Alles anzeigenGuten Tag,
dieses Thema beschäftigt uns gerade auch brennend.
Wir haben aus organisatorischen Gründen unsere MBEG erst 12 Tage nach Rechnungsstellung versendet, Kasse hat zwischenzeitlich bereits nachgefragt.
Nun erhielten wir folgende Nachricht per DTA:
"gem. der aktuell gültigen Vereinbarungmüssen Krankenhäuser die fallindividuelle Begründung für Aufnahmen ab01.05.2023 so früh wie möglich, spätestens jedoch mit Übermittlungder Schlussrechnung übermitteln. Wenn dies nicht erfolgt, ist diestationäre Abrechnung ausgeschlossen. Ihre MBEG vom ... kannsomit leider nicht anerkannt werden."
Gibt es inzwischen weitere Häuser, welche mit dem Thema konfrontiert wurden?
Bleibt hier tatsächlich nur die Klage oder müssen wir es so hinnehmen? Ein Telefonat mit der Kasse erbrachte leider keinen Fortschritt, die gestzliichen Vorgaben sehen es so vor.
Danke sehr und viele Grüße
KodiGR
Ist bei uns in Einzelfällen (bislang 2 Anfragen von 2 Kassen) auch so. Wir schicken immer die MBEG mit der Fallfreigabe.