Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Die Rechnungsänderung erfolgte innerhalb der 5 Monate und die Rechnung wurde nicht von der Kasse zurückgewiesen. Da eine andere DRG mit einem anderen Betrag und anderer HD abgerechnet wurde, hätte die Kasse ja die Abrechnung so akzeptiert können. In der PrüfVV § 5 Abs.3 steht doch nichts über Prüfaufträge bei stornierten Rechnungen, außer das bei weiteren Auffälligkeiten der Auftrag bestehen bleibt. Woher weiß denn eine Klinik, dass noch Auffälligkeiten bestehen, wenn die angefragte Diagnose geändert wurde?