Hallo zusammen,
wenn die Fälle formal nach FPV zusammenzuführen sind, wie im Ausgangsfall unstrittiger Partitionswechsel, oder auch bei gleicher Basis-DRG innerhalb der OGVD, was soll der MD denn daran prüfen? Da geht es doch nicht um medizinische Sachverhalte. Einzig bei der Frage nach FZF wegen möglicher Komplikation innerhalb der OGVD würde ich eine MD-Prüfung erwarten, sofern das nicht schon zuvor im Falldialog geklärt wurde. Da spielt es meiner Meinung nach auch keine Rolle, wie alt die Rechnung des ersten Falles ist, da erst die Abrechnung des zweiten Falls die Fallprüfung auf mögliche FZF auslöst.
Wenn die Fälle jetzt aus dem Grund, dass man ja 4 Monate Zeit hatte, nicht zusammengeführt werden, wird die KK wohl klagen, mit dem Ergebnis, dass die Fälle zusammenzuführen sind, allerdings kommen dann noch die Anwalts- und Gerichtskosten obenauf.
Bei unstrittiger FZF aus formalen Gründen und innerhalb der Verjährungsfristen führen wir die Fälle zusammen.
Gruß
Zwart