Guten Tag Alaa Eddine,
aufgrund der Erwähnung der I49Z, gehen ich davon aus, dass es sich in Ihrem geschilderten Verhalt, um einen Fall aus dem Jahr 2005 handelt.
Zitat
Original von Alaa Eddine:
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Weiterhin kann ich mir nicht erklären warum bei gleicher Diagnostik und bei gleicher Therapie einen so großen Erlösunterschied gibt ?.
Dieser \"kleiner\" Unterschied ergibt sich aus der Definition der Hauptdiagnose bzw. der Diagnosetabelle der betreffenden DRGs. Glauben Sie mir, Sie sind garantiert nicht die Erste, die sich bzgl. der HD-wahl von Kyphose, Skolisoe, etc. wundert. :i_baeh:
Mit der von Ihnen gewählten HD ist es theoretisch möglich, die I06 zu triggern. Die I19 stellt sich quasi als virtuelle Basis-DRG der I06 dar. Kein Wunder dass der MDK Sie auffordert die HD zu ändern, denn im Jahr 2005 war die I49 quasi die virtuelle Basis-DRG der I09Z. Soll heißen, selsbt wenn Sie diese ansteuern, liegen Sie noch immer unter dem RG der I19Z. (Ein Blick in die Ludwigshafener Liste 2005, 2006\" bestätigt dies sicher.)
Gespart, gespart kann ich da nur sagen...
Es steht und fällt alles mit der Wahl Ihrer HD. ...und dafür schauen Sie mal in Ihre Akte, was den Aufenthalt ursächlich veranlasst hat...