Beiträge von Kodiere_noskill

    Guten Morgen,

    eine einfach Frage führt bei uns in der Klinik zu einer weitreichenden Diskussion, weil die Wortwahl in den DKR und PD's für mich nicht eindeutig sind (vielleicht werde ich hier eines besseren belehrt ;))

    Fallbeispiel:

    Ein Patient kommt Mischintoxikiert mit einem AAK von 2,4% notfallmäßig in die Klinik. Er gibt an (und es wurde auch nachgewiesen) Alkohol, Kokain und Heroin konsumiert zu haben. Er nimmt alle Substanzen im Abhängigkeitsmuster. Er wird 14 Tage behandelt in einer Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen.

    Fragen bzgl. der Wahl von Haupt und Nebendiagnosen:

    HD: F19.0 ND: F10.0 , F10.2 , F11.2 , F14.2

    Begründung meinerseits:

    PD002a Hauptdiagnose ,, ...die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist."

    - durch die Intoxikation kam es zur Aufnahme, auch ,,nach Analyse" der Befunde war dies der hauptsächliche Grund für die Veranlassung des stationären Aufenthalts

    PD016e ,, … wenn nicht entschieden werden kann, welche Substanz die Störung ausgelöst hat."

    - ob Alkohol, Kokain oder Heroin die Störung ausgelöst hat kann doch niemand sagen, oder?

    Dem widerspricht leider die Formulierung im ICD-10 für die F19.x...

    ,, Nur wenn die Substanzaufnahme chaotisch und wahllos verläuft oder wenn Bestandteile verschiedener Substanzen untrennbar vermischt sind, soll mit "Störung durch multiplen Substanzgebrauch (F19.-)" kodiert werden." :/:/:/

    Wie sehen sie das?

    Ich freue mich auf eine Diskussion 8)

    Freundliche Grüße

    noskill

    Guten Morgen helmutwg,

    es wird einfach geschrieben "...ab dem xy hätte die Behandlung auch ambulant fortgeführt werden können." ohne eine weitere Begründung oder "...hätte einen Tag vorher beendet werden können, da keine wesentlichen Mittel eines Krankenhaus mehr notwendig waren".

    Bundesland: Niedersachsen

    Freundliche Grüße8)

    noskill

    Guten Morgen zusammen,

    bei uns streicht der MDK den letzten Behandlungstag mit der Begründung, dass genau dieses Abschlussgespräch am Tag vor der Entlassung stattgefunden hat und nicht am Entlassungstag. Ich bin gespannt wie es ist, wenn das ärztliche Abschlussgespräch am Tag der Entlassung stattfindet...

    Natürlich kann dann gesagt werden, dass Abschlussgespräch hätte am Vortag stattfinden können...aber das ist ja ein fast endloses ,,Spiel".

    Mfg

    noskill8)

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage bezüglich des Aufwands einer Nebendiagnose.

    Die G35.10 (Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf: Ohne Angabe einer akuten Exazerbation oder Progression) wurde prästationär diagnostiziert und die Versicherte wird aktuell vollstationär wegen einer schweren depressiven Episode behandelt.

    Die G35.10 war eine von mehreren Ursachen der depressiven Episode. Dies wird in Einzelgesprächen thematisiert und hat meiner Ansicht nach einen therapeutischen Mehraufwand und einen Einfluss in das Patientenmanagement. Es gibt sonst keinen pflegerischen oder medikamentösen Aufwand.

    Reicht das um diese Nebendiagnose zu kodieren?:/

    Mit freundlichen Grüßen

    noskill8)

    Guten Morgen,

    bei uns werden 1:1 Betreuungen abgerechnet, wenn nachweislich eine Pflegekraft für einen Patienten zuständig ist und immer zu allen Tätigkeiten begleitet. Dies wird halbstündlich dokumentiert.

    Eine stündliche Sichtkontrolle bildet die schwere der Erkrankung ab, hat aber meiner Ansicht nach nichts mit einer 1:1 Betreuung oder Therapieeinheit zu tun.

    Grüße8)

    Noskill

    Hallo helmutg,

    bei diesen oben genannten Fällen fehlt m.E. auch jegliche Logik.

    Es steht aber auch nirgendwo, das am Entlassungstag eine Therapieeinheit o.Ä. geleistet werden muss um den vollstationären Aufenthalt zu rechtfertigen, oder?

    grüße8)

    noskill

    Liebe Forummitglieder,

    ich würde mich über eine fachliche Einschätzung über folgendes freuen:

    Aufnahmetag und Entlassungstag:

    Ein erwachsener Patient kommt notfallmäßig, freiwillig mit einer Einweisung auf eine offen geführte, allgemeinpsychiatrische Station. Auf der Einweisung steht Konzentrationsstörung, Aufmerksamkeitsstörung.

    Die aufnehmende Assistenzärztin diagnostiziert eine Somatisierungsstörung, in der oberärztlichen Zweitsicht (erst 6 Stunden später) zeigt sich der klare Verdacht auf Meningitis und der Patient wird notfallmäßig in ein anderes Krankenhaus verlegt. Die Somatisierungsstörung liegt laut OA nicht vor.

    Welche Diagnosen würdet ihr wie kodieren? :/

    Freundlich Grüße8)

    noskill