Beiträge von kscholze

    Guten Tag Alaa Eddine,

    aufgrund der Erwähnung der I49Z, gehen ich davon aus, dass es sich in Ihrem geschilderten Verhalt, um einen Fall aus dem Jahr 2005 handelt.

    Zitat


    Original von Alaa Eddine:
    [c=#00ff00][/code]
    Weiterhin kann ich mir nicht erklären warum bei gleicher Diagnostik und bei gleicher Therapie einen so großen Erlösunterschied gibt ?.

    Dieser \"kleiner\" Unterschied ergibt sich aus der Definition der Hauptdiagnose bzw. der Diagnosetabelle der betreffenden DRGs. Glauben Sie mir, Sie sind garantiert nicht die Erste, die sich bzgl. der HD-wahl von Kyphose, Skolisoe, etc. wundert. :i_baeh:
    Mit der von Ihnen gewählten HD ist es theoretisch möglich, die I06 zu triggern. Die I19 stellt sich quasi als virtuelle Basis-DRG der I06 dar. Kein Wunder dass der MDK Sie auffordert die HD zu ändern, denn im Jahr 2005 war die I49 quasi die virtuelle Basis-DRG der I09Z. Soll heißen, selsbt wenn Sie diese ansteuern, liegen Sie noch immer unter dem RG der I19Z. (Ein Blick in die Ludwigshafener Liste 2005, 2006\" bestätigt dies sicher.)
    Gespart, gespart kann ich da nur sagen...

    Es steht und fällt alles mit der Wahl Ihrer HD. ...und dafür schauen Sie mal in Ihre Akte, was den Aufenthalt ursächlich veranlasst hat...

    Hallo jim,

    willkommen im Forum.
    Bei etwas mehr Einsatz in punkto Recherchearbeit, hätte Sie garantiert alle Infos bzgl. der Abrechnung, etc. hier im Forum bekommen.
    Ansonsten mal ein genereller Verweis auf die Linkseite hier im Forum oder direkt zu https://www.mydrg.de

    ...aber auch dort kommen Sie um die Lesarbeit nicht herum! :k_biggrin:

    Guten Tag Frau Stefanie Bauernfeind,

    nach welcher EBM-Ziffer sollen/ wollen Sie die \"ambulante\" Lumbalpunktion denn abrechnen? :sterne:
    Entweder sehe ich - mal wieder - den Wald vor lauter Bäumen nicht oder es besteht gar keine Möglichkeit diese Prozedur als KH ambulant erstattet zu bekommen. D.h. Sie müssen diese Leistung stationär erbringen/ abrechnen...

    Bitte helfen Sie mir, wenn ich hier völlig daneben liegen... :baby:

    Hallo Frau Mschrenk,

    grundsätzlich hatte man im EBM2000+ eine 5-stellige Systematik angelegt.

    XX YYY

    …wobei XX das jeweilige Kapitel beschreibt (z.B. 01 allgemeine Leistungen, 03 = Hausärztliche Leistungen)
    …und YYY die eigentliche Systematik (z.B. 0YY = Struktur d. Leistungen, 2YY Leistungskomplexe etc.)

    Warum auch immer, war mit dieser Vorgehensweise die gewollte Durchgängigkeit so nicht praktikabel. Deswegen wurde eine 6. Stelle eingeführt, die so genannte Zifferzusatzkennung, soll heißen „Ihr“ Buchstabe. Was diese in Ihrem speziellen Fall besagt, kann ich leider nicht beantworten. Wohl weiß ich aber, dass es in manchen Fällen zur Halbierung des Punktwertes führt. :besen:

    Ich hoffe, dass sich noch jemand, der tiefer in der EBM2000plus Systematik steck, in diesen Thread verirrt und Ihnen hoffentlich besser helfen kann. :d_zwinker:

    Guten Tag Herr Selter,

    Danke für Ihre Antwort. Es sitz nicht wirklich im Nacken, nur interessiert es mich, wenn es hoffentlich kompakte Infos für bestimmte Bereiche gibt.
    Wenn Sie die

    Zitat

    Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
    Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie
    Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie
    Bundesverband Medizingerätetechnologie e.V.


    erwähnen, wird es wohl etwas richtig Offizielles! :d_zwinker:

    Guten Tag Herr Selter,

    Zitat


    Original von Selter:
    [...]dieser Leitfaden ist so gesehen fertig, muss aber noch von allen Beteiligten abgesegnet werden [...]


