Beiträge von PEPP-Koordinatorin

    Hallöchen,

    ist es grundsätzlich betrachtet rechtens, dass eine Patientin überwiegend in S2 (zur Entgiftung), sowie S1 eingestuft wurde und als Hauptdiagnose die F33.2 führt, und als Nebendiagnose die F10.2!? Die Kasse fragt an, ob nicht eher die F10.2 als Hauptdiagnose korrekt wäre..

    F33.2 "Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ..."

    F10.2 "Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom"

    Ich denke, dass die Anfrage zurecht gestellt wurde. Inhaltlich - den Fall betrachtet - kämen aus meiner Sicht und je nach Argumentationsweise beide Diagnosen als HD in Frage, was schlussendlich nicht meine Frage ist. Ich frage mich zunächst, ob es grundlegend rechtens ist, dass eine Patientin mit einer "Depression" als Hauptdiagnose in die PsychPV "S" eingestuft werden "darf"..?

    Herzlichen Gruß!

    Hallöchen,

    genau , ... ich schaue nun, was ich aus den Gutachten "lerne" und mit den Kollegen auf den Stationen kommunizieren kann. Ich finde, dass nicht vergessen werden darf, dass z.B. Patienten zwar aufwändiger in der Pflege sind als andere Patienten, aber das bedeutet nicht automatisch, dass dann sofort die Kodierung der Intensivbehandlung korrekt ist. Die gründliche Dokumentation bleibt das A und O. Mit Einträgen wie "... Patient erhielt von seinem Besuch eine Pizza." kann ich nicht wahnsinnig viel anfangen, geschweige denn der Kasse gegenüber etwas begründen. Zum Glück sind die Kollegen in unserem Haus grundsätzlich sehr fleißig bzgl. der Dokumentation. Der Feinschliff fehlt noch. ;)

    Wenn das Intensivmerkmal "Antriebsstörung" gewählt wird, sollte m.E. die Dokumentation dementsprechend erfolgen, so dass ersichtlich ist, dass der Patient z.B. zu keiner Kooperation mit dem Team der Station im Stande war. Sei es, dass er völlig zerfahren ist oder gleich dem Stupor nur in seinem Zimmer sitzt. Beim Merkmal "Vitalgefährdung" sollte m.E. eine angeordnete/dokumentierte 1-2 stdl. Vitalzeichenkontrolle stattgefunden haben. Dies geht aus einigen Gutachten hervor und passt zu meiner Vorstellung, wobei ich das Kriterium "engmaschig" wohl selbst noch enger gefasst hätte. Eher fast schon 1/2- 1 stündliche Vitalzeichenkontrolle, wobei sich das nach dem neuen OPS 2018 als Kriterium anscheinend "erledigt" hat. Für das Merkmal "Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen" habe ich mir notiert, dass z.B. auch eine dokumentierte Flurwache als Merkmal ausreichen würde bzw. die Begleitung des Patienten durch Personal der Station auf der Station selbst (also beim Verlassen des Zimmers). Nach dem OPS 2018 wird wohl dann nach präventiven (personell) und reaktiven (personell, räumlich, mechanisch sowie medikamentös) Maßnahmen unterteilt. Für das Merkmal "Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten" hatte ich mir bislang notiert, dass hier z.B. dokumentierte Suizidalität, Selbstverletzung durch bspw. "ritzen", komplette Nahrungsverweigerung/ Trinkverweigerung, Konsum von Drogen während des Aufenthaltes, ... als Merkmale dienen könnten. Nach dem OPS 2018 fällt darunter auch die Verweigerung notwendiger medizinischer Maßnahmen.

    Soweit...so "gut"... ich hätte mir etwas mehr Präzision von den überarbeiteten OPS erhofft. Ihr auch?

    Lieben Gruß!

    Hallo,

    seit kurzer Zeit bin ich als PEPP-Beauftragte u.a. für den Bereich des MDK-Managements zuständig. Bedauerlicherweise fehlen mir Ansprechpartner im Hause, die mir Antworten bzgl. meiner Fragen zum PEPP System geben können. Und das ... obwohl das Haus seit 2014 nach PEPP abrechnet. Als Krankenschwester habe ich lange Zeit im psychiatrischen Bereich auf Station gearbeitet, aber bin fast "erschrocken erschlagen", was wirklich "hinter den Kulissen" abgeht. Nun hatte ich eine Weiterbildung zur Kodierfachkraft (DRG) absolviert und meinen Chef darum gebeten, dass ich zeitnah ein Seminar zum Thema "PEPP" besuchen darf. Bis dahin möchte ich mich hier austauschen und knüpfe direkt an das Thema "Intensivmerkmale" an, da ich im Hause mich um die Kodierungsprüfungen kümmere. Die meisten MDK Gutachten, die zu unseren Lasten ausfallen, beschäftigen sich entweder mit der primären/sekundären Fehlbelegung (um die Beurteilung kümmert sich hier der fallführende Oberarzt) oder mit den geprüften OPS der Intensivbehandlung, oder 1:1 Betreuung.

    Bei den Mindestmerkmalen "schwirrt mir der Kopf". Offensichtlich brauche ich dafür etwas Input. Hat jemand in seinem Haus dafür eine Art Leitlinie entwickelt? z.B. Was muss vorliegen, damit wir das Merkmal "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen" benutzen dürfen. Ich finde, dass die Angaben im OPS Katalog sehr viel Spielraum lassen. Der MKD gibt dafür z.B. an, dass nur das Vorliegen eines Unterbringungsbeschlusses kein Grund für die Angabe des besagten Merkmales ist. Oder was bedeutet "engmaschige Vitalkontrolle" ... aus meinem pflegerischen Hintergrund würde ich sagen, dass es mind. 1-2 stdl. erfolgen sollte!? Aber die eigene Wahrnehmung und die gelebte Realität bzw. Auslegung der Gutachter stehen sich hier häufig gegenüber..

    Ich bin auf der Suche nach aktuellen Begrifflichkeitsdefinitionen oder Beispielen aus der Praxis - bezogen auf die Mindestmerkmale. Diese könnten dann mit den Stationen kommuniziert werden, damit die Dokumentation in dieser Hinsicht deutlich ist. Und ... gibt es dazu schon Gerichtsurteile? Oder andere richtungsweisende Ansichten?

    MfG
    PK