Hallo,
ich schließe mich der Frage an. Wo finde ich die gesetzliche Grundlage, dass bei einem vorstationären Fall kein Rezept ausgestellt werden darf bei einem nachstationären Fall jedoch schon?
Hallo,
ich schließe mich der Frage an. Wo finde ich die gesetzliche Grundlage, dass bei einem vorstationären Fall kein Rezept ausgestellt werden darf bei einem nachstationären Fall jedoch schon?
Guten Tag zusammen,
soweit wir nach unserer Endabrechnung z. B. Begleitpersonen nachberechnen, werden diese Nachtragsrechnungen mit dem Hinweis abgewiesen, dass Rechnungskorrekturen gemäß PrüfvV nicht statthaft sind. Ebenso werden vorstationäre Rechnungen mit dem gleichen Hinweis abgewiesen, bei denen Großgeräte nachberechnet wurden. Aus meiner Sicht zielt das Korrekturverbot in der PrüfvV nicht auf diese Fälle ab. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit den Krankenkassen gemacht? Auch für Argumentationshilfen gegenüber den Kostenträgern wäre ich dankbar.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Guten Morgen,
kann jemand eine Aussage dazu treffen, ob bei den teilstationären pädiatrischen DRG´s das Pflegeentgelt zusätzlich abgerechnet wird, wenn diese noch nicht vereinbart sind?
Hallo stei-di,
danke für die Information. Ich habe mit unserem Verband darüber gesprochen. Dieser tendiert zu Deiner Auffassung, zweifelt jedoch ein wenig, da der Gesetzestext nicht ganz eindeutig formuliert ist. Ich habe den Sachverhalt zur abschließend Prüfung unserem Anwalt übergeben. Mal schauen, was der dazu sagt.
Wenn ein Patient im Rahmen eines stationären Aufenthaltes monoklonale Antikörper erhält, haben wir diese parallel zu dem stationären Aufenthalt im Rahmen einer vorstationären Abrechnung mit 450 € abgerechnet.
Die Krankenkassen vertreten die Auffassung, dass die Gabe im Rahmen einer stationären Behandlung nicht zusätzlich vergütet wird.
Hat jemand ähnliche Erfahrung zu diesem Thema?