Beiträge von CodeRed

    Guten Tag!

    Folgende Frage: Ein Patient wird am Glutealabszess operiert und 2 Tage später entlassen. Am Folgetag erfolgt die Wiederaufnahme internistisch mit Pneumonie. Diese wird von den Kollegen wegen des Voraufenthaltes als nosokomial definiert. Der MDK fordert daher die Fallzusammenlegung wegen Komplikation im Zusammenhang mit der chirurgischen Behandlung.

    Bei meiner Recherche bezüglich Wiederaufnahme bei Komplikation habe ich keine eindeutigen Antworten hierzu gefunden. Es heißt: "...wegen einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung innerhalb der oberen Grenzverweildauer..."

    Rein gefühlsmäßig würde ich als Komplikation nur eine Wundheilungsstörung/Infektion/Blutung, also etwas, was direkt mit der chirurgischen Behandlung zu tun hat, als solche anerkennen. Sehe ich das falsch? Bitte um Hilfe X/

    Guten Morgen.
    Folgender Fall macht mir gerade das Leben schwer und ich habe bisher keine Hilfe durch Foren oder sonstige Recherche finden können X/
    Ein Patient mit pAVK und DFS wurde unterschenkelamputiert. Im Verlauf partielle Wunddehiszenz (lateraler Rand) mit Vakuumbehandlung aber letztendlich vollständig verheilter Wunde. Am Entlassungstag (ca. 6 Wochen nach der Amputation)dann häuslicher Sturz auf den Stumpf mit Aufreißen der kompletten Narbe (auch die Anteile die initial primär und somit schon lange verheilt waren).
    Dissens nun mit dem MDK: unsere Hauptdiagnose S81.80 (offene Wunde Unterschenkel) wird abgelehnt, es handele sich um eine T81.3 als Komplikationsdiagnose (Aufreißen der Operationswunde).
    Einerseits liegt ja prinzipiell bei kompletter Abheilung keine "Wunde" mehr vor und ohne den Sturz wäre es nicht zum Aufreißen gekommen - also S-Diagnose?
    Andererseits wäre ohne vorangegangene OP hier durch den Sturz eventuell keine Wunde entstanden - also eher T-Diagnose?

    Gibt es hier eindeutige Empfehlungen oder Richtlinien?