Die Bayerische Krankenhausgesellschaft hat vorgestern entsprechend informiert. Zusätzlich wurde ein entsprechender Nachtrag §301 Vereinbarung vom 01.04.2020 dazu veröffentlicht.:
47100031 (DRG) oder A6200012 und B6200012 (PEPP)
Zeitraum: 01.05.2020 - 31.12.2020
"Zur Berechnung der Zuschlagshöhe ist der Gesamtrechnungsbetrag aller ENT-Segmente außer dem Segment für den Zuschlag selbst mit 0,0042 zu multiplizieren und auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch zu runden."