Hallo zusammen,
ich muss leider noch einmal fragen:
1. Wie erfolgt euer Aufnahmemanagement bei den Hybrid-DRG's?
2. Gibt es einen gesonderten Behandlungsvertrag?
3. Ein weiteres Problem besteht darin, dass Patienten nach der AOP normalerweise für die Weiterbehandlung einen "Nachbehandlungsschein" für HA/FA mitbekommen (extrabudgetäre Abrechnung) und einen Überweisungsschein für den Pathologen
hierzu habe ich eine Stellungnahme des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) vom Oktober 2023 gefunden:
"[...]Aus der Begründung zur Verordnung (vgl. Begründung zu § 4 Abs. 1 auf S. 26) geht hervor, dass die Indikationsstellung und die Nachsorge eigenständig abgerechnet werden können: „Nachsorge, die erforderlich werden kann, um den Erfolg einer nach § 3 erbrachten Leistung zu sichern oder zu festigen, ist grundsätzlich Aufgabe der vertragsärztlichen Versorgung.“
Dieser Hinweis findet sich aktuell jedoch nicht direkt in der Verordnung wieder. Dies birgt das Risiko für Kliniken, dass sich die Krankenkassen auf den reinen Verordnungstext berufen, in dem steht, dass alle Kosten - ergo einschließlich Indikationsstellung und Nachsorge - abgegolten sind.[...]"
In der Hybrid-DRG Umsetzungsvereinbarung vom 09.02.2024 § 1 Absatz 3 heißt es nun aber:
"[...]Mit der Hybrid-DRG sind alle Lesitungen und Aufwände im Zusammenhang mit der Behandlung des Versicherten mit einer in Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung genannten Leistung entstandenen Aufwände abgegolten. Eine Abrechnung von weiteren Entgelten ist in Verbindung mit der Abrechnung der Hybrid-DRG gemäß Anlage 2 der Hybrid-DRG-Verordnung ausgeschlossen. [...]"
Sorry das ich so nervig bin, aber das ist ein großes Thema bei den ambulanten Abrechnern im Haus
VG DianaM