Beiträge von Gonschorek

    Hallo,

    eigentlich auch schon abschließend in den Kodierrichtlinien beantwortet:

    \"D001a Allg. Kodierrichtlinien, Sich anbahnende oder drohende Krankheit\"

    Sinngemäß: Wenn eine Erkrankung nicht als \"sich anbahnend\" oder \"drohend\" im ICD geführt wird, ist sie nicht zu kodieren.Dies trifft für die Hypokaliämie eindeutig zu.
    Wir haben mit einigen Kassen klare Kriterien für die Kodierung der Hypokaliämie festgelegt:
    1. Unterschreitung des vom hauseigenen Labors festgelegtem Normbereichs
    2. Substitution oral oder intravenös
    3. Kontrolle des Kalium-Wertes während oder nach Substitution
    Dadurch konnten wir die Nachfragen zumindest eindämmen. :)

    Viele Grüße,
    Andreas Gonschorek

    Folgendes Problem hat sich aus einem aktuellen Fall ergeben. Ein 15-jähriger Junge wurde in unserer Kinderklinik wegen V.a. eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung 11 Tage behandelt. Durch Koloskopie (1-650.2) konnte die Diagnose eines M. Crohn (K50.9) gesichert werden. Das führt zur Koloskopie-DRG G54Z mit Relativgewicht 0,607. Ohne Koloskopie würde in diesem Fall die G64A mit Relativgewicht 0,811 (Entzündliche Darmerkrankung, Alter <18 Jahre) resultieren. Also verringert sich das Erlös, obwohl ein wesentlich höherer Aufwand betrieben wurde. Die DRG G64A wird nicht angesteuert, obwohl sie ja nach dem DRG-Text den besonderen Aufwand bei Kindern und Jugendlichen widerspiegeln sollte. Besonders krass wird dieses Missverhältnis bei kleineren Kindern bei denen die Endoskopien dann auch noch in Vollnarkose erfolgen.

    Hallo,
    da ich mich erst seit kurzem mit ambulanter Abrechnung im KH beschäftige hierzu folgende Frage:

    Welche Möglichkeit besteht, Leistungen bei Patienten abzurechnen, die mit Einweisungsschein kommen und dann nach Untersuchung nicht stationär aufgenommen werden? (Zum Beispiel: Einweisung wegen V.a. Pneumonie, KH-Arzt hält nach Untersuchung und Röntgenbild eine Aufnahme nicht für erforderlich.) Wenn es sich nicht um Notfälle handelt, scheidet eine Abrechnung über die Notfallambulanz aus und auch über die Ermächtigungsambulanzen der Chefärzte dürfte es nicht funktionieren.

    Hallo,
    an unserem Haus wird regelmäßig vor Durchführung von laparoskopischen Fundoplicationes die vor dem Eingriff benötigte Diagnostik (24-h-Ösophagus-ph-Metrie, Ösophagus-Manometrie) von den Chirurgen selbst durchgeführt. Dazu wird der Patient für einen Tag stationär aufgenommen. Ein eventueller Eingriff erfolgt in der Regel vier bis fünf Wochen später. Die Kassen verlangen jetzt vermehrt ambulante Abrechnung. Am Ort gibt es einen Gastroenterologen, der ph-Metrien durchführt, allerdings keine Ösophagusmanometrie. Mich würde interessieren, wie dieses Problem in anderen chirurgischen Abteilungen gehandhabt wird.

    Gruß,
    Andreas Gonschorek.

    Hallo zusammen,
    hier ein Fall aus unseren MDK-Anfragen:
    Eine Pat. wurde mit Apoplex 18 Tage stationär behandelt. Im Verlauf trat ein Harnwegsinfekt auf, der im Urin-Status nachgewiesen und mehrere Tage mit Ciprobay iv behandelt wurde. Ein Uricult war wohl negativ oder wurde nicht durchgeführt. Zusammen mit anderen ND resultierte die DRG B70A.
    Die KK behauptet jetzt aufgrund eines MDK-Gutachtens, dass ein Harnwegsinfekt bei nicht-vorliegen eines positiven Uricult-Befundes nicht verschlüsselt werden darf und verlangt die Abrechnung der B70B. Im Gespräch wurde behauptet, zu diesem Thema liege eine Vereinbarung der Krankenkassen mit Vertretern der Krankenhausgesellschaft vor (nähere Angaben konnten hierzu aber nicht gemacht werden). Dort sei auch die Kodierung der Hypokaliämie neu geregelt worden. Frage: Ist an diesen Behauptungen etwas dran? Meines Wissens gilt noch immer die Regel, nach der es keinen Mindestaufwand für die Kodierung einer ND gibt bzw. dass eine Behandlung auch die Kodierung einer Verdachtsdiagnose rechtfertigt.

    Viele Grüße aus Nordhorn,
    Andreas Gonschorek