Ja, im Exklusivum 5-785 ist der 5-82 angegeben. Jedoch steht unter dem Hinweis 5-820: "Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren(5-785.ff)"!
Darf ich bei der Implantation eines Avantgarde-Verstärkungskreuz neben dem OPS 5-820.51 "Pfannenabstützschale" auch den OPS 5-785.4d "metallischer Knochenersatz Becken" angeben?