Beiträge von DanielaS

    Hallo guten Tag,

    hätte auch eine Frage bezüglich Nachmeldung - Erweiterung des Prüfauftrags.

    Es handelt sich hier um folgendes.

    Der MDK hat Prüfaufträge für einen Patienten von zwei Fällen geschickt (Fall 2 und Fall 3) . Prüfaufträge sind beide innerhalb der 6-Wochen-Frist.

    Nun aber hat der MDK eine Erweiterung des Prüfauftrages für Fall 2 geschickt in dem er nun den ersten Fall mit zusätzlich prüfen will, der ist aber schon seit 23.05.19 verfristung.

    Übersicht der Fälle

    Fall 1: stat. 04.03.19-14.03.19 Prüfauftrag am 05.06.19 erhalten wegen FZ mit Fall 2

    Fall 2: stat. 27.03.19-10.04.19 Prüfauftrag am 29.04.19 erhalten wegen HD und ND

    Fall 3: stat. 16.04.19-18.04.19 Prüfauftrag erhalten am 05.06.19 wegen UGVD und fragliche FZ mit Fall 2

    Nun meine frage, ist das zulässig das der MDK so weit nach Fristende der Prüffrist des 1. Falles (23.05.19) eine Erweiterung des Prüfauftragens für Fall 2 schickt wo er eine FZ mit Fall 1 prüfen will? oder kann ich hier den Prüfauftrag der FZ mit Fall 1 ablehnen?

    MDK/bzw. Kasse hätte dies ja bereits mit Meldung vom 29.04.19 (Anmeldung zur Prüfung von Fall 2) schicken können bzw. hätte da ja schon sehen können das es evtl. eine FZ sein könnte mit Fall 1 und hätte dann hier ab den 29.04 (erster Prüfauftrag für Fall 2) bis 23.05 (Fristende Fall 1) noch den Fall 1 zusätzlich mit prüfen können was er aber nicht getan hat.

    Ich persönlich denke die Kasse hätte ab Rechnungsstellung von Fall 2 genug Zeit gehabt eine FZ-Prüfung mit Fall 1 in die Wege zu leiten deshalb würde ich gerne den Prüfauftrag ablehnen, hab aber leider nichts gesetzliches gefunden was meine Meinung stützen würde. Jedoch habe ich auch nichts gegenteiliges gefunden.

    Über Meinung wäre ich sehr Dankbar!!!!!!!