Beiträge von BD 2020

    Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Die Rechnungsänderung erfolgte innerhalb der 5 Monate und die Rechnung wurde nicht von der Kasse zurückgewiesen. Da eine andere DRG mit einem anderen Betrag und anderer HD abgerechnet wurde, hätte die Kasse ja die Abrechnung so akzeptiert können. In der PrüfVV § 5 Abs.3 steht doch nichts über Prüfaufträge bei stornierten Rechnungen, außer das bei weiteren Auffälligkeiten der Auftrag bestehen bleibt. Woher weiß denn eine Klinik, dass noch Auffälligkeiten bestehen, wenn die angefragte Diagnose geändert wurde?

    Liebes Forum

    bei der Bearbeitung der MD Prüfaufträge war es bisher so, dass wenn wir einen Fehler bei der Vorbereitung zur Prüfung feststellten unsere Abrechnung stornierten und korrigierten. Damit erlosch der erste Prüfauftrag und die Kassen akzeptierten die korrigierte Abrechnung bzw schickten einen neuen Prüfauftrag.

    Nun erklärt eine KK, dass sie an einem Prüfauftrag für einen Fall vom Januar 2020 festhalten, obwohl die korrigierte Abrechnung im März 2020 erfolgte und sich die angefragte Hauptdiagnose änderte. Gibt es zu diesem Thema eine Regelung, ich habe leider keine gefunden.

    Vielen Dank für die Hilfe!:rolleyes: