Beiträge von TiBo

    Guten Morgen Anyway,

    danke für die Rückmeldung. Ich sehe das ja auch so und entsprechend wurde der Fall auch kodiert. Was ich nur nicht verstehe, woher diese verflixte Diagnose stammt. Man findet sie ja in zahlreichen (seriösen) Publikationen auf die schnelle im Internet recherchiert und eben auch im o.g. genannten Buch.

    z.B. CME Weiterbildung

    Angststörungen und Phobien im Kindes- und Jugendalter - Evidenzbasierte Diagnostik und Behandlung in der "Psychotherapeut 2010"

    Zitat:

    "In der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems- (ICD-)10 wird im Kapitel „Emotionale Störungen des Kindesalters (F93)“ zwischen 4 Angststörungen im Kindes- und Jugendalter unterschieden:

    - emotionale Störung mit Trennungsangst des Kindesalters (F93.0),

    - phobische Störung des Kindesalters (F93.1),

    - Störung mit sozialer Ängstlichkeit des Kindesalters (F93.2) und

    - generalisierte Angststörung des Kindesalters (F93.80).

    Sie existiert damit ja nicht nur in der Welt unseres Hauses. Insofern kann ich unsere Ärzte und Psychologen dann schon verstehen, dass sie ins Spiel gebracht wird. Ich verstehe nur nicht, woher diese Diagnose in den Publikationen herkommt, wenn sie doch in keinem ICD-10 Katalog zu finden ist, die ich mir mal stichprobenartig angeschaut habe (WHO und GM 2004, 2005, 2006, 2011, 2013).

    Es bleibt eine seltsame Diagnose. :)

    Gruß

    TiBo

    Guten Morgen,

    uns beschäftigt gerade die Thematik der generalisierten Angststörung des Kindesalters. Unsere Ärzte verweisen auf die F93.80 die explizit für Kinder sein soll. Nur gibt es die leider in keinem mir zur Verfügung stehenden ICD-10-Katalog in der deutschen Version (auch nicht in der WHO-Version). Und das, grob geschaut, die letzten 10 Jahre nicht. Dort ist bei F93.8 - Sonstige emotionale Störungen des Kindesalters Schluss. Unter F93.1 wird für eine generalisierte Angststörung auf die F41.1 verwiesen, bei der mir unsere Ärzte dann wieder sagen, sie wäre eigentlich für Erwachsene und die F93.80 doch explizit für Kinder. Unser KIS nimmt sie logischerweise nicht, sie steht ja nicht im ICD-10-GM.

    In dem Buch Multiaxiales Klassifikationsschema für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters nach ICD-10 steht sie lustiger Weise drin. Wenn ich Suchmaschinen bemühe, finde ich zahlreiche Publikationen mit der F93.80, aber keinen Hinweis woher man den Kode nimmt.

    Kann mir hier einer helfen und mir einmal den Hintergrund dieser Diagnose erklären? Ich wäre echt dankbar.

    Schöne Grüße

    TiBo

    Hallo zusammen,

    da haben die Kassen ja mal wieder alles klar gemacht im Gesetz. X/

    Kurz eine andere Frage zum Thema: Hat irgendjemand einen Ansprechpartner/eine Emailadresse beim GKV-SV an den/die man sich wenden und mal über deren ermittelten Anteil von korrekten Prüfungen diskutieren kann? Meine Nachricht über das "Kontaktformular" vor geraumer Zeit scheint irgendwie im Sande verlaufen zu sein. Oder muss ich jetzt hinnehmen, dass unser Reporting sagt, dass wir gut 80% korrekte MDK-Gutachten im Quartal erhalten haben, der GKV-SV aber findet, dass es nur 69% waren?! Aktuell ist das egal, aber irgendwann liegt der Wert dann mal an der Grenze zum Strafabschlag und genau dann wird es interessant. Insofern würde ich schon mal gerne wissen, mit was für Daten die denn so die Quoten berechnen. Vielleicht rechne ich ja auch völlig quer.

    Gruß

    Guten Morgen zusammen.

    Noch mehr Tipps und Antworten. Vielen Dank.

    Zunächst, scheinen meine Aussagen zum Thema "Video" missverständlich zu sein. Es war, wie merguet schon sagte, auch bei mir reine Polemik. Natürlich planen wir keine Videoüberwachung. Aber danke für den besorgten Ratschlag.

    Ich sehe schon, dass ich ein Kreuz für 1:1 Betreuung integrieren muss, um hier wieder auf sicheren Boden zu kommen.

