Beiträge von MedConOG

    Liebes Forum,

    nehmen wir an, ich müßte 2 Fälle aufgrund WA innerhalb der oberen Verweildauer zusammenführen (Voraussetzungen hierfür seien erstmal außen vor).

    Wie berechnet sich nach der Fallzusammenführung die \"neue\" obere Verweildauer?

    Wird der Entlaßtag des ersten Aufenthaltes hinzugezählt?

    Herzlichen Dank für Antworten.

    MfG
    MedConOG

    Hallo liebes Forum,

    ich muss eben mal ein sicher schon öfters aufgeworfenes Problem ansprechen. Wir haben eine Patientin, die mit einem Heimbeatmungsgerät ausgestattet ist, wegen einer Bronchitis aufgenommen. Nun meine Frage: Dürfen die Beatmungsstunden, die in diesem Falle maßgeblich für die DRG-Eingruppierung sind, kodiert werden, oder wird nur die Diagnose \"langzeitige Abhängigkeit vom Respirator\" kodiert?

    Hallo liebes Forum,

    ich hab ein kleines Kodierproblemchen mit folgendem Fall. Bei einer Patientin, mit der keinerlei Kommunikation möglich ist, fällt ein dysregulierter Diabetes auf, deshalb erfolgt die EInweisung. Es wird zusätzlich ein Harnwegsinfekt diagnostiziert, der auch entsprechend antibiotisch behandelt (ist sich Ursache für den akut dysregulierten Diabetes). Der Diabetes wird mit Kurzzeitinsulin wegen der stark schwankenden BZ-Werte geführt. Ich würde hier den entgleisten Diabetes kodieren (bringt im konkreten Fall mehr Erlös) mit der Begründung, dass es sich um zwei unterschiedliche KH-Bilder handelt, die beide zur Aufnahme führten (HWI als Ursache für entgleisten Diabetes)und beide behandelt wurden, also gleichermaßen der Hauptdiagnosendefinition entsprechen.
    Über rege Diskussionen freue ich mich :roll:

    Liebes Forum,

    in unserer Klinik sind Diskrepanzen zwischen der Kodierung der Pädiatrie bei Neugeborenen und auf der Geburtshilfe bei den Müttern bzgl. der SS-Dauer aufgetreten. Kodiert die Pädiatrie die Diagnose \"Sonstige vor dem Termin Geborene\" würde ich bei der Mutter entsprechend die vorzeitige Entbindung verschlüsseln. Nun geben die Pädiater allerdings das Reifealter nach klinischem Befund an, die Gynäkologen entsprechend des errechneten Termins. Da es hier tw. zu Diskrepanzen kommt, weiß ich nicht, was nach der Entbindung zählt. Gibt es hier konkrete Festlegungen?

    Hallo mia katze,

    also ich tendiere eigentlich eher zu der Abhängigkeit als Hauptdiagnose. Ananmnestisch war vom Patienten zu erfahren, dass er seít 3 Tagen eine Alkoholkarrenz ohne Erfolg versuchte, das bedeutet für mich, dass er schon Alkohol zu sich genommen haben muss.

    Viele Grüße
    MedConOG

    Liebes Forum,

    folgende Fallkonstellation bereitet mir heut in den frühen Morgenstunden einiges Kopfzerbrechen:
    Patient wird vom Hausarzt auf eigenen Wunsch wegen Alkoholmißbrauch zur Entgiftung eingewiesen. Bei Aufnahme wird bereits ein Tremor im Bereich beider Hände mit zum Teil unkoordinierten Bewegungen beschrieben, d.h. bereits bei Aufnahme lagen Entzugssymptome vor. Behandelt wurde der Patient mit Finlepsin und Faustan und verließ bereits nach wenigen Stunden die Klinik gegen Revers. Was wuird hier als HD kodiert?

    1) Der Entzug, da dieser ja bereits bei Aufnahme vorlag, oder
    2) die Abhängigkeit, da eigentlich die Einweisung auf eigenen Wunsch des Patienten zur Entgiftung erfolgte? :sterne:

    Liebes Forum,

    wir kodieren die renale Anämie mit D64.8 (so sagt dass unser einer Thesaurus). Außerdem haben wir von KK-Seite die D63.8* abgelehnt bekommen, obwohl sie ja eigentlich inhaltlich doch korrekt wäre füür die renale A. .Nun haben jetzt aber einen neuen Thesaurus, der da besagt, die renale Anämie mit D63.8* zu kodieren. :sterne: Gibt es eine offizielle Festlegung für die korrekte Kodierung der renalen Anämie. Vielleicht kann mir jemand helfen, da nur die D63.8* einen CCL-Wert besitzt. Danke.

    Liebes Forum,

    wir haben hier eine Patientin mit COPD und Bronchiektasen. Bei Vorliegen einer COPD mit Emphysem wird ja bekanntlich das Emphysem nicht kodiert (entsprechend den Exklusiva bei Emphysem). Nun stellt sich die Frage, ob die Bronchiektasen zusätzlich zur COPD kodiert werden dürfen (zumindest fehlt hier im ICD ein entsprechender Hinweis als Exklusivum bei Bronchiektasen - J47). Ich würde die COPD plus die Bronchiektasen kodieren.

    Lieber Ordu Dr.,

    Danke für die schnelle Rückantwort, der Sachverhalt bei Verlegung ist mir klar (deshalb Aufnahme irgendwann später).

    Problem ist folgendes:

    Medikamentöse Behandlung einer Erkrankung (und somit Aufwand), die aber aufgrund der Therapie aktuell nicht besteht, in diesem Fall eine kompensierte Herzinsuffizienz.

    Gleicher Sachverhalt wäre eine Anämie, bereits ambulant mit Ferrosanol therapiert, bei Aufnahme nicht mehr bestehend, jedoch Medikation weiter verabreicht, kodierbar?

    Danke

    MedConOG

    Liebes Forum,

    folgender Sachverhalt:

    Patientin mit Zustand nach Schlaganfall. Aufnahme zur Anlage einer PEG-Sonde aufgrund einer Nahrungsverweigerung (keine vorliegende Dysphagie).

    Mit F50.8 (Sonstige Eßstörungen) gelange ich in eine U-DRG, die unser Haus nicht abrechnen kann.

    Gibt es hierfür Alternativen? Wäre in diesem Fall auch eine CVI als Hauptdiagnose kodierbar?

    Danke für die Hilfe.

    MedConOG