Beiträge von Laura3443

    Guten Tag,

    gibt es schon neue Informationen?

    Einer unserer Anwälte sagt, dass nur das externe Labor abrechnen darf da diese ja den Aufwand haben. Wir als Krankenhaus habe aber doch auch einen Aufwand bzw. wurde ein extra ZE dafür vereinbart.

    Ich habe auch schon gehört, dass die privaten Kassen es nicht akzeptieren wenn wir das ZE nicht berechnen aber das externe Labor die Testung in Rechnung stellt... Klar, bei einem Preis von 52,50 und irgendwas über 100 Euro.

    Liebe Grüße

    Guten Tag zusammen,

    ich würde gerne wissen, wie Sie mit dem Thema der Abrechnung der PCR-Test bei Chefarztpatienten mit einem externen Labor verfahren.

    Ich habe bereits von einigen Häusern verschiedene Verfahren gehört:

    -Abrechnung des ZEs über 52,50 Euro und das externe Labor stellt eine Privatrechnung über die Testung aufgrund der Wahlleistung

    -Abrechnung nur über das ZE und das externe Labor rechnet keine extra Kosten der Testung ab da es eine Regelleistung ist

    -Abrechnung nur über das externe Labor aber keine Abrechnung des ZEs über die Klinikrechnung da das Labor den Aufwand hatte

    Ich wäre sehr dankbar über ein paar Informationen.

    Danke und liebe Grüße

    Hallo zusammen,

    wir haben bis jetzt unsere Patienten immer auf Corona mit dem PCR-Test testen lassen und über das ZE abgerechnet.
    Nun haben wir den ersten stationären Patienten, der einen Corona-Schnelltest erhalten hat. So wie ich das in der Verordnung zum Anspruch auf Testung lese, ist dieser nur abrechenbar wenn das Krankenahaus ein Testkonzept eingereicht hat. Wenn ich es richtig verstehe wie es weiter oben beschrieben ist, wird über eine neues ZE diskutiert oder kann man diesen Schnelltest auch ohne Konzept bereits jetzt schon abrechnen?

    Danke und liebe Grüße

    Hallo Stei-di,

    ja genau, wir sind auch in Dedalus gefangen. Ein Herr dort meinte, dass es auf der Grundlage des §301 gemacht wurde. Dort steht drin, dass der Zuschlag in einer Schlussrechnung übermittelt werden soll.

    Sehe es auch ganz genau so, eine Stornierung macht keinen Sinn und ist für alle Beteiligten nur Mehraufwand.

    Leider habe ich allerdings noch keine Idee für eine andere Lösung.

    Liebe Grüße!

    Hallo,

    wir haben auch die DRG B61B als tagesbezogenen Entgelt verhandelt. Alle 10 Tage können wir diese per Zwischenrechnung abrechnen.

    In der Zwischenrechnung haben wir bis jetzt immer die DRG, das Pflegeentgelt und den prozentualen Zuschlag (0,42%) berechnet.

    Alle Kassen haben diese Abrechnungsform akzeptiert!
    Nun gab es im System ein Update und wir können den Zuschlag nicht mehr auf Zwischenrechnungen ausweisen. Auf Nachfrage hin wieso diese Funktion blockiert wurde, wurde uns mitgeteilt das die Abrechnung des Zuschlags auf Zwischenrechnung nicht erlaubt wäre. Wir sollen nur den Tagessatz (aufgeschlüsselt in DRG und Pflegeentgelt) in Zwischenrechnungen berechnen, die Zwischenrechnungen dann (wenn der Patient entlassen ist) stornieren und alles über eine Schlussrechnung (inklusive aller Zuschläge) wieder berechnen.

    Wie wird dies bei Ihnen gemacht?

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!