Beiträge von Kai T.

    Guten Tag,

    ich habe leider zu folgendem Thema im Internet keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Vllt. kann mir hier im Forum jemand bei folgender Frage helfen:

    Der OPS 8-989* (chirurgische Komplexbehandlung bei schweren Infektionen) wird in der neuen STROPS-Richtlinie in Anlage 1b als abrechnungsrelevanter OPS-Kode gelistet. Hat jemand Erfahrung damit, in welchen Kodierkonstellationen der OPS erlösrelevant wird? In unseren Fällen mit diesem OPS hat der OPS keine DRG-Relevanz.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Kai Thiemann

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Kodierbarkeit der Nebendiagnose C20 (Rektum Ca). Der MD sieht die Kodierung der C20 als nicht belegt, da kein Aufwand lt. DKR 003 (ND) belegt sowie keine Behandlung des Karzinoms lt. DKR 0201 (Neubildungen) erfolgt wäre. Hauptdiagnose im aktuellen Aufenthalt ist ein mechanischer Ileus durch Verwachsungen mit Kolonstenose/Ileus am Descendostoma (K65.5). Laut MD ist dies kein spezifisches Symptom der malignen Grunderkrankung, sondern kann Folge jedes chirurgischen Eingriffs sein bzw. auch ohne Voroperation auftreten. Ein Staging des Rektum Ca wurde nicht durchgeführt.

    Anamnese: 04/2019 Erstdiagnose Rektum Ca; 06-07/2019 kombinierte Radio-/Chemotherapie; 10/2019 Rektumextirpation mit Scheidenhinterwandresektion, Anlage Descendostoma; danach war in 2019 lt. Beschluss Tumorkonferenz weitere Chemotherapie geplant, welche jedoch nicht durchgeführt wurde aufgrund am 04.12.2019 aufgetretener postoperativer Komplikation Weichteildefekt perianal mit OP; 24.12.2019 (aktueller Fall, auf welchen sich meine Frage bezieht) mechanischer Ileus durch Verwachsungen mit OP primäre Darmdekompression, aufwändige Darmadhäsiolyse zur Bauchwand des Colon descendens am Stoma (Knickbildung mit Stenose), Kolonsegmentresektion C. descendens 10 cm, notwendige Stomaneuanlage und simultane Appendektomie; nach Abheilung wäre 3 Monate später erneute Chemotherapie möglich gewesen, darum in 03/2020 Erstvorstellung in onkologischer Praxis, wo von Ärzten eine erneute CTX wegen des verstrichenen Zeitraums von 3 Monaten als nicht mehr zielführend erachtet und nicht durchgeführt wurde, eine Kontrolluntersuchung der Pat. blieb ohne Hinweis auf ein Rezidiv des Rekum Ca, eine Wiedervorstellung in 6 Monaten wurde geplant (09/2020).

    Meine Frage: meines Erachtens ist die Nebendiagnose C20 korrekt kodiert, da die Behandlung der bösartigen Neubildung lt. DKR 0201 zum Zeitpunkt des aktuellen Falles mit Hauptdiagnose Ileus in 12/2019 noch nicht entgültig abgeschlossen war. Eine erneute CTX war Ende 2019 geplant, konnte dann aber wegen der Operationen der Komplikationen der initialen Rektumextirpation (perianaler Weichteildefekt, Ileus) nicht zeitnah durchgeführt werden. Sind die intestinalen Verwachsungen nicht direkte Folge der vorausgegangenen Tumorbehandlung (Rektumextirpation, Anlage Descendostoma)? D.h. handelt es sich dann nicht um eine notwendige operative Folgebehandlung bei Rektum Ca, womit die Tumorbehandlung noch nich abgeschlossen gewesen wäre? Zudem befindet sich die Pat. noch in ambulanter onkologischer Behandlung.

    Viele Grüße

    Kai Thiemann

    Guten Tag,

    unsere Ärzte haben bei Pneumonie durch COVID-19 Virus eine Plasmagabe mit Covid-19 Antikörpern durchgeführt. Es handelte sich um gefrorenes Plasma, welches von Patienten , die COVID-19 überstanden haben, gesammelt wurde. Wie ist diese Antikörpertherapie zu kodieren? Die Transfusion von normalem Plasma (OPS 8-812.6*) bildet diese Therapie nicht ab. Kann hier eine Immuntherapie mit modifizierten Antikörpern (OPS 8-547.1) oder mit nicht modifizierten Antikörpern (OPS 8-547.0) kodiert werden?

