Beiträge von DianaM

    Hallo Herr Horndasch,

    Ihre erste Frage kann ich Ihnen nicht beantworten :) Ich hatte eben ein längeres Gespräch dazu. Man hat folgende Vorstellung:

    Es gibt die FA 0700 Gastroenterologie und die FA 0107 Innere Medizin/Schwerpunkt Gastroenterologie. Beides haben wir nicht.

    Im KH-Plan ist nur die FA Innere 0100 ausgewiesen.

    Wir wollen zu unserer bestehenden FA 0100 den Schwerpunkt Gastroenterologie, der mit dem FA 0107 ausgewiesen wird, beantragen.

    Muss das wirklich als eigenständige FA ausgewiesen bzw. beantragt werden? Wo liegt dann der Unterschied zwischen FA 0700 und FA 0107?

    Sorry, in dieser Materie stecke ich nicht so detailliert .


    VG DianaM

    Guten Morgen alle zusammen,

    ich bin leider noch nicht richtig fündig bei meiner Recherche geworden und mit dem Thema leider auch noch nicht so firm...

    Wir haben im Landeskrankenhausplan unter anderem eine FA Innere ausgewiesen, allerdings nur mit dem FA-Schlüssel 0100.

    Jetzt wird die Spezialisierung auf die FA-Schlüssel 0106, 0153 und 0107 favorisiert, da wir die Leistungen erbringen, aber nie jemand über die Spezialisierung der FA-Schlüssel nachgedacht hat.

    Kann man die Spezialisierung der FA-Schlüssel beantragen? Finde ich dazu irgendwo Anforderungen (Qualitätsanforderungen etc.)?

    VG DianaM

    Guten Morgen alle zusammen,

    erneut haben wir eine Anfrage zu einer PSI-Prothese. Wieder habe ich den Kostenträger dazu angeschrieben, da wir das ZE nicht verhandelt haben (bei dieser KK gibt es eine Genehmigungsstelle für spezielle Fälle)

    Laut Kodierbroschüre der Firma kommt zur Kodierung der Endoprothese der zusätzliche OPS-Kode 5-829.m (Implantation von patientenidividuell hergestelltem Implantat bei knöcherner Defektsituation) dazu, welcher dann das ZE2024-25 auslöst.

    Der Kostenträger hat uns allerdings mitgeteilt, dass "die patientenindividuelle Gelenkprothese weiterhin in 2024 einen NUB-Status 2" hat.

    In der NUB Liste für 2024 habe ich unter der laufenden Nummer 833 die Gelenkendoprothese patientenindividualisiert mit dem Status 2 gefunden.

    Ich bin etwas verwirrt. Kann uns hier jemand weiterhelfen?

    VG DianaM

    Guten Morgen,

    "man" möchte Chemotherapien im KH erbringen und zwar als Tagesstationäre Behandlung nach §115e, was ich als sehr schwierig finde, da sich die Behandlung ja über 2 Tage (Nacht zu Hause) mit einem mindestens 6-stdl. Aufenthalt pro Tag erstrecken muss. Dies könnte eventuell für die erste Gabe so erfolgen.

    Nach meinem laienhaften Wissen erstrecken sich die vorgegebenen Therapieschemata mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum mit einer Zytostatika-Gabe von 2-6 Stunden je Behandlungstag. Die Begründung einer stationären Durchführung im Rahmen des §115e wäre meiner Meinung nach nicht praktikabel und schon gar nicht begründbar.

    Es gäbe noch die Variante einer Vereinbarung im Rahmen eines KH-individuellen Entgeltes nach §6 Abs. 1 KHEntgG zwischen Kostenträger und KH, aber auch das ist gegenüber den Kostenträgern sehr schwierig zu begründen, da die „fortlaufende“ Chemotherapie in ambulanten onkologischen Praxen (eine 30km von uns entfernt) und auch onkologischen Tageskliniken (ca. 90km entfernt) erbracht werden kann.

    Wir haben keine TK Onkologie - generell ist eine teilstationäre Leistungserbringung auch ohne ausgewiesene TK möglich, wenn die Leistungszahlen so gering sind, dass der Aufbau einer eigenen Organisationsstruktur in Form einer Tagesklinik wirtschaftlich nicht sinnvoll ist,

    Gibt es hier ein Haus, was Chemotherapien am KH durchführt, ohne ausgewiesene TK oder mit einer Vereinbarung nach §6 Abs. 1 KHEntgG?

    Wenn ja, wie sind sie verfahren?

    VG DianaM

    Guten Morgen liebes Forum,

    wir möchten o.g. StrOPS beantragen. Weiß jemand wie sich die Abrechnung des OPS 8-980 auf die PPUGV auswirkt?

    Ich meine, dass ich das irgendwo mal gelesen habe, dass sich die PPUGV auf der ITS mit der Abrechnung des StrOPS 8-980 ändert?

    Gibt es sonst noch "auffällige Hürden" auf die wir achten müssen?

