Beiträge von Hilde

    Hallo Herr Kid,

    vielleicht können Sie mir nähere Auskunft beim abrechnen des Zusatzentgeltes ZE 03 geben. (OPS 5-822.9*)
    Unsere Mediziener verschlüsseln eine Knie-Prothese mit OPS 5-822.9*. Laut Fallpauschale ist bei OPS 5-822.9* ein Zusatzentgelt ZE 03 abzurechnen. Die Krankenkassen möchten jedoch die ZE 03 nicht zahlen,
    da es sich bei den OP`s nicht um eine Tumorendoprothese handelt.

    Frage: Was versteht man unter einer Tumorendoprothese?
    Wo findet man dann die Definition für die Tumorendoprothese?.

    Desweiteren stellt sich die Frage, was für einen OPS die Mediziener bei einer normalen Knie-Prothese zu verschlüsseln haben ?

    Mit freundlichen Grüssen
    Hilde

    Hallo Claudia,

    wir rechnen auch über Siemens ab.
    Den 35% Abschlag auf die EBM Ziffern der postopertiven Leistungen kann man EDV technisch eingeben. Da müssen Sie mit Ihrer EDV Abteilung Kontakt aufnehmen. Die können dann entsprechende Einstellungen (ggf. Rücksprache mit Siemens)vornehmen.

    Vertrag ist Vertrag :augenroll:

    Ich habe in der Vergangenheit jedoch keine Schwierigkeiten bekommen, wenn eine Rechnung nicht innerhalb von 4 Wochen bei der Krankenkasse vorlag.

    Hallo Zusammen,
    ich habe auch heute mit der KV Nordrhein telefoniert und ebenfalls die Mitteilung erhalten,dass die KV dafür nicht zuständig wäre. Ein Formblatt 3 war der KV bekannt, dass sie jedoch nicht an mich weiterleiten könnten (wegen Institutionsleistung). Sie haben mich an die Landesverbände der Krankenkassen verwiesen ?(

    Gruss Hilde

    Hallo Systemlernender,
    Hallo Forum,

    vielen Dank für die schnelle Hilfe.

    Aber wo finde ich nun die entsprechenden Punktwerte? :augenroll:

    Und wie hoch ist dann die Anpassung der Punktwerte im Übergangszeitraum bis zur Anwednung des Punktwertes des zweiten Quartals 2005??
    Oder einfacher ausgedrückt bedeutet Abs. 6
    doch nichts anderes, als dass man den Punktwert aus Quartal II 2005
    zur Abrechnung heranziehen muss..... :d_gutefrage: wenn man eh eine Anpassung berücksichtigen soll/muss.

    Gruss Hilde

    Hallo Zusammen,

    im o.g. Vertrag (gültig ab 1.4.2005) steht folgende Vereinbarung zum Abrechnungsverfahren.

    \" Die in § 3 zu vergütenden Leistungen werden nach einem Punktwert vergütet. Es gilt der kassenartenspezifische Punktwert des entsprechenden Leistungsbereichs des letzten verfügbaren Quartals gemäß Formblatt 3 (kassenseitige Rechnungslegung) der für den Krankenhausstandort zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung\".

    Zur Zeit wäre das letzte verfügbare Quartal III 2004. Und in ein paar Wochen das IV 2004? 8o

    Ändert sich dann immer der Punktwert?

    Wer kann mir sagen, wo ich das Formblatt 3 finden könnte :sterne: ?

    Kennt jemand den Punktwert für den Raum der KV Nordrhein?

    Heißt kassenartenspezifische Punktwert, dass ggf. unterschiedliche Punktwerte für Krankenkassen zu berücksichtigen sind?


    Eine Menge Fragen für so einen kurzen Ausschnitt....

    Gruss Hilde

    Hallo Herr Hollerbach,

    vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.
    Ich habe mir so was schon gedacht, aber die Hoffnung, dass sich evt. Fehler im neuen EBM oder im AOP Vertrag eingeschlichen haben könnten, ist wohl eher unwarscheinlich... :biggrin:

    Leider können wir die o.g. OP dann wohl nicht abrechnen, da unsere Chirurgie keine Ermächtigung hat. Werde den Sachverhalt mal auf Notfall prüfen.

    Gruss Hilde

    Hallo Forumsmitglieder,

    es geht um eine ambulante Abrechnung nach §115b SGB V.
    Diagnose: ICD L50.5L Narben und Fibrosen der Haut
    OPS: 5-5894.06L
    Den o.g. OPS Schlüssel finde ich weder im neuen AOP-Vertag noch
    im 2. Buch des neuen EBM`s . Was nun.... :erschreck:

    Welche EBM-Ziffer kann ich zum Ansatz bringen?

    Hoffe auf schnelle Hilfe.

    Gruss Hilde

    Hallo Herr Dr. Haubold, Hallo Forum

    wenn Sie Ambulante Operationen nach § 115b SGB V abrechnen dürfen
    können Sie für

    die Analfissur Ziffer 31 172 EBM 2000plus
    (Proktol. Eingriff der Kategorie H1)

    und f. die Kürettage Ziffer 31 301 EBM 2000plus
    (Gynäk. Eingriff der Kategorie S1)

    zum Ansatz bringen.

    Bis dahin.

    Hilde