Beiträge von kscholze

    Guten Tag Claudi,

    Die Zuordnung der HD ist gebunden an der zugrundeliegenden Erkrankung (nach subjektiver Ferndiagnose der CA) oder Verletzung, welche die Aufnahme im Krankenhaus signifikant, bewogen hat. (Ich gehe davon aus, dass die Ursache für den Verschluss der bekannte CA ist.)
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des Krankenhausaufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als HD zu kodieren. Dh. auch wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrundeliegende Krankheit zum Augenblick der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird, so ist diese als HD zu kodieren. :deal:

    Der CA ist hier die HD!

    Hallo Kemoli,

    Zitat

    Mir scheint eher das die Ärte hier im KH bei Ankunft der Versicherten nur noch den Tod festgestellt haben.

    Wenn es so ist, wie Sie vermuten, dann können Sie natürlich auch keinen vollstationären Fall abrechnen. Am besten Sie sprechen die involvierten Personen an, um den genauen Sachverhalt abzuklären.

    Das Geld soll doch jetzt der Leistung folgen :totlach: ...und keine Leistung heißt dann eben auch kein Geld. :noo:

    Zitat

    Wie lange würde man denn versuchen einen Patienten wiederzubeleben?

    Gute Frage ... :uhr:

    Hallo Kemoli,

    ich denke die Mehrheit der Forumsexperten tummelt sich momentan in Berlin - und hat hoffentlich ein interessantes Treffen.

    Zugegeben Ihr Patient war nur kurz ein stationärer Fall. Ich sehe das nach §1 Abs. FPV 2005 dennoch so...

    Zitat

    Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhaus-aufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag.


    Und wie sehen das Vertreter der Kostenträgerseite?

    Hallo D. Duck,

    es nicht unbedingt schlafraubend; hierzu gibt es doch schönere Dinge. :rotwerd:
    Allerdings bietet dieses Thema doch einige Chancen (*zumal die ganze Sache auch noch Schiedstellenfähig ist) oder jage ich hier einer Fantasie hinterher? :d_gutefrage:

    Ich habe meine Frage an das InEK weitergegeben und werde das Forum an meiner Antwort teilhaben lassen.

    * Apro pros schiedstellenfähig - meiner Meinung nach der schlechteste Weg sich zu einigen...

    Hallo KK,

    Zitat

    Welches Kostengewicht kann man ansetzen für B76A (individuell verhandelbar) und B61Z.

    Ein Ansatz zur Ermittlung der Kostengewichte kann darin bestehen, zu schauen, wohin gleiche/ ähnliche Konstallationen geführt haben. Die meiner Meinung nach bessere und plausiblere Methode sehe ich allerdings in der hauseigenen Kostenkalkulation. Sie wissen wie hoch Ihr Aufwand ist und der Kostenträger kann nachvollziehen, warum Sie diesen Betrag ansetzen. :deal:

    Vielleicht gibt es hier im Forum auch Mitgleider, die ähnliches Patientenklientel behandeln bei Grundvoraussetzungen.