Hallo,
eigentlich auch schon abschließend in den Kodierrichtlinien beantwortet:
\"D001a Allg. Kodierrichtlinien, Sich anbahnende oder drohende Krankheit\"
Sinngemäß: Wenn eine Erkrankung nicht als \"sich anbahnend\" oder \"drohend\" im ICD geführt wird, ist sie nicht zu kodieren.Dies trifft für die Hypokaliämie eindeutig zu.
Wir haben mit einigen Kassen klare Kriterien für die Kodierung der Hypokaliämie festgelegt:
1. Unterschreitung des vom hauseigenen Labors festgelegtem Normbereichs
2. Substitution oral oder intravenös
3. Kontrolle des Kalium-Wertes während oder nach Substitution
Dadurch konnten wir die Nachfragen zumindest eindämmen.
Viele Grüße,
Andreas Gonschorek