Hallo Rechtsverdreher,
der OPS macht m.E. keine Aussagen dazu, an welchem der ersten sieben Behandlungstage die erste Teambesprechung laufen soll. Somit ist die Teambesprechung am ersten Behandlungstag nicht ausgeschlossen. Wenn noch keine Behandlung in einzelnen Bereichen stattgefunden hat, kann auch dies dokumentiert werden (dann ist das bisherige Behandlungsergebnis = 0, auch das ist ein Ergebnis).
Zudem sind die Behandlungsergebnisse ja nicht auf die Therapieeinheiten im Sinne des 8-550 begrenzt (nach dieser Logik könnten Ärzte und Pflege gar keine Behandlungsergebnisse dokumentieren).
Da gleichzeitig akutstationärer Behandlungsbedarf bestehen muss, werden ja sicherlich bereits seit Aufnahme die medizinischen/pflegerischen Diagnosen/Probleme des Pat. behandelt. Durch den interdisziplinären Charakter der Teambesprechung können m.E. auch die Behandlungsergebnisse der anderen Berufsgruppen für die anderen berufsgruppenspezifischen Ziele verwertet werden (man kann Behandlungsergebnisse ja auch nicht streng nach Berufsgruppe aufteilen).
Bsp.: Pat. ist Z.n. Hüft-TEP-Einbau und wird auf die Geriatrie verlegt. Die Physiotherapie kann hier auch das Behandlungsergebnis des ärztlichen Bereiches (Einbau Hüft-TEP, eingeschränkte Belastbarkeit) in der eigenen Dokumentation der Behandlungsergebnisse verwenden, da das medizinische Behandlungsergebnis genauso Auswirkungen auf die physiotherapeutische Behandlung/Zielformulierung hat.
Zu ihrem Fall:
Hat denn die geriatrische Komplexbehandlung am Aufnahmetag begonnen (i.d.R. mit den ersten Assessments)? Wann war das erste Assessment? Nach meinem Verständnis haben Sie einen argumentativen Nachteil, wenn kein Assessment vor der Teambesprechung stattgefunden hat, weil dann fraglich ist, worüber in der Teambesprechung überhaupt interdisziplinär beraten werden kann, wenn noch kaum eine Berufsgruppe den Patienten gesehen/untersucht hat. Wenn vor der Teambesprechung bereits Assessments stattgefunden haben, können Sie m.E. sehr wohl auf Basis dieser Erkenntnisse Behandlungsziele formulieren.
Denken Sie auch an § 25 KHG und den damit verbundenen Ausschluss des Mindestmerkmals Teambesprechung vom 8-550 über weite Teile des letzten Jahres, wenn bei Ihnen im Haus Covid-Patienten behandelt worden sind.
Viele Grüße
FBR