Beiträge von A.Hammer

    Ist bei uns in Einzelfällen (bislang 2 Anfragen von 2 Kassen) auch so. Wir schicken immer die MBEG mit der Fallfreigabe.

    Es geht hier um das grundsätzliche Problem. Die KK meint, dass nach einer Rechnungsabweisung wegen fehlender Kontexfaktoren/MBEG NIE eine Nachlieferung nach erster Rechnungsablehnung möglich ist.

    Bislang konnte man nach Ablehnung der Rechnung noch eine Begründung nachschicken. Ich finde das Thema schon extrem relevant und wollte daher gerne wissen, ob andere Kliniken hier schon Erfahrungen haben.

    Hallo,

    wir haben heute eine Nachricht bekommen, dass eine KK die Rechnung endgültig ablehnt, da keine Kontexfaktoren mit dem §301 Datensatz übermittelt worden.

    In diesem Fall liegt die KK falsch, da hier ein 2023 Ausnahme-OPS bei Augen-Operationen vorliegt.

    Prinziell wäre es für mich wichtig zu wissen, ob eine Nachlieferung von Kontexfaktoren tatsächlich NIE möglich ist, wenn dies nicht mit der primären Rechnungsstellung erfolgt ist. Ist dies tatsächlich gültiges Recht? Bislang konnte man ja immer noch eine Begründung nach Rechnungsablehnung nachschicken.

    Von anderen KK haben wir die Info bekommen, dass zusammen mit der Rechnungsablehnung ein MBEG mit der Möglichkeit einer Begründung verschickt wird.

    Müssen/können wir hier direkt klagen, wenn wir meinen eine stationäre Begründung zu haben?

    Danke an Alle!

    Hallo,

    wir haben jetzt ein GA des MD, welches eine Primäre Fehlbelegung sieht, da die Mutter (1. Tag nach Sectio) mit dem kranken Kind (keine Neonatologie am verlegenden KH) zu uns verlegt wurde. Wäre ja medizinisch bei der Mutter nicht notwendig. Was ist hier mit Mutter-Kind-Bindung und Stillen? <X Entlassen der Mutter war ja auch noch nicht mögl.

    Die GA werden immer unverständlicher.