Beiträge von AndreasO

    Hallo RoKu,

    wir hatten in unserem Hause vor allem im letzten Jahr ca. 20 MDK-Prüfung von Fällen der Hochschulambulanz, aber auch Prüfungen von Ambulanten Operationen nach § 115b SGB V. In allen Prüfungen berufen sich die MDKen auf den § 275 SGB V. Laut Abs. 1c darf der MDK Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V prüfen, wozu auch die ambualnte Krankenhausbehandlung behört.

    Mit freudlichen Grüßen

    AndreasO

    Hallo,

    wir haben aktuell das Problem, dass die Krankenkassen Behandlungspläne, die auch eine IUI (Intrauterine Insemination) enthalten, in unserem Hause nicht mehr genehmigen. Wegen der fehlenden Genehmigung des Behandlungsplanes wandern die Patienten zu anderen Zentren oder Praxen ab.

    In der Vergangenheit hatten wir einen persönlich ermächtigten Arzt, der die Leistungen der Künstlichen Befruchtung (IUI, IVF, ICSI) über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet hat. Mit Ausscheiden diese Arztes haben wir diese Leistungen im Rahmen des Ambulanten Operierens nach § 115b SGB V abgerechnet. Leider ist die IUI (OPS 9-270.0, EBM: 08531 ) nicht im A-OP-Katalog enthalten, weshalb wird diese Leistungen direkt mit dem Patienten abgerechnet haben.

    Haben Sie ähnliche Probleme. Wenn ja, wie haben Sie diese gelöst.

    Freue mich über jeden HInweis zur Lösung.

    AndreasO