Beiträge von Michael-S

    Liebes MyDRG Forum,

    als neues Mitglied in dieser sehr interessanten Community möchte ich mir erlauben gleich zu Beginn hier eine Frage zu stellen.

    Beim Durchlesen des aktuellen MDK Begutachtungsleitfadens ist mir aufgefallen, daß unter dem letzten Punkt " Für die Kodierung der Diagnose F45.41 Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren aus dem Kapitel V als Hauptdiagnose bei chronischen Schmerzpatienten gilt folgender Sachverhalt: " zuletzt folgendes steht: " Eine Behandlung durch nicht approbierte psychotherapeutisch tätige Behandler ist nicht ausreichend. "

    Gilt dies nun also in der sMMST nur für die F45.41 als Hauptdiagnose oder gilt dies generell als Anforderung für die Durchführung einer sMMST?