    Wenn ich mir hier so die Antworten durchlese, komme ich wieder zu der Erkenntnis, dass man sich im Rahmen der OPS viel zu oft im Bereich der semantischen Deutung bewegen muss.

    Das eine Sitzwache (durch eine ausgebildete Pflegekraft) nicht das beinhaltet was mit der 1:1 Betreuung gemeint ist, mag man so sehen. Warum, verstehe ich aber ehrlich gesagt noch nicht so ganz. Da scheine ich den OPS tatsächlich falsch zu verstehen.

    Ich verbanne bei uns in der Doku mittlerweile so viele Wörter, weil sie nicht "MDK-konform" sind, da kann ich Sitzwache auch noch verbannen. Mir ist aber nach wie vor nicht klar, warum eine Sitzwache (bei uns: eine Pflegekraft sitzt am Bett des fixierten Patienten, überwacht diesen permanent und interagiert je nach Verfassung in unterschiedlicher Form mit ihm) nun nicht als 1:1 Betreuung gemeint sein soll. Wenn es aber hilft diese Tätigkeit ab sofort als "Übernahme der 1:1 Betreuung im Rahmen einer Fixierung" zu umschreiben, machen wir das natürlich. Die regelmäßige Doku läuft ja auch jetzt schon zusätzlich. Aber mal im Ernst. Kann das Sinn der Sache sein? Ich kann da ehrlich gesagt jede Pflegekraft verstehen, die da die Augen verdreht. Ich bin mir nicht sicher, ob wir uns nicht viel zu oft vom MDK vor sich hertreiben lassen. Vielleicht sollte man echt mehr gerichtlich klären lassen. Leider ist da die Zeit das Problem.

    In meinen Augen ist der Kode momentan doch im PEPP-System dafür da, den zusätzlichen Aufwand abzubilden, der entsteht, wenn ich einen Patienten "exklusiv" von einer Pflegekraft betreuen lassen. Diese steht nämlich nicht mehr im normalen Alltag zur Verfügung und ich muss entsprechend mehr Personal einsetzen. Das kostet (ab einer gewissen Menge) mehr Geld und dafür dient der Kode nach meinem Verständnis als Kostentrenner.

    Ob ich das nun Sitzwache nenne, oder nicht, sollte aber doch egal sein. Wichtig ist, dass eine ausgebildete Pflegekraft ausschließlich nur mit einem Patienten "beschäftigt" ist. Das ist bei unseren "Sitzwachen" im Rahmen von Fixierungen der Fall. Wir stellen eine Pflegekraft ab, die nur für den Patienten im Gurtbett zur Verfügung steht und damit nicht mehr im Stationsalltag eingesetzt werden kann. Das ist doch die ökonomische Relevanz. Vielleicht verstehe ich aber auch hier schon etwas falsch.

    Ich dachte bisher, das belege ich mit einem "Sitzwachen"-Protokoll in dem die Pflegekräfte dokumentieren, wer beim Patienten war und was sie alle X Minuten getan haben. Wenn da keine examinierte Kraft sitzt, kann ich die Zeit natürlich nicht anrechnen. Das machen wir aber auch nicht. Bisher (aus meiner Warte die letzten 3 Jahre) hat das auch gereicht. Zumindest bei uns. Vielleicht haben wir da einfach Glück gehabt. Es lebe der ständige Wandel.

    Gruß TiBo

    Hallo und Danke für die Rückmeldungen.

    Die Frage mit dem Video hatte ich mir ehrlich gesagt, für die Kasse auch schon überlegt. Insofern sei die Polemik gerne verziehen. :)

    Das Gutachten resultiert schon aus einem Widerspruch von uns, in dem ich fein säuberlich alle Fixierungsintervalle in Excel gesondert dargestellt hatte, inklusive der jeweils dazugehörigen Dokumentation aus der Akte, so dass der MDK nicht nochmal die ganze Akte durchblättern musste, sondern alles (meiner Meinung nach) schön aufbereitet hatte. Hat aber scheinbar nichts gebracht. Da bleibt mir wohl der Gang vor Gericht nicht erspart.

    Ich werde es aber vorher noch mal direkt bei der Kasse versuchen. Es ist halt nur immer ungünstig, dass die Kasse die Akte nicht kennt und auch nicht kennen darf. Da kann mal halt schlecht sagen, "Hier schau mal, da steht es doch schwarz auf weiß.". Und insbesondere bei Minutenwerten ist das dann immer schwierig. Wie lösen Sie das? Ich finde da steht man auf Grund des Datenschutzes immer mit halbem Bein im Gefängnis. Oder dürfte man der Kasse beispielsweise ein Fixierungsprotokoll zukommen lassen? Natürlich unter Schwärzung aller Namen. :/

    Ich hoffe nur, dass das jetzt nicht neuer Standard bei unserem MDK ist. Dann muss ich ja jeden Fall mit Fixierungen klagen. Das macht dann auch keinen Spaß.

    Gruß

    TiBo

    Hallo zusammen,

    wir haben hier ein MDK-Gutachten auf dem Tisch, das mich etwas ratlos macht und ich hoffe auf das Schwarm-Wissen hier. Es geht um die Dokumentation von Fixierungen und die damit verbundene 1:1 Betreuung (mal wieder) im Rahmen von Sitzwachen. Bisher dachte ich immer, das wäre nun wirklich unstrittige 1:1 Betreuung und bisher war das bei uns auch immer so. Nun aber scheint sich an den Ansprüchen des MDK etwas geändert zu haben, denn obwohl wir in der Dokumentation nichts verändert haben, streicht man uns nun plötzlich die Einzelbetreuungszeiten bei fixierten Patienten mit folgender Begründung:

    Die Fixierungszeiten in denen eine Sitzwache benötigt wurde, werden als 1:1 Betreuung kodiert.

    Es liegen "Anordnungen zur Fixierung/Time-out Maßnahme vor.

    Eine Anordnung einer Fixierung/Time-out-Maßnahme ist nicht gleichzusetzen mit einer Anordnung einer 1:1 Betreuungsmaßnahme unter Vorhaltung eines Beziehungsangebotes. Es ist aus dieser Anordnung nicht ersichtlich, dass die Sitzwache ausschließlich für den in der Fixierungsanordnung benannten Patienten eingesetzt wurde.

    Wir dokumentieren bie Fixierungen wie folgt: Es gibt ein Blatt mit der Anordnung der Zwangsmaßnahme. Dort schreibt der Arzt eine Indikationsbeschreibung/Kurzbeschreibung des psychopathologischen Befundes zur Begründung der Zwangsmaßnahme. Unterschrieben wird das vom Anordnenden und mittels "Zur Kenntnis genommen"-Vermerk auch noch vom OA. Eine Fixierung löst bei uns automatisch eine Sitzwache im 1:1 Kontakt durch den Pflege- und Erziehungsdienst (PED) aus.

    Zusätzlich haben wir einen "Intensivbogen" zur pflegepädagogischen Dokumentation (der Sitzwachen). Dort wird das Anlegen der Fixierung und der dabei anwesenden Personen dokumentiert und anschließend die Übernahme der Sitzwache, regelmäßige Gurtkontrollen (zwischen 15 und 30 Minuten) und ggf. Besonderheiten. Bei Wechsel von Personen dokumentieren wir die Übernahme der Sitzwache durch den neuen PED und fahren dann mit der Doku der Gurtkontrollen etc. fort. Alle Angaben erfolgen mit Angabe der Uhrzeit. Auf dem Blatt ist ein Patientenaufkleber und der PED steht mit Namen auf dem Blatt und macht ein Handzeichen.

    Jetzt meine Frage: Wie soll ich deutlich machen, dass die Sitzwache ausschließlich für den in der Fixierungsanordnung (gleicher Patientenaufkleber auf beiden Dokumenten) benannte Patienten eingesetzt wurde? Natürlich war das so. Sie hat ja direkt neben dem Patienten im Fixierungszimmer gesessen. Wie macht Ihr das?

    Man könnte ja auf den Bogen schreiben "Das an der Sitzwache beteiligte Personal steht ausschließlich für den auf dem Bogen genannten Patienten zur Verfügung!", aber das kann es doch nicht sein.

    Hat oder hatte jemand hier schon mal das Problem? Wie löst Ihr das? Wäre über Rückmeldungen froh. Vielleicht können/müssen wir ja was optimieren.

    Gruß

    TiBo

    Guten Morgen,

    vielen Dank für die Antwort. Ich hatte das auch als ODER bzw. UND/ODER verstanden, aber wenn man sich die Antwort des DIMDI auf die Kodierfrage GM-1018 anschaut (siehe meinen Link), ist da scheinbar laut DIMDI schon ein Unterschied, ob eine epidemiologische Bestätigung vorliegt oder nicht. Aber vielleicht verstehe ich es einfach falsch.

