Hallo,
ein Patientenkind (OPS 9-686) wird mit einer eigenen PEPP Pauschale abgerechnet.
Ein Begleitkind erhält bei uns eine Pauschale von 45€ anstatt einer Haushaltshilfe, da die Begleitkinder in der Regel keine Therapiemaßnahmen erhalten.
In Ausnahmefällen jedoch kommt es vor, dass Begleitkinder kurzzeitig Therapien erhalten. Diese haben wir dann bei der Mutter mit dem OPS 9-643 abgebildet.
VG - Psy_do