Beiträge von Attorney

    Da hab ich auch was!
    Entweder ich habe beim Diktieren genuschelt (was untypisch wäre), oder unsere Mitarbeiterinnen haben wieder heimlich am Haldol genascht:

    \"Der Patient wurde zur Behandlung seiner Angoraphobie stationär aufgenommen ....\"

    Ich bin sicher, er hatte keine Angst vor diesen hübschen flauschigen Tierchen!

    Aber es kommt besser:

    \"Nachdem ....... verschlechterte sich sein Zustand wieder, als im Rahmen der Therapie versucht wurde, seine Abhängigkeitserkrankung zu klimatisieren\".

    Kryotherapie hilft halt nur begrenzt! :totlach:

    Hallo Forum,

    ich habe mal eine allgemeine Frage zur Abrechnung einer Wunschsectio.

    Es gibt Probleme mit der Kasse bei der Abrechnung einer reinen Wunschsectio - also wenn die Mutter ihre Entbindung einfach planen will oder keine lange schmerzhafte Geburt durchstehen möchte.

    Die Kassen argumentieren, dass sie überhaupt nicht leisten müssen, wenn keine medizinische Indikation zur Sektio bestand. Es sollen noch nicht einmal die Kosten für eine reguläre Entbindung übernommen werden ( man könnte ja argumentieren, dass die Kasse die Sowieso-Kosten einer \"normalen\" Entbindung tragen muss, und der Versicherte übernimmt eben den Differenzbetrag zu den Kosten für die Wunschsectio ).

    Noch komplizierter wird es, wenn es bei einer Wunschsectio zu Komplikationen kommt, die natürlich auch wieder kosten. Diese Kosten werden zum Teil auch abgelehnt.

    Wie gehen Sie mit diesen Problemen bei der Abrechnung um?

    ( Ein Chefarzt aus einem Berliner KH zuckte nur mit den Schultern und meinte, na dann schreiben wir halt rein, es bestand eine Indikation zur sectio. DAS kann ich unseren Mandanten natürlich nicht empfehlen.)

    Any thoughts?

    Liebe Forum-Mitstreiter,

    wir haben in dem Streitpunkt \"gesundes Neugeborenes als Begleitperson bei länger liegender Mutter\" in Berlin einen außergerichtlichen Erfolg erzielt.
    Die Kasse hat auf ein böses Aufforderungsschreiben die Abrechnung des Krankenhauses anerkannt, man sehe \"aufgrund des hohen Prozessrisikos von einem Klageverfahren ab\".

    Man sollte also ruhig mit einem Prozeß drohen. Die Kassen werden sicher kein Präzedenzurteil ergehen lassen wollen.

    Für weitere Infos stehen wir gerne zur Verfügung.

    Gruß

    Attorney

    Ich wollte hier nicht den Eindruck erwecken, dass \"auf Teufel komm raus\" geklagt werden soll.

    Ich habe die zwischen KH und Kasse/MDK aufgetretene Streitfrage in dieses Forum gestellt, weil ich ein paar mehr Meinungen als die der unittelbar Beteiligten hören wollte. ( Ich habe leider nicht Medizin studiert, auch wenn es mich sehr interessiert, und muss halt bei speziellen Punkten mal nachfragen. )
    Wie gesagt, die Sache wird jetzt wohl noch mal von der Kasse geprüft, und ich hatte dank der Antworten hier ein paar gute Argumente,die noch nicht gefallen waren.

    Schönes Wochenende an alle!

    Attorney

    Hallo,

    mal eine ganz generelle Frage:

    Ich sehe es allein an solchen Fragen wie meiner von vor zwei Tagen ( Apoplexie vs. TIA ):
    3 Medizinkontroller, 1 Jurist, mindestens 6 Meinungen!

    Gibt es eigentlich - außer letztendlich bei den Gerichten, wo sich der komplett ahnungslose Richter auch nur einen externen Gutachter bestellt - eine Art außergerichtliche Prüfungsinstanz, bei der man solche Kodierfragen klären kann? Hat jemand schon mal versucht, bei Streitfragen das InEK um eine Klärung, um eine Art \"Machtwort\" zu bitten? Oder beantworten die Anfragen in komplizierten Abrechnungsfragen erst gar nicht?

    Ein Kassenmitarbeiter schlug nämlich neulich vor, man könne doch in streitigen Fälle mal versuchen, das InEK um eine Stellungnahme zu bitten, und die Anwort sollte dann von Krankenhaus und Kasse akzeptiert werden.

    Ob so etwas klappt?

    :d_gutefrage:

    Hallo Merguet,
    hallo Selter,

    danke für die Hinweise, ich habe erst mal meinen Ansprechpartner bei der Kasse angeschrieben, mit dem ich eigentlich ganz gut kann, und ihm das Problem geschildert. Wenn es streitig wird, klagen wir halt mal einen Präzedenzfall durch.
    Ich werde berichten!

    Gruß

    Attorney

    Hallo Forum,

    hat jemand mal einen Tip:

    Patient wird wegen Schwindel und Übelkeit eingeliefert, Schädel-CT ergibt keinen Hinweis auf Infarkt, EEG, andere neurologische Untersuchungen und Nystagmus deuten aber auf Hirninfarkt und zentral-vestibuläre Schädigungen hin, . ( andere diagnostische Maßnahmen werden aus Kostengründen nicht durchgeführt ) Patient wird 6 Tage stationär behandelt, Infusionen mit Piracetam, Symptome dauerten einige Tage an. Kodiert wird u.a. I63.8, abgerechnet wird die DRG B70C.

    Die Kasse will jetzt eine transitorische ischämische Attacke kodieren, obwohl sich die Symptome des Patienten eben nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebildet haben.

    Any thoughts?

    Gruß

    Attorney

    Hallo Leonhardt,

    checken Sie mal auf http://www.sozialgerichtsbarkeit.de folgