Beiträge von NKKB

    Guten Tag Herr Offermanns,

    die Thematik wäre damit ja einfach abzuhandeln, doch folgendes Problem:

    Im EBM unter der Ziffer 13421 steht:

    Obligater Leistungsinhalt, u. a. Vorhaltung der geeigneten Notfallausstattung entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V.

    Und darunter zählt auch die Vorhaltung von Sauerstoff.

    Daher sind einige Kassen der Meinung den Sauerstoff in diesen Fällen nicht gesondert abrechnen zu können, da er obligater Leistungsinhalt ist.

    Jetzt stellt sich die Frage ob nur die Vorhaltung erfüllt sein muss um überhaupt abrechnen zu können, oder der Sauerstoff als Material nicht zusätzlich abgerechnet werden kann.

    Guten Tag zusammen,

    es geht um die Frage, ob ich Sauerstoff bei den ambl. Koloskopien als Sachkosten zusätzlich abrechnen darf?

    Es gibt bei den Krankenkassen unterschiedliche Auffassungen zu dem Thema und benötige nun ihr Wissen zu der Thematik.

    Vielen Dank