    Wer sind denn die Beteiligten - außer Ihnen und Ihrer Kollegin? :mdk: :strauss:
    Und von wem muss/ wird der Leitfaden abgesegnet? Was steht denn dort drin - Geheimnisse? :threemonkey:

    Danke und Schönes WE... 8)

    Hallo Forum,

    um die Probleme und Prozesse des Krankenhauses zu verstehen, mal wieder eine Frage von Bewohnern außerhalb der Galaxie Krankenhaus.

    Was könnten denn Ausgleiche und/ oder Berichtigungen sein, die im Zuge des B1-Formular Zeile 24 für die Jahre 2003 und 2004; B2-Formular Zeile 34 ab 2005 aufgeführt sind? :baby:

    Geht es dabei im QS-Maßnahmen, Umsetzung von Arbeitszeitrichlinien etc.?

    Hallo Herr Selter,
    hallo Forum,

    ich habe von einem Leitfaden für die Wirbelsäulenchirurgie-/ orthopädie erfahren. :deal:
    Gibt es diesen und falls ja, steht dieser zum Download bereit? Was wissen Sie über den besagten Leitfaden?
    :ops: :dkr: :icd:

    Guten Tag Zusammen,

    die Überschrift des Threads passt nicht ganz zu meiner Fragestellung, jedoch ergab die Suchfunktion für mich nichts Besseres. Zudem wollte ich keine neuen Thread beginnen.

    Heute – wie so oft - durfte ich wieder in der täglichen Zusammenstellung von medinfoweb.de und mydrg.de. folgendes im Kontext der häufig beschimpften Budgetdeckelung lesen:

    Zitat

    Wenn ich in diesem Kontext einen Auszug aus „Case Mix in der Praxis“ das Kapitel 6.2 S. 9 zitiere, frage ich mich wer Recht hat und wo ich auf der Leitung stehe. Dort heißt es,

    Zitat

    „Eine krankenhausindividuelle Deckelung gibt es nicht mehr.“

    Begründet wird dies durch den

    Zitat

    „Wegfall des in §6 Abs. 1 Satz 3 BPflV festgesetzten Grundsatz der Beitragsstabilität bezogen auf das einzelne Krankenhausbudget“.

    Wohl weiß ich, dass es lediglich zu einer Verschiebung dieser \"Deckelung\", hin zur Landesebene kam. Aber was denn nun; Besteht die Deckelung ja oder nein? Rein Abstract betrachtet sollte doch alles Möglich sein und das Argument der Deckelung kh-individuell nicht mehr haltbar sein.
    Arbeite ich evtl. mit veraltetem Material? :d_gutefrage:

    Noch was, ich möchte mit meiner vielleicht etwas provokanten Fragestellung nicht den Zorn der Götter auf mich ziehen, nur Anregungen sammeln und den Druck von meiner Leitung nehmen. :sterne:

    Hat jemand eine Taschenlampe abzugeben, mit der ich etwas Licht ins Dunkel bringen kann... :augenroll:

    Hallo Herr P. Host,

    natürlich rechtfertig die Aussage der Patientin nicht unbedingt eine HD. So argumentiert haben Sie vollkommen Recht. Ab wann (hier meine ich einen Zeitraum) würde dann die Kausalität zwischen Trauma und Befund zutreffen?

    ... sicherlich wurde der zeitliche Aspekt des Öfteren im Forum diskutiert. Jedoch reden wir hier über nicht unerhebliche (zu generierende) Erlöse.