Hallo Niquele,
ich verstehe die DKR so, dass die B96.2 in diesem Fall anzugeben ist.
Gruß
Zwart
Hallo Niquele,
ich verstehe die DKR so, dass die B96.2 in diesem Fall anzugeben ist.
Gruß
Zwart
Hallo Niquele,
laut DKR 012, Punkt 2, sind die B-Kodes anzugeben, sofern der entsprechende Erreger nicht im Rubriktitel enthalten ist, wie zum Beispiel bei J15.0 Pneumonie durch Klebsiella pneumoniae. Demnach ist bei der J15.6 immer ein B-Kode anzuhängen, da der Rubriktitel unspezifisch ist.
Gruß
Zwart
Guten Morgen Thomas G.,
der Inlaywechsel ist inkludiert bei Wechsel der Gelenkpfanne, es gibt auch keinen OPS für einen Inlaywechsel in der von Ihnen beschriebenen Konstellation. Der Inlaywechsel wird nur kodiert, wenn er isoliert, also ohne Wechsel der Pfanne, erfolgt (5-821.2a, bzw. .2b).
Gruß
Zwart
Hallo Thomas G.,
5-821.24 sehe ich in dem Fall als korrekt und ausreichend an.
Gruß
Zwart
Hallo Frau Becker,
ein Screening auf MRSA kann man mit Z11 kodieren.
Gruß
Zwart
Hallo Anne,
ich denke da bleibt nur die 8-020.5 Therapeutische Injektion: Gelenk oder Schleimbeutel
Gruß
Zwart
Hallo Attila,
der Satzteil "im Krankenhaus erworbene Pneumonie" steht da eben nicht mehr, dieser wurde nach Veröffentlichung der Kataloge gestrichen, siehe auch hier:
Corrigenda zur ICD-10-GM 2023 (bfarm.de)
In den gedruckten Katalogen steht es falsch und bei einigen KIS-Anbietern wurde es nicht nachträglich geändert.
Jede QS-relevante Pneumonie bekommt einen U-Kode, unterschieden danach, ob innerhalb der ersten 48h aufgetreten ( U69.04 ) oder danach ( U69.01 ).
Gruß
Zwart
Hallo rokka,
es wird nur noch zwischen bei Aufnahme bzw. innerhalb von 48h vorliegend und Nachweis nach 48h unterschieden:
Diese maximal 90 Tage-Frist existiert nicht mehr. Die ursprüngliche Textfassung für U69.04 war etwas verwirrend, da dort ein vorausgegangener KH-Aufenthalt gefordert wurde, allerdings ohne eine Fristangabe. Der Text wurde mittels Corrigenda um den Jahreswechsel herum geändert. In den Buchkatalogen steht aber daher eine falsche Textfassung, da sie bereits veröffentlicht waren und auch einige KIS-Anbieter haben den Text in ihrer Fassung nicht geändert. In den Online-Versionen des ICD-Katalogs ist aber die korrekte Fassung zu finden.
Jede Pneumonie, die potentiell einen QS-Bogen auslösen kann, muss daher einen U-Kode angehängt bekommen mit der Unterscheidung kleiner oder größer 48h.
Gruß
Zwart
Hallo KODISI,
wenn Sie Covid-Testungen durchführen, egal ob PoC oder PCR, unbedingt die U99.0 mitkodieren. Es gibt eine Vorgabe vom BMG oder Bfarm, dass die KK das ZE für die Testung nicht bezahlen muss, wenn die Z11*U99.0 nicht kodiert ist.
Gruß
Zwart
Hallo Frau Werner,
vielen Dank für die Aufklärung, keine Ahnung wie sich der Thread an mir vorbei gemogelt hat
Gruß
Zwart
Hallo Spoony75,
für ein SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikationen müssen 2 BK-Pärchen abgenommen sein, dann wird unterschieden:
BK negativ = alle 4 Kriterien müssen erfüllt sein,
BK positiv = 2 der 4 Kriterien müssen erfüllt sein.
Für ein SIRS infektiöser Genese mit Organkomplikationen oder ein SIRS nicht-infektiöser Genese mit oder ohne Organkomplikationen müssen 2 der 4 Kriterien erfüllt sein, eine BK-Abnahme ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
https://www.dimdi.de/static/.downlo…f-2007-1007.pdf
Gruß
Zwart