Hallo, Hintergrund ist meines Erachtens die Verzögerung der Übertragen via Datenaustausch. Wird die Nachricht am Freitag verschickt, kann es sein, dass sie am Montag oder Dienstag erst beim Krankenhaus ankommt. Je nachdem wie oft und wann abgerufen wird. Daher ist eine Zuordnung zum Quartal für das Krankenhaus schwierig. Durch die Meldung des genauen Datums der leistungsrechtlichen Entscheidung können wir das Ergebnis der GKV Statistik korrekt prüfen.
Beiträge von NoWi
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Hallo,
ja die Konstellation kann vorkommen.
Sie verhandeln genauso und die Kasse wird den Einzelfall dann wahrscheinlich prüfen.
Das Problem ist eher die interne Kommunikation, dass die Abteilung und die Kodierer "angespitzt" sind, wenn so ein NUB auftritt und sich meldet.
Wir können in unserem KIS sog. Pseudo-OPS anlegen, welche z.B. ein NUB auslösen, aber nicht an die Kasse gehen.
Darf ich fragen welches KIS-System Sie nutzen?
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Eine EKT ambulant durchzuführen wäre ja theoretisch möglich. Es gibt wohl niedergelassene Kollegen, die dies tun.
Die EKT ist meines Wissens nicht im AOP-Katalog aufgeführt.
Laut unserer Patientenverwaltung gibt es keine EBM-Nummer.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute erreichte uns ein Gutachten des MD bezüglich eines tagklinischen Aufenthalts zur Erhaltungs-EKT.
Bisher werden Erhaltungs-EKTs bei uns regelhaft teilstationär abgerechnet, in seltenen Ausnahmefällen vollstationär.
Bestrebungen des MD und der Kassen die EKT-Behandlung zu einer ambulanten Leistung herabzustufen bestehen ja schon seit langem.
Nun versucht der MD anders zu argumentieren:
"Gemäß Sozialrechtssprechung des BSG (B 3 KR 4/03 R) entspricht dieses Setting eher einem Tagesaufenthalt im Krankenhaus in Abgrenzung zu einer teilstationären Behandlung. Es handelt sich nicht um eine typische psychiatrische oder psychosomatische tagesklinische Behandlung bei der auf Grund der Symptomatik über einen längeren Zeitraum (mehrere Tage bis Wochen) eine multimodale psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung erforderlich war. Formal wird deshalb im Gutachten angegeben, dass die teilstationäre Krankenhausbehandlung nicht erforderlich war.
Wie die erbrachten Leistungen abzurechnen sind, kann gutachterlich nicht beurteilt werden."
Wie sind Ihre Erfahrungen hierzu?
Herzliche Grüße!
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Der Hersteller hat einen vorgefertigen Antrag. Habe ihn mir schon zuschicken lassen, allerdings noch nicht geprüft wie die Qualität ist.
Herzliche Grüße nach Hannover! Habe an der MHH meine Approbation gemacht.
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Hatten wir auch schon im Hinterkopf... Da Risperdal aber ein alter Wirkstoff ist und wir mit dem Aripiprazol-Depot auch nicht erfolgreich waren, denke ich stehen die Chancen ohnehin eher schlecht.
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Die Diagnosestellung ist Aufgabe des Arztes, die Kodierung ist Aufgabe der Kodierfachkraft und hat diese Zweifel, dann besteht Diskussionsbedarf. Wir Medizincontroller werden oft von den ärztlichen Kollegen auf Station zu Rate gezogen mit "Hilfe, was sollen wir dem Patienten geben??". Also Realität und Praxis divergieren da schon oft deutlich... von dem her, kann ich die Frage von Lucifer1982 schon gut nachvollziehen. Entspricht auch unserem Alltag.
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Wie ist denn die Symptomatik der Patientin? Zwischen einer F20.1 und einer F25 sind ja doch deutliche Unterschiede.
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Guten Morgen in die Runde,
vorab unser Datenschützer hat die Plattform Cryptshare auch als nicht akzeptabel eingestuft.
Bisher haben wir noch kein Erörterungsverfahren durchgeführt.
Eine Frage, die uns umtreibt, wir haben wieder MD-Begehungen.
Der MD konnte mir keine Antwort geben, wie sie uns für Fälle 2022 dokumentieren, welche Unterlagen wir vorgelegt haben.
Daher die Frage in die Runde: wie können wir bei MD-Begehungen im Dissens belegen, welche Unterlagen wir dem MD vorgelegt haben (wir stellen in der Regel die komplette Akte zur Verfügung), wenn wir ins EV müssen?
Interessant ist wirklich der Beitrag, in dem gesagt wird, dass der MD bemüht ist im Konsens zu klären.
Alles ist und bleibt spannend und arbeitsintensiv.
Herzliche Grüße
SLak
Wie haben Sie das geschafft? Wir versuchen seit Monaten erfolglos den MD davon zu überzeugen uns wieder zu begehen.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hatte heute eine fachliche Diskussion mit unserem Chefarzt der Gerontopsychiatrie.
Wir haben im genannten Fall eine Patientin aufgrund einer ausgeprägt wahnhaften Symptomatik aufgenommen und entsprechend behandelt. Es zeigten sich nur leichte kognitive Defizite. Die Kriterien für eine Demenz sind nicht erfüllt. In der durchgeführten Diagnostik (CT, Liquor) konnte die Diagnose Alzheimer-Krankheit gesichert werden und es wurde eine entsprechende Therapie eingeleitet. Andere Ursachen für die organische Symptomatik gibt es nicht.
Nach ICD 10 ist nur die Demenz ein Exklusivum für die F06.
Wie würden Sie das fachlich sehen?
Kann man eine F06 mit einer G30 kombinieren? Und macht es überhaupt Sinn, wenn wir die organische Symptomatik ohnehin auf die Alzheimer-Erkrankung zurückführen?
HG
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Hallo,
wir hatten früher ein EKT-Konzept mit 3 stationären Tagen. Fast regelrecht wurde 1 Tag gestrichen, dann 2 und auf teilstationär gekürzt. Mittlerweile führen wir Erhaltungs-EKTs nur noch an einem teilstationären Tag durch (in Ausnahmefällen 2 teil- oder vollstationäre Tag mit medizinischer Begründung) und berechnen die Leistungen vom Vortag ambulant.
Mfg