Beiträge von haarbeck

    Hallo Forum,

    in diesem JAhr wird es nun möglicherweise ernst mit dem Abzug des Erlösanteils für das ambulante Potenzial aus dem Erlösbudget 2005. Zur Ermittlung des \"Ausgangswerts des Vorjahres\" gibt es im Formular B2 der AEB u.a. die Zeile \"Leistungsverlagerungen\". Hierin stecken erhebliche Erlösabzugsrisiken für die Krankenhäuser.

    Es wird in jedem Krankenhaus noch (viele) Fälle geben, die ggf. auch ambulant statt stationär behandelt werden könnten und sollten. Dennoch gehen die Ansichten der Sozialleistungsträger und der Krankenhausträger sicherlich deutlich auseinander, was

    a) die Anzahl der Fälle und
    b) die Bewertung dieser Fälle betrifft.

    Beides sollte jedes Krankenhaus möglichst genau kennen. Gibt es aus bisherigen Verhandlungen für 2005 Erfahrungen, wie die Kassen die o.g. Fälle bewerten? So schreiben Roeder et. al. im Sonderthema \"Fallmengenplanung 2005\" in der Zeitschrift \"das krankenhaus\", 4/2005, S. 297ff:

    \"Grundlage ist der variable Anteil der Kosten für die ausgegliederten Leistungen, wobie die MEthodik gesetzlich nicht im Detail vorgegeben ist. Hilfsweise kann eine Orientierung an den zu erwartenden ERlösen für die ambulante Erbrinung dieser Leistungen erfolgen.\" (a.a.O., S. 303)

    Wie sieht die Praxis aus?

    Grüße ins Forum

    Haarbeck

    Hallo Forum,

    das Thema passzwar eher nicht in den Bereich der DRGs, aber dennoch sind vermutlich einige Krankenhäuser \"betroffen\".

    Zur Vorbereitung auf die Entgeltverhandlungen 2005 für den Bereich der Psychiatrien bin ich an Verweildauerauswertungen für Psychiatrien nach Diagnosen bzw. Diagnosegruppen interessiert. Ziel in den Verhandlungen ist es, deutlich zu machen, warum in unserer Psychiatrie die Verweildauer höher ist als in \"vergleichbaren\" Einrichtungen. Dies geht bekanntlich weniger mit Argumenten (\"Wir haben die besonders schweren Fälle\") als mit reinen Zahlen.

    Wer hat Informationen für mich und ist an einem kurzfristigen Austausch interessiert - gerne auch per Mail

    Gruß ins Forum

    A. Haarbeck

    anton.haarbeck@marienhospital-hamm.de
    02381 / 18 11 00

    Hallo,

    in unserem Hause betreiben wir u.a. eine Stroke Unit. Ab 2005 gibt es erstmalig auch eine entsprechende OPS-Ziffer (8-891 Neurologische Komplexbehandlung).

    [f2][f2]Hinweise: Mindestmerkmale: Behandlung auf einer spezialisierten Einheit
    durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung
    spezialisiertes Team mit:
    • 24-Stunden-Arztpräsenz unter Leitung eines in der
    Schlaganfallbehandlung erfahrenen Facharztes für Neurologie
    • 24-Stunden-Monitoring von mindestens 6 der folgenden
    Parameter: Blutdruck, Herzfrequenz, EKG, Atmung,
    Sauerstoffsättigung, Temperatur, intrakranieller Druck, EEG,
    evozierte Potentiale
    • 6-stündlicher (außer nachts) Überwachung und Dokumentation
    des neurologischen Befundes zur Früherkennung von
    Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen
    • Durchführung einer Computertomographie oder
    Kernspintomographie des Kopfes innerhalb von 6 Stunden
    nach der Aufnahme, bei Lyseindikation innerhalb von 60
    Minuten
    • Durchführung der neurosonologischen
    Untersuchungsverfahren inklusive der transkraniellen
    Dopplersonographie
    • ätiologischer Diagnostik und Differentialdiagnostik des
    Schlaganfalls (z.B. transösophagiale Echokardiographie,
    Hämostasiologie, Angiitisdiagnostik, EEG und andere
    Verfahren) im eigenen Klinikum
    • 24-Stunden-Verfügbarkeit der zerebralen Angiographie
    • kontinuierlicher Möglichkeit zur Fibrinolysetherapie des
    Schlaganfalls
    • unmittelbarem Beginn von Maßnahmen der Physiotherapie,
    Neuropsychologie, Ergotherapie oder Logopädie mit
    mindestens einer Behandlungseinheit pro Tag pro genanntem
    Bereich bei Vorliegen eines entsprechenden Defizits
    • unmittelbarem Zugang zu neurochirurgischen Notfalleingriffen
    sowie zu gefäßchirurgischen und interventionellneuroradiologischen
    Behandlungsmaßnahmen (eigene
    Abteilung im Hause oder fester Kooperationspartner in
    höchstens halbstündiger Transportentfernung)[/f2][/f2]


    Gibt es schon Informationen dazu, wie die Auswirkungen euf die DRG-Ermittlung sind? Welches ist die zugehörige DRG?

    In den Definitionshandbüchern bin ich bisher nicht fündig geworden.

    Grüße aus Hamm.

    Haarbeck

    Hallo Forum,

    nach Anlage 3 der KFPV sind nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete Leistungen wie z.B. die DRG B61 krankenhausindividuell mit den Kostenträgern zu vereinbaren. Laut § 9 der KFPV sind für jeden Belegungstag 600 € abzurechnen, wenn für die Leistungen nach Anlage 3 noch keine krankenhausindividuell vereinbarten Entgelte abgerechnet werden.

    Wer hat Erfahrung mit der Abrechnung der DRG B61 - sei es über eigene Vereinbarungen mit den Kostenträgern, sei es mit der Abrechnung je Belegungstag?

    Über einen Austausch hier im Forum oder per Mail würde ich mich freuen.

    Gruß

    Haarbeck

    Hallo Forum,

    nachdem ja nun einige Klarstellungen zum Erlösausgleich erfolgt sind, bleibt aber noch immer etwas offen:

    Erlösausgleich bei unterjährigem DRG-Einstieg

    Hat zu diesem Thema schon jemand etwas Offizielles gehört/gelesen? Schließlich haben wir ja für das Gesamtjahr 2003 DRGs vereinbart. Somit sollte ja auch über das Gesamtjahr nach den oben beschriebenen Regelungen ausgeglichen werden. Vielleicht sehen aber ja die hausinternen DRG-Auswertungen unter Abrechnungsbedingungen ganz anders aus als man dieses aus seinen nach bestem Wissen im Vorjahr oder in den ersten Monaten des Jahres 2003 ermittelten Daten erwartet und auch vereinbart hat. Rückfragen durch Kassen und MDK gibt es ja genug. Auch akzeptieren die Sozialleistungsträger mitunter schon in den Budgetverhandlungen für 2003 die aufgestellte AEB-Forderung nicht. Sowas soll es ja geben. Warum sollten die Sozialleistungsträger denn dann die Daten für 2003 für die ersten Monate ohne DRG-Abrechnung anerkennen (bei großen Abweichungen zu den Ergebnissen der letzten Monate 2003 unter Echt-Abrechnung ).

    Was kommt auf die unterjährigen Umsteiger zu? Es kann ja erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis haben.

    Gruß ins Forum

    Anton Haarbeck

    Hallo Forum,

    kann jemand etwas dazu berichten, wie die Ausgleichsregelungen für 2003 bei unterjährigem DRG-Einstieg aussehen werden?

    Seitens des BMGS ggab es ja vor kurzem eine Stellungnahme zu den Mehr- und Mindererlösausgleichen für das Jahr 2003, aber ein unterjähriger Einstieg in die DRGs wird dort nicht angesprochen.

    Gruß ans Forum

    Haarbeck

    Hallo Forum,

    wir als Anwender von Clinicom/Care Center mit DRG-Arbeitsplatz werden noch in diesem Quartal DRGs abrechnen. Die bisherigen Auswertungsangebote unter Clinicom sind noch sehr dürftig.

    Via SQL haben wir bisher unterschiedlichste Auswertungen machen können zu CMI, Diagnosehäufigkeiten, PCCL etc. und unter Einbezug von Benchmarkdaten.

    Hat jemand bereits eine Erlösverprobung unter DRGs mit Clinicom realisiert? Die Wirtschaftsprüfer freuen sich bereits ...

    Für Anregungen oder gar SQL-Abfragen wäre ich sehr dankbar.

    Güße aus Hamm

    Haarbeck

    Hallo Forum,

    als nachoptierendes Krankenhaus werden wir auch eine AEB an die Kassen abgeben. Bereits seit langer Zeit werden bei uns die Kodierregeln angewendet, bisher jedoch noch nicht in der Echtabrechnung. Nach bestem Wissen und Gewissen können wir eine Aufteilung unserer DRGs in A,B,C und D vornehmen.

    Da wir noch keine Abrechnungserfahrungen sammeln konnten, interessiert mich nun, ob es bereits quantitative Erfahrungen gibt, wie häufig z.B. eine vom Krankenhaus als A-DRG dokumentierte DRG in Frage gestellt worden ist und letztlich auch nur alsB oder C "zurückgestufte" DRG abgerechnet werden konnte.

    Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.

    Gruß ins Forum

    Anton Haarbeck

    Hallo Forum,

    in unserem Haus wird gerade massiv diskutiert, ob es Sinn macht, vom dokumentierenden Assistenzarzt zu verlangen, dass er die Kodierrichtlinien beherrscht.

    Die eine Seite sagt, dass der Arzt kodieren solle unter Einhaltung der Kodierregeln. Der Dokumentationsverantwortliche Oberarzt soll die Prüfung vornehmen. An zentraler Stelle solle dann mittels der Akte die Vollständigkeitsprüfung erfolgen. Problem: Wie stellt man sicher, dass die Akte zeitnah zur Verfügung steht?

    Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass der Arzt auf Station vollständig kodieren und erfassen solle, unterstützt durch die Pflege, die die pflegerelevanten Diagnosen dokumeniert. Problemfall: Was heißt Vollständigkeit? Nach dieser Meinung sollen alle für den Aufenthalt relevanten Diagnosen erfasst werden. An zentraler Stelle solle dann die Plausibilität der Dokumentation hinsichtlich der Einhaltung der Kodierregeln und im Hinblick auf die Abrechnung geprüft werden, was bedeuten kann, dass auch Diagnosen oder OPS für die Abrechnung wieder "gesperrt" werden können. Die zwischen geschaltete Instanz der dokumentationsverantwortlichen Oberärzte werde somit entlastet.

    Das ganze steht eigentlich unter zwei Fragestellungen:

    1) Wie wird der Arzt entlastet?

    2) Wie sichern wir die korrekte Abrechnung?

    Gruß ins Forum

    Anton Haarbeck

    Hallo Forum,

    angesichts einer Unterfinanzierung des Personals (Stichwort Veränderungsrate 0,81% bei voraussichtlich über drei Prozent BAT-Steigerung) gibt es logischerweise auch bei uns Überlegungen zu Personaleinsparungen.

    Als eine Maßnahme wird zur Zeit diskutiert, die Bereitschaftsdienste unterschiedlicher Fachabteilungen zusammen zu legen. Dies geschieht auch unter dem Aspekt, dass die Zahl der Bereitschaftsdienste für die einzelnen MitarbeiterInnen gesenkt werden soll.

    Soweit findet sich hier ein Rückhalt bei den MitarbeiterInnen. !:)Problematisch wird gesehen, dass durch die Teilnahme am Bereitschaftdienst einer anderen Fachdiziplin die Belastung während des Dienstes potenziell steigt. Allerdings soll der Hintergrunddienst stärker eingebunden werden.

    Welche Erfahrungen haben andere Krankenhäuser mit fachübergreifenden Bereitschaftsdiensten gemacht, insbesondere in der Kombination Medizinische Klinik / Neurologie?

    Als Betriebswirt :no:kann ich eine solche Kombination natürlich nicht beurteilen. Wer hilft mir?

    Gruß

    Anton Haarbeck