ja, lt. OPS klar, danke.
U.
Beiträge von Labi
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Liebes Forum,
ist denn nun eine Pleurektomie (OP-Kode = 5-344.42) nach Pleuradrainage (8-144) eine Reoperation, die mit dem Zusatzkode 5-349.6 kodiert werden kann, oder nicht ?
Im medizinischen Sinne entspricht es einer Reoperation, aber
offensichtlich nicht im Sinne des OPS-Handbuches. Wird durch die
Eingliederung in das Kapitel VIII des Hansdbuches festgelegt, wann ein
Re-Eingriff wirklich als Re-Eingriff kodiert werden darf?MfG
Ulla
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Liebe Kodierer,
gibt es keine Kollegen in einer Lungenklinik, die beide Kodes abrechnen und Probleme/keine Probleme damit haben?
Ulla -
Sehr herzlichen Dank, wir werden alle Zeiten abrechnen.
Ulla -
Hallo,
welche Beatmungszeiten sind zu kodieren, wenn ein 2-wöchiger Weanungversuch schließlich misslingt, da keine stabile respiratorische Situation eintritt.
Bei Weaning sind die Zeiten bekanntlich komplett zu kodieren, ansonsten die \"echten\" Beatmungszeiten, die Pausen werden nicht mit kodiert.
Was kodieren wir nun bei misslungenem Weaning?
Grüße und DankeUlla
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Liebe Experten,
meine Frage ist kurz:
Sind die Kodes 5-322.d1 und 5-322.g2 (beides Keilresektionen Lunge, offen chirurgisch bzw. thorakoskopisch) gleichzeitig mit dem Kode 5-344.0 kodierbar? Laut OPS-Katalog nicht!Die gleiche Frage gilt für 5-324.b1 (Lobektomie) und 5-344.0.
Bei 5-32 steht als Inkl.: Simultan mit Lungenparenchymresektion durchgeführte Dekortikationen und Pleurektomien.
Medizinisch ist dies wohl nicht zu vertreten, denn eine Keilresektion mit Dekortikation ist wesentlich aufwändiger als ohne und rutscht in die höhere DRG E05....
Wer hat schon Erfahrungen damit gemacht?
Grüße
Ulla -
ja, wir werden den Aufenthalt nun integrieren, hier müssen wir einfach abwägen.
Danke und Grüße von
Ulla -
Danke, aber das wird sicher dauern. Das Ergebnis interessiert uns natürlich.
Grüße
Ulla -
Liebe Teilnehmer,
laut FPV werden Fälle aus 2008 und 2009 grundsätzlich nicht zusammengefasst. Wie sieht es nun aus mit einem vorstationären Aufenthalt am Jahresende(27.12.) in 2008 und einem stationären Aufenthalt 2009 Anfang (04.01.)?. Wir rechneten getrennt ab. Es wird von der Kasse die Integration des vorstationären Aufenthaltes in den stationären Aufenthalt gefordert. Ist die Forderung berechtigt?Grüße
Ulla -
...R76.1 wäre exakt, die B90. ist leider als HD nicht zulässig.
Danke
Ulla -
Hallo Daggi, wir haben nicht behandelt und haben den Verdacht einer akuten TBK-Infektion ausgeschlossen, A16 kann also eigentlich nicht verwendet werden. Vor der Z03.8 wäre laut DKR eigentlich ein abnormer Befund zu kodieren, aber ein treffender Kode ist da auch nicht zu finden.
Also bleibt wohl die Z03.8
Grüße
Ulla