    VG DianaM

    Guten Tag alle zusammen,

    es geht um die quartalsweise Datenlieferung/Nachweisführung zu den Anforderungen der PPP-RL .

    Wir nutzen zur Unterstützung das Excel-Tool der Fm. Hermmann & Kutscher.

    Nachdem der G-BA-Beschluss zur PPP-RL vom 19.10.2023 am 05.02.2024 beschlossen wurde, soll ein neues Tool erarbeitet werden, welches bis jetzt noch nicht fertiggestellt ist (nach Angeben der Fm).

    Gibt es jemanden der damit arbeitet? Wie verfahren Sie aktuell mit der Berechnung im ersten Quartal für 2024, wenn das Modul von Hermann & Kutscher noch nicht dementsprechend überarbeitet ist?

    VG DianaM

    Guten Tag,

    wir möchten gern die internistische Minilaparoskopie anbieten bzw. haben wir einige Patienten, die dafür in Frage kommen würden.

    Die Abrechnung erfolgt als AOP - gibt es Erfahrungen damit? Unser CA meinte, dass die Mini-Lap. mit dem Mini-Zugangang extra bzw. zusätlich vergütet wäre?

    Zur Abrechnung: EBM 31312 (endoskop. Eingriff), 31503 (postop. Betreeung), 31822 (Anästhesie) zzgl. Grund- und Materialpauschale abzgl. der Sachkosten

    Habe ich etwas vergessen? Oder liege ich ganz falsch (bin leider noch nicht so konfirm im AOP :) )

    VG DianaM

    Hallo zusammen,

    ich muss leider noch einmal fragen:

    1. Wie erfolgt euer Aufnahmemanagement bei den Hybrid-DRG's?

    2. Gibt es einen gesonderten Behandlungsvertrag?

    3. Ein weiteres Problem besteht darin, dass Patienten nach der AOP normalerweise für die Weiterbehandlung einen "Nachbehandlungsschein" für HA/FA mitbekommen (extrabudgetäre Abrechnung) und einen Überweisungsschein für den Pathologen

    hierzu habe ich eine Stellungnahme des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) vom Oktober 2023 gefunden:

    "[...]Aus der Begründung zur Verordnung (vgl. Begründung zu § 4 Abs. 1 auf S. 26) geht hervor, dass die Indikationsstellung und die Nachsorge eigenständig abgerechnet werden können: „Nachsorge, die erforderlich werden kann, um den Erfolg einer nach § 3 erbrachten Leistung zu sichern oder zu festigen, ist grundsätzlich Aufgabe der vertragsärztlichen Versorgung.“

    Dieser Hinweis findet sich aktuell jedoch nicht direkt in der Verordnung wieder. Dies birgt das Risiko für Kliniken, dass sich die Krankenkassen auf den reinen Verordnungstext berufen, in dem steht, dass alle Kosten - ergo einschließlich Indikationsstellung und Nachsorge - abgegolten sind.[...]"

    In der Hybrid-DRG Umsetzungsvereinbarung vom 09.02.2024 § 1 Absatz 3 heißt es nun aber:

    "[...]Mit der Hybrid-DRG sind alle Lesitungen und Aufwände im Zusammenhang mit der Behandlung des Versicherten mit einer in Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung genannten Leistung entstandenen Aufwände abgegolten. Eine Abrechnung von weiteren Entgelten ist in Verbindung mit der Abrechnung der Hybrid-DRG gemäß Anlage 2 der Hybrid-DRG-Verordnung ausgeschlossen. [...]"


    Sorry das ich so nervig bin, aber das ist ein großes Thema bei den ambulanten Abrechnern im Haus :/


    VG DianaM

    Guten Morgen,

    nun ist ja die Vereinbarung zur Umsetzung des Abrechnungsverfahrens der speziellen
    sektorengleichen Vergütung gemäß § 115f SGB V (Hybrid-DRG) im Rahmen der Datenübermittlung
    gemäß § 301 Absatz 1 und 2 SGB V (Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung) vom 06.02.2024 offiziell.

    Wie handhaben Sie das in der Praxis? Nehmen Sie die Patienten im AOP-Bereich, die eine OP aus dem Hybrid-OPS Katalog erhalten sofort als stationär auf? Wird das bei Ihnen bereits bei der präoperativen Vorbereitung so geplant?

    Wir sind noch etwas in der "Findungsphase" bei der Steuerung dieser Fälle, da wir primär alles aus dem AOP-Katalog auch als ambulantes operieren aufnehmen (der Lernprozess des letzten Jahres....)

    Einzig besteht noch das Problem, dass Patienten nach der AOP normalerweise einen "Nachbehandlungsschein" für HA/FA mitbekommen und einen Überweisungsschein für den Pathologen, was bei Hybrid-DRG ja eigentlich entfällt.

    Über Hinweise oder Diskussionen wäre ich dankbar.

    VG und einen guten Wochenstart