Zitat"die Plazenta hat sich ja im Kreißsaal gelöst. Für mich ist es eine O80 …"
Wenn allerdings nur die Plazenta im Kreißsaal gelöst wird, dann wären ja die Kodes, die ich oben erwähnt habe, wiederum zutreffender.
Zitat"die Plazenta hat sich ja im Kreißsaal gelöst. Für mich ist es eine O80 …"
Wenn allerdings nur die Plazenta im Kreißsaal gelöst wird, dann wären ja die Kodes, die ich oben erwähnt habe, wiederum zutreffender.
Die Nabelschnur wurde allerdings im KH durchtrennt. Welche rechtliche Grundlage kann hier für eine teil- bzw. vollstationäre Behandlung, zur Abrechnung nach dem DRG-System, sprechen?
ich brauche mal Hilfe zu anfallenden Kosten:
Mutter entbindet im eigenen Auto direkt vor dem Krankenhaus. Die Hebamme kommt später und nimmt das Kind in Empfang und die Mutter kommt ins Krankenhaus lediglich für die Geburt der Plazenta und geht nach 1 h wieder nach Hause. Es kommen ansonsten keine weiteren Leistungen dazu - keine Untersuchungen an der Mutter und am Kind und auch nicht mal Blutuntersuchung (die Mama wollte einfach schnell nach Hause).
Wäre es dann
Der Leistungsträger der Patientin kennt diesen Ablauf bereits detailliert. Die obige Kodierung zielt auf stationär, der eigentliche Ablauf wird jedoch ambulant gestellt.
Wie müsste so einen Fall abgerechnet (kodiert) werden, damit alles dann vor allem von den Kosten her korrekt ist und nicht mehr und nicht weniger?
Was spricht hier für ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Abrechnung und was dagegen?
Wenn hier eine ambulante Abrechnung eher rechtskräftiger wäre, wie wäre es dann rechtlich abzurechnen? Auf welche Rechtsgrundlage richtet sich bzw. soll sich die Vergütung richten?
Danke schon mal für eine schnelle Antwort.