Beiträge von Dondoyano

    Hallo zusammen,

    wir sind ein Haus der Grundversorgung und haben über mehrere Wochen eine Patientin mit Tbc isoliert und behandelt. Eine Verlegung in eine Lungenfachklinik lehnte die Patientin vehement ab.
    Jetzt lässt die Kasse das Ganze über den MDK prüfe mit der Fragestellung, ab wann eine Verlegung in ein pulmonologisch ausgerichtetes Haus hätte erfolgen können.
    Meine Frage, gibt es denn irgendwo Vorgaben, dass solche Fälle nicht in einer internistischen Abteilung ohne Schwerpunkt behandelt werden dürfen? Die Verweildauer ansich ist unstrittig.

    Gruß
    A. Dondoyano

    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort. Ich war ein paar Tage ausgefallen, deshalb meine verspätete Reaktion ;)
    Tja, genau diese Krankenkasse ist es.......
    Wir formulieren jetzt erstmal einen Widerspruch auf deren Schreiben und wenn das nichts hilft, dann müssen wir mal weiter sehen. Aber Sie haben völlig recht und ich habe mich da von der Kasse irreführen lassen. 2 bedeutet ja noch lange nicht, nicht abrechenbar in einer DRG. Danke für den Hinweis!

    Ich drücke die Daumen für Ihr Verfahren vor dem SG.

    Grüße aus Hessen
    A. Dondoyano

    Hallo zusammen,

    wir führen seit einigen Monaten Botox Injektionen der Blase durch. Nach einer MDK Prüfung, die uns bestätigt, dass eine Nacht zur Überwachung gerechtfertigt ist, schreibt nun aber die Kasse, dass sie garnichts zahlt, da es ja eine NUB der Kategorie 2 ist.
    Müssen wir jetzt unsere austherapierten Patientinnen wieder mit Vorlagen nach Hause schicken, oder hat jemand eine Idee wie wir doch unser Geld bekommen?

    Viele Grüße und schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!

    A. Dondoyano

    Hallo und guten Morgen,

    die Patientin war in einer Geriatrischen Reha einer Klinik, die bei uns als anderes Kranenhaus geführt wird. Nicht in einer reinen Reha-Einrichtung. So wie es aussieht also schon eine richtige Rückverlegung. Ich würde den Fall ja mit dem verketteten 1.+2. Fall verknüpfen, unser System lässt mich aber nur an den 2. Fall (die Komplikation) ran.

    Grüß

    A. Dondoyano

    Hallo zusammen,

    wir haben einen Verketteten Fall (Implantation einer Endoprothese Knie + Wiederaufnahme wegen Infektion) mit der DRG I01Z. Die Patientin ging in Reha und wurde dann zur Revision wieder zu uns zurückverlegt. Unser Programm (Orbis) bietet mir bei meinen Verkettungsversuchen aber nur die alte DRG -T01A- des 2. Falles an. Das kann doch nicht stimmen? In den Leitsätzen zur Wiederaufnahme finde ich aber nichts über eine solche Fallkombination (Wiederaufnahme + Rückverlegung). Kann mir jemand sagen wie die korrekte Vorgehensweise dabei ist.

    Danke und viele Grüße aus dem sonnigen Rüdesheim