Guten Tag,
bei uns kam es bisher einmalig zu einem ähnlichen Fall. Es wurde bei einer MDK-Prüfung die 1:1 Betreuung angezweifelt(ob die Fachkraft eine examinierte Person ist)
Dies konnte im Nachverfahren geklärt werden. Wir haben im Nachverfahren keine Examensurkunden oder ähnliches verschickt, sondern unser Prozedere geschildert und erneut darauf hingewiesen, dass es sich um eine examinierte Fachkraft handelt. So lies sich der Fall positiv für uns klären.