Beiträge von Regelklempner

    Sehr geehrte Kollegen,

    insgesamt ist das eine wirklich interessante Diskussion. Wir kämpfen auch immer wieder mit Rechnungsrückweisungen, insbesondere veranlasst durch die großen "Grünen" Kostenträger, jedoch nicht ausschließlich...

    Die neue Gesetzeslage beschriebet tatsächlich nur Fälle bis zum 30.6.2021...was passiert danach??"

    1 Die von den Krankenhäusern bis zum 30. Juni 2021 erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen sind von den Krankenkassen innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen"

    Und seit wann hält sich unser erster Senat an die Gesetzestexte? Ich sage nur "sachlich-rechnerische Prüfung" zur AWP

    M.E. ist hier Vorsicht geboten, die SG- Rechtsprechung des ersten Senats wird nicht umfallen aufgrund de neuen Formulierungen in den Gesetzestexten zur KH Abrechnung..

    Ich würde weiterhin die MBEG als nutzvolles Instrument nutzen, ohne überbordende Arbeit hinein zu stecken..

    Eine zitierte "4 Wochenfrist" entbehrt jeglicher Grundlage..

    Grüße in die Runde