    Ich finde es nur widersinnig, dass dann das negative Testergebnis aus der Kodierung so gar nicht erkennbar wäre. Aber dann setzen wir vielleicht einfach trotzdem die U07.2, wir scheinen ja nicht die Einzigen zu sein :).

    Schöne Grüße

    TiBo

    Hallo zusammen,

    im Zusammenhang mit der Kodierung von COVID-19 können wir hier gerade irgendwie nicht den Knoten durchschlagen und ich hoffe auf die Schwarmintelligenz.

    Folgende Fallkonstellation:

    Patient wird aufgenommen, oder kommt aus einer Belastungserprobung zurück und zeigt klinische Symptome (Husten, Fieber...) die in Zusammenhang mit COVID-19 stehen könnten. Er war in keiner Einrichtung mit epidemischem Zusammenhang und hatte auch sonst keinen bekannten Kontakt zu COVID-19. Wir testen ihn (kann ja trotzdem erkrankt sein) und erhalten ein negatives Testergebnis.

    Wie ist der Fall bzgl. COVID-19 zu kodieren?

    Wenn ich mir die DIMDI-Regeln durchlese, darf ich die U07.2! ja nicht verwenden, da ich zwar ein symptomatisches Bild habe, aber eben keine Epidimiologie, oder?!

    DIMDI:

    U07.2 COVID-19, Virus nicht nachgewiesen

    Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht. Benutze zunächst Schlüsselnummern, um das Vorliegen einer Pneumonie oder anderer Manifestationen oder von Kontaktanlässen anzugeben.

    Oder hier: https://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…rfrage/gm-1018/

    Positives Testergebnis liegt nicht vor** --> Klinisches Bild: vorhanden --> Epidemiologische Bestätigung: negativ

    =

    Kode für die Symptomatik oder Erkrankung, z.B. J12.8, bei Vorliegen einer Viruspneumonie


    Die Kombi Z11 plus U99.0 kann ich ja auch nicht nehmen, da ich die laut Vereinbarung für das Zusatzentgelt nur nehmen darf, bei Patienten, die getestet werden ohne das ein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-COV-2 besteht. Den Verdacht hatte ich ja aber am Anfang durch die Symptomatik.


    Also kodiere ich in diesem Fall beispielsweise nur eine J00, J12.8 oder ähnliches und lasse völlig hinten rüber fallen, dass wir einen Test gemacht haben, der negativ war?! Ist das so korrekt? Ich kann aber trotzdem das Zusatzentgelt abrechnen?!

    Freue mich auf Eure Antworten.

    Gruß

    TiBo

    Hallo Anyway,

    danke für die Rückmeldung. Dann werde ich mir unsere Abschlussrechnungen und unsere Zählweise dahingehend noch mal anschauen. Das mit der "Reisezeit" hatte ich schon versucht einzubeziehen, aber wenn das jetzt auch noch von Kasse zu Kasse verschieden ist, dann ist es müßig. Vielleicht sollte man einfach eine Woche vor Quartalswechsel keine Rechnungen mehr stellen und dann erst im neuen Quartal wieder. Mal sehen.

    Was mich aber mehr beschäftigt sind tatsächlich die KAIN-Mitteilungen. Da habe ich z.B. eine Kasse, die mir immer noch kein "MDK01" geschickt hat, obwohl ich das Gutachten seit Wochen habe. Scheint also bei uns ähnlich zu laufen, wie bei Ihnen. Das Thema muss man also vermutlich im Augen behalten. Was ist eigentlich wenn die Kassen gar kein MDK01 schicken? Fließt das Gutachten dann einfach nie in die Berechnung ein? Kann man auf eine KAIN-Mitteilung bestehen?

    Bei der Thematik finde ich es auch grundsätzlich schwierig überhaupt eine Abweichungsanalyse zu machen. Während bei den Schlussrechnungen ja wenigstens noch eine kassenindividuelle Aufstellung erfolgt und ich damit zumindest etwas feiner überprüfen kann, wo denn jetzt konkret Abweichungen sind, bekomme ich für die MDK-Ergebnisse genau einen Wert über alle Kassen. Oder übersehe ich was? Wie soll man da jemals rausfinden, welche Kasse da jetzt andere Werte angegeben hat, als man selber im Monitoring hat? Hier hätte ich mir auch eine kassenindividuelle Darstellung gewünscht. Rein technisch sollte das ja kein Problem sein. Ich glaube ich frage mal beim GKV-SV an, ob man so etwas auf Nachfrage auf Grund von Abweichungen bekommen kann.

    Gruß

    TiBo