Beiträge von Zwart

    Guten Tag miteinander,

    mir ist aufgefallen, dass der OPS 5-793.K6 (offene Reposition einer einfachen Fraktur mit winkelstabiler Platte, distaler Radius) ein Kontextfaktor ist, der OPS 5-794.K6 (gleicher Text, mehrfragmentär) aber nicht.

    Warum ist das so?

    Vielen Dank!

    Gruß

    Zwart

    Guten Morgen AVagt,

    sofern eine kodierbare Prozedur erbracht wurde, sollte sie auch kodiert werden, und das auch mit dem richtigen Datum der Erbringung. Bei OPS mit Angabe einer Dauer, wie z.B. 8-981 oder die geriatrische Komplexbehandlung 8-550 sollte das Beginndatum der Behandlung korrekt erfasst sein, sonst kann es Problem mit den KK geben, wenn z.B. die Dauer vom (falschen) Beginndatum bis zur Entlassung nicht mehr der im OPS angegebenen Dauer entspricht. Mindestens eine KK stellt sich in diesen Fällen stur und lässt auch ein rückwirkende Korrektur des Beginndatums nicht mehr zu. Es sollte in ihrem KIS kein Problem sein, auch bei Erfassung nach Verlegung von der STU das Beginndatum korrekt einzugeben.

    Also: kodierbare Prozeduren kodieren und das Datum korrekt erfassen.

    Gruß

    Zwart

    Hallo zusammen,

    wenn die Fälle formal nach FPV zusammenzuführen sind, wie im Ausgangsfall unstrittiger Partitionswechsel, oder auch bei gleicher Basis-DRG innerhalb der OGVD, was soll der MD denn daran prüfen? Da geht es doch nicht um medizinische Sachverhalte. Einzig bei der Frage nach FZF wegen möglicher Komplikation innerhalb der OGVD würde ich eine MD-Prüfung erwarten, sofern das nicht schon zuvor im Falldialog geklärt wurde. Da spielt es meiner Meinung nach auch keine Rolle, wie alt die Rechnung des ersten Falles ist, da erst die Abrechnung des zweiten Falls die Fallprüfung auf mögliche FZF auslöst.

    Wenn die Fälle jetzt aus dem Grund, dass man ja 4 Monate Zeit hatte, nicht zusammengeführt werden, wird die KK wohl klagen, mit dem Ergebnis, dass die Fälle zusammenzuführen sind, allerdings kommen dann noch die Anwalts- und Gerichtskosten obenauf.

    Bei unstrittiger FZF aus formalen Gründen und innerhalb der Verjährungsfristen führen wir die Fälle zusammen.

    Gruß

    Zwart

    Hallo Attila,


    der Satzteil "im Krankenhaus erworbene Pneumonie" steht da eben nicht mehr, dieser wurde nach Veröffentlichung der Kataloge gestrichen, siehe auch hier:

    Corrigenda zur ICD-10-GM 2023 (bfarm.de)

    In den gedruckten Katalogen steht es falsch und bei einigen KIS-Anbietern wurde es nicht nachträglich geändert.

    Jede QS-relevante Pneumonie bekommt einen U-Kode, unterschieden danach, ob innerhalb der ersten 48h aufgetreten ( U69.04 ) oder danach ( U69.01 ).

    Gruß

    Zwart