Beiträge von kscholze

    Hallo Vosue,

    es ist richtig, dass der Entlasstag nicht als Belegungstag zählt. Das geht auch aus der Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 hervor. :deal:

    Zitat

    Maßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhaus-aufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag. Für den Fall von Wiederaufnah-men gilt § 2 Abs. 4 Satz 3.

    Diese finden Sie bestimmt im Download-Bereich.

    Warum dies so ist, darüber kann ich leider nur spekulieren...

    Viele Grüße,
    :roll:
    K. Scholze

    Hallo Herr Lückert,

    mir sind die Regelungen der GKV nicht (immer) bis ins Detail bekannt.
    Ich bilde mich hier gerne weiter. Für die eingangs gestellte Frage mit Bezug auf die UV-GOÄ ist es allerdings wie oben beschrieben, was nicht heißen soll, dass es auch so geschieht.

    Gerne gehe ich mit Ihnen konform, dass der bürokratische Aufwand erheblich zugenommen hat - allerdings auf allen Seiten des Systems.

    Viele Grüße,
    :roll:
    K.Scholze

    PS: Ich sitze weder auf der Leistungserbringer- noch Kostenträger-Seite... :i_baeh:

    Kein Grund zu eröten :rotwerd:

    Es kommt des Öfteren vor, dass Begriffe vermischt bzw. verwechselt werden. Auch ich will und kann mich davon nicht freisprechen... 8)

    Guten Morgen Praktikantin,

    die Definition der angegebenen Fallpauschale schließt eine untere oder obere Grenzverweildauer aus. Wie Sie in diesem Fall den Profit berechnen kann ich Ihnen anhand der fehlenden Daten auch nicht sagen. Sollten Sie (mit Profit) den Erlös meinen, müssen Sie lediglich das RG mit dem Basisfallpreis multiplizieren.

    Wie Sie die Beatmungstunden errechen, wurde an anderer Stelle im Forum diskutiert. Bitte nutzen Sie auch die Such-Funktion (auch wenn dieses anfangs etwas mehr Arbeit macht :uhr: ).

    Schönen Tag noch,
    :roll:
    K. Scholze

    Hallo Herr D. Duck,

    ich stimme Ihnen bei Ihrer Argumentation zur Auslegung von IV-Verträgen zu. Andererseits darf man nicht vergessen, dass es (aus Kassensicht) lediglich zu einer Umschichtung kommt und am Ende nicht mehr Geld vorhanden ist.
    Für mich sieht es so aus, dass hier nicht Masse sondern \"Klasse\" zählt. Denn wer weiß, wo er sein Geld herbekommt, der wird (zu Gunsten der Anderen) überleben. Ach ja..., der Patient steht nicht weniger oder mehr im Mittelpunkt als bei allen anderen Akteuren im Gesundheitswesen auch :totlach:

    Wie sollte Ihrer Meinung nach ein guter IV-Vertrag aussehen? Ich selbst suche einen Verhandlungspartner auf der KK-Seite (deutschlandweit), der gewillt ist, etwas an der momentanten Situation zu ändern. 8)

    Viele Grüße,
    :roll:
    K. Scholze

    Guten Tag D. Duck,

    wenn die Anschubfinanzierung so ausgelegt ist wie Sie beschrieben haben, würde es doch bedeuten, dass ich von meiner Budgetmenge in meiner Abteilung im Rahmen des IV etwas abgeben muss.
    D.h. ich habe im Abteilungsbudget zunächst einen Verlust, welcher durch den Erlös aus dem IV ausgeglichen wird (und hoffentlich auch erweitert, da allen anderen Häusern der Region ebenfalls Geld \"entzogen\" wird oder etwa nicht? :d_gutefrage: ).

    Viele Grüße,
    :roll:
    K. Scholze

    Guten Tag Frau berger,

    aus dem §65 Zahlungsfrist der GUV-GOÄ geht hervor, die

    Zitat

    Arztrechnungen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen zu begleichen. Ist dies aus besonderen gründen nicht möglich, ist der Arzt vom Unfallversicherungsträger unter Angabe der Gründe zu benachrichtigen.

    Andererseits gelten für den Arzt nach §49 Fristen für die Erstattung von Berichten (= 8 Tage) und Gutachten (= 3 Wochen). Auch hier können unter Umständen andere Regelungen mit entsprechender Begründung greifen.

    Im Interesse aller Beteiligten und aus persönlicher Erfahrung kann ich die direkte Kommunikation nur empfehlen. Es macht das Leben für Alle etwas angenehmer. 8)

    Ich hoffen, es waren die gesuchten Infos...

    Gruß,
    :roll:
    K. Scholze

    Hallo,

    wenn die \"Anschubfinanzierung\" um bis zu 1 v.H. gekürzt wird, gilt dieses dann generell oder betreffen die Kürzungen \"nur\" das KH, welches an der IV beteiligt ist?

    Anders gefragt:
    Wenn KK \"[c=#0024ff]blau[/code]\" einem IV mit KH \"[c=#ffff00]gelb[/code]\" zustimmt, wird dann das KH-Budget nur von KH \"[c=#ffff00]gelb[/code]\" gekürzt, in der Höhe des auszugliedernden Patientklientels, dass bei KK \"[c=#0024ff]blau[/code]\" versichert ist und an der Therapie teilnimmt?

    Danke und Gruß,
    :roll:
    K. Scholze

    Hallo Herr Dr. Kuhn,

    Zitat

    Die Hauptdiagnose wird definiert als:
    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.â€
    Der Begriff „nach Analyse
    †bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war. Die dabei evaluierten Befunde können Informationen enthalten, die aus der medizinischen und pflegerischen Anamnese, einer psychiatrischen Untersuchung, Konsultationen von Spezialisten, einer körperlicher Unter¬suchung, diagnostischen Tests oder Prozeduren, chirurgischen Eingriffen und pathologischen oder radiologischen Untersuchungen gewonnen wurden. Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.
    Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose oder Einweisungs¬diagnose entsprechen.

    Anmerkung 1: Es ist nicht auszuschließen, dass diese Definition der Hauptdiagnose vereinzelt im DRG-System keine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung erlaubt. Im Rahmen der Entwicklung und Pflege des Entgeltsystems werden solche Fälle verfolgt und auf ggf. notwendige Maßnahmen geprüft.

    Mir liegen ihre Akten bzw. die des Patienten nicht vor. Nach Ihrer Schilderung denke ich jedoch, dass Sie in diesem Fall der KK wohl zustimmen müssen. Es ei denn, der Ein oder Andere Experte findet hier noch eine Systemlücke... 8)

    Viele Grüße,
    :roll:
    K. Scholze

    [c=#0000ff]
    Hallo Forum-Mitgleider,

    nach kurzer Diskussion beschäftigt uns folgende Frage.
    Folgender Fall: Es wird eine lumbale Spinalstenose diagnostiziert. Als ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Therapiemaßnahme wird nach Diskussion eine schonende Alternative zu den vorhandenen operativen Maßnahmen bei lumbaler Spinalstenose gewählt. Es wird ein X-STOP®-Implantat gesetzt. Dabei handelt es sich um eine Art Puffer, der zwischen die Dornfortsätze des betroffenen Wirbelsäulenabschnitts gesetzt wird. Kodiert wird bespielsweise wie folgt:

    HD: M48.06
    OPS: 5-836.30 (für 1 Segment)
    DRG = I49Z

    Nehmen wir mal an, dass der 6-Steller nun mit der Ziffer 2 (für 3-5 Segmente) belegt ist = I19Z bzw. mit der Ziffer 4 (für mehr als 5 Segmente) = I06Z

    Nun meine/ unsere Frage: Wie habe ich die Anzahl der (fusionierten) Segmente zu zählen. Wohlwissend dass der DRG-Text nicht definierend ist, ist diese Frage meiner Meinung nach berechtigt.
    Wenn ich ein Implantat setze, habe ich zwei Wirbelkörper zu einem fusioniert. Zählt bei der OPS-Kode-Angabe nun das Segment (= Anzahl der verbrauchten Implantate) oder der fusionierte Wirbelkörper als ein Segment?
    Bei letzter Logik würde es bedeuten, dass es nie mehr als ein Segment geben kann...
    :grouper:
    Können Sie mir eine plausible Erklärung (für meine vielleicht doch zu abstrakte und detailverliebte Denkweise) in diesem Fall liefern?

    Gruß,
    :roll:
    K. Scholze

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    [c=#0000ff]
    Guten Tag,

    Zitat

    Also die Formel findet man ja in dem Hanbuch, nun steht dort dran, man muss k=1 für Neugeborene und k=2 für alle anderen DRGs verwenden. Stimmt das??


    Zur Ermittlung muss grundsätzlich immer die Frage gestellt werden Neugeborenes JA/ NEIN. Falls JA, gilt ein stark vereinfachter Algorithmus. In diesem Kontext ist die Frage nach der Altersabhänigkeit einer DRG-Zuordnung erlaubt. Sonst gibt es diese nicht. Somit haben Sie ihre Frage - wenn auch mit Befürchtungen - selbst richtig beantwortet.

    Für den zweiten Teil Ihrer Frage bin ich leider überfragt. :d_gutefrage: Dafür sind hier im Forum auf jeden Fall einige \"CCL-PCCL-Gurus\" zu finden und vielleicht äußern diese sich zu dieser Thematik noch... 8)

    Gruß,
    :roll:
    K. Scholze

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