Beiträge von barthel bub

    Hallo,

    habe festgestellt, dass die Berechnung des Zuschlages bei Überschreitungen der oberen GVD lt. §6 KFPV nicht mit den Angaben des aktuellen Fallpauschalen-Kataloges (unabhängig von der DRG) übereinstimmen. Im Gesetz ist ein Faktor von 0,6 in der Berechnung angegeben, lt. Fallpauschalenkatalog wird aber oft mit 0,7 gerechnet.

    Bsp: DRG A06B: Faktor für externe Verlegung: 0,353. Der Faktor für die Überschreitung der OGVD müsste eigentlich 0,214 betragen und nicht wie angegeben 0,250.

    Liegt dort ein Fehler vor oder habe ich etwas übersehen?

    Vielen Dank für die Antworten!

    Kettner