Hallo verehrte Forums-Gefährten,
nach oben geführter Diskussion und der Tatsache, dass die HD die Diagnose ist, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist, möchte ich folgenden Fall schildern.
Eine alte, dennoch rüstige Patienten stürzt im vergangenen Herbst im Schwimmbad und kommt jetzt ins KH aufgrund von anhaltenden Schmerzen. Dokumentiert ist der Sturz (an den sich die Patientin bestens erinnert) und der seit dem anhaltende Rückenschmerz. Während des KH-aufenthaltes wird – wie so häufig bei solchem Patientenklientel – eine Osteoporose diagnostiziert.
Wäre es DKR-konform die Fraktur mit einem S-Kode zu verschlüsseln oder muss als HD allein die Osteoporose (sprich M-Kode) kodiert werden. Wie bereist erwähnt, die Patientin selbst sieht als Ursache für die Schmerzen den Schwimmbadsturz – vorher hatte sie nichts, wie sie meint. :sterne:
Es mag ein leidiges Thema sein, dennoch Danke ich schon jetzt für die (hoffentlich zahlreichen) Antworten.