    Viele Grüße

    Kai Thiemann

    Guten Tag Hr. Sommerhäuser,

    Ihrer Antwort entnehme ich , dass Sie davon ausgehen, dass wir die Teilschritte nicht kodieren würden. Dem ist nicht so. Selbstverständlich kodieren wir die Teilschritte (Zweizeitigkeit) - nach Teilresektionen in 2 Sitzungen (1.OP Lobektomie des linken Lungenunterlappens sowie eine Teilresektion der unteren 2 Drittel des linken Lungen-Oberlappens, 2.OP Rest-Lobektomie des verbliebenen oberen Drittels des Lungenoberlappens mit Erweiterung Gefäßresektion intraperikardial) kodierte unser Thoraxchirurg statt Resektion des Restlungenoberlappen das Gesamtergebnis Pneumektomie. Mit der Begründung:

    Die bei der 2. Operation durchgeführte Prozedur entspricht in sämtlichen präparatorischen Schritten der Pneumektomie, d. h. der Entfernung des kompletten Lungenflügels. Die Lungenarterie wurde direkt am Abgang aus ihrem zentralen Stamm abgesetzt, wie es nur bei einer Pneumektomie üblich ist. Weiterhin wurde der komplette linke Hauptbronchus abgesetzt, wie es bei einer Pneumektomie üblich ist. Ebenso wurde die obere Pulmonalvene zentral direkt am Abgang des Vorhofes, diesmal innerhalb des Herzbeutels, abgesetzt. Der einzige Unterschied zwischen einer Pneumektomie an einer nicht voroperierten Lunge ist, dass die untere Lungenvene schon abgesetzt war, dies ist im Regelfall jedoch der einfachste Schritt bei einer solchen Operation und mit einem nur geringen Zeit- und Materialaufwand verbunden.

    Wäre, wie von dem Gutachter beschrieben, nur eine Oberlappenresektion durchgeführt worden, so würde dies bedeuten, dass der linke Hauptbronchus stehengelassen worden wäre, dies ist nicht der Fall.

    Ist bei der 2.OP die Peumektomie als Gesamtergebnis der operativen Teilschritte.

    Ist bei der 2.OP die Kodierung der Pneumektomie als Gesamtergebnis der operativen Teilschritte tatsächlich falsch, kann tatsächlich nur die Resektion des restlichen verbliebenen Lungenoberlappens kodiert werden, auch wenn diese Teilresektion das tatsächliche Resektionsausmaß nicht wiedergibt?

    Viele Grüße

    Kai Thiemann

    Guten Tag,

    bei einem Pat. wurde in einer ersten OP eine Lobektomie des linken Lungenunterlappens sowie eine Teilresektion der unteren 2 Drittel des linken Lungen-Oberlappens durchgeführt. Kodiert wurde dies mit 5-324.a1 (Lobektomie Lunge) und 5-323.41 (Segmentresektion Lunge). Aufgrund einer persistierenden Lungenparenchymfistel im Lungenoberlappen links wurde 20 Tage später die Rest-Lobektomie des verbliebenen oberen Drittels des Lungenoberlappens mit Erweiterung Gefäßresektion intraperikardial vorgenommen. Das Gesamtergebnis war also eine Pneumektomie links, kodiert wurde dies in Ermangelung der Kodiermöglichkeit einer zweizeitigen Pneumektomie mit dem OPS 5-328.01 (erweiterte Pneumektomie mit Gefäßresektion intraperikardial).

    Der MDK streicht nun den OPS 5-328.01 (erweiterte Pneumektomie mit Gefäßresektion intraperikardial) und tauscht diesen mit dem neuen OPS 5-325.01 (erweiterte Lobektomie mit Gefäßresektion intraperikardial). Es handele sich bei den zeitlich voneinander getrennten OP-Resultaten einerseits um eine Lobektomie und Segmentresektion, andereseits um eine erweiterte Rest-Lobektomie. Diese operativen Teilschritte müssen einzeln kodiert und dürfen letztlich nicht zusammengefasst als Pneumektomie kodiert werden.

    Meine Frage: Ist die Entfernung einer Lungenseite mit den operativen Teilschritten (Lobektomien, Segmentresektion) zu kodieren, wenn diese an unterschiedlichen OP-Tagen stattgefunden haben? Oder kann ich das Endergebnis (Pneumektomie) kodieren? Was mich dabei verwundert, ist die DRG-Kalkulation dahinter: löscht man alle zeitlich aufwändigeren Zwischenschritte (OPS) und belässt nur das Endergebnis Pneumektomie, verbleibt man in der ursprünglichen DRG. Der Mehraufwand an Material, Personal und Zeit aus den einzelnen Operationen findet sich m.E. nicht im DRG-Ergebnis wieder.

    Viele Grüße
    Kai Thiemann

    Guten Tag!

    Mittlerweile kodiere ich bei einer reinen Bypassthrombektomie nicht mehr die Revision dazu.

    Die Bypassthrombektomie kann spezifisch kodiert werden. Und im engeren Sinne revidiere ich den Bypass ja gar nicht. Ich befreie ihn lediglich von Thromben. Mache ich jedoch zusätzlich etwas am Bypass, (z.B. Behebung einer Abknickung), dann kodiere ich die Revision dazu.

    Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.