Beiträge von aktiv

    Hallo,

    in unserem Bundesland sind die Fahrkosten im Vertrag nach § 112 SGB V geregelt, ausnahmsweise einmal basierend auf dem gesunden Menschenverstand. :)

    Zitat:
    \"Aus Anlass der Beurlaubung aus persönlichen Gründen entstehende Kosten, ... insbesondere Krankentransport- und Fahrkosten.... gehen nicht zu Lasten des Krankenhauses oder der Krankenkasse. ... Bei Beurlaubung aus therapeutischen Gründen gehen diese Kosten zu Lasten des Krankenhauses.\"

    Eine Regelung die praktikabel ist und auch noch praktiziert wird.

    Herzliche Grüße

    aktiv

    Hallo Herr Killmer,

    bitte nennen Sie mir die Quelle, aus der hervorgeht, dass bei einer hauseigenen Dialyseabteilung die Abrechnung via ZE01 und Psychiatrie möglich ist. Was ist, wenn das KH keine eigene Dialysabteilung hat ???

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Röhr

    Hallo Forum,

    ich benötige Erfahrungswerte/Tipps für folgende Fallkonstellation:

    Die Klinik hat einen somatischen und einen psychiatrische Bereich. Für Patienten der Psychiatrie werden Dialysen erbracht, die im FPV-relevanten Bereich mittels ZE01 abgerechnet werden.

    Fragestellung:
    1. Können diese Zusatzentgelte auch für die Psychiatrie abgerechnet werden ???

    2. Falls nicht, wie werden die Dialyse dann abgerechnet ???

    Es wäre prima, wenn Sie auch die Quellen mit angeben könnten.

    Vielen Dank

    Röhr