn das Intensivmerkmal "Antriebsstörung" gewählt wird, sollte m.E. die Dokumentation dementsprechend erfolgen, so dass ersichtlich ist, dass der Patient z.B. zu keiner Kooperation mit dem Team der Station im Stande war. Sei es, dass er völlig zerfahren ist oder gleich dem Stupor nur in seinem Zimmer sitzt. Beim Merkmal "Vitalgefährdung" sollte m.E. eine angeordnete/dokumentierte 1-2 stdl. Vitalzeichenkontrolle stattgefunden haben. Dies geht aus einigen Gutachten hervor und passt zu meiner Vorstellung, wobei ich das Kriterium "engmaschig" wohl selbst noch enger gefasst hätte. Eher fast schon 1/2- 1 stündliche Vitalzeichenkontrolle, wobei sich das nach dem neuen OPS 2018 als Kriterium anscheinend "erledigt" hat. Für das Merkmal "Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen" habe ich mir notiert, dass z.B. auch eine dokumentierte Flurwache als Merkmal ausreichen würde bzw. die Begleitung des Patienten durch Personal der Station auf der Station selbst (also beim Verlassen des Zimmers). Nach dem OPS 2018 wird wohl dann nach präventiven (personell) und reaktiven (personell, räumlich, mechanisch sowie medikamentös) Maßnahmen unterteilt. Für das Merkmal "Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten" hatte ich mir bislang notiert, dass hier z.B. dokumentierte Suizidalität, Selbstverletzung durch bspw. "ritzen", komplette Nahrungsverweigerung/ Trinkverweigerung, Konsum von Drogen während des Aufenthaltes, ... als Merkmale dienen könnten. Nach dem OPS 2018 fällt darunter auch die Verweigerung notwendiger medizinischer Maßnahmen.
Soweit...so "gut"... ich hätte mir etwas mehr Präzision von den überarbeiteten OPS erhofft. Ihr auch?
Lieben Gruß!