Hallo Vosue,
es ist richtig, dass der Entlasstag nicht als Belegungstag zählt. Das geht auch aus der Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 hervor. :deal:
ZitatMaßgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhaus-aufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag. Für den Fall von Wiederaufnah-men gilt § 2 Abs. 4 Satz 3.
Diese finden Sie bestimmt im Download-Bereich.
Warum dies so ist, darüber kann ich leider nur spekulieren...
Viele Grüße,
:roll:
K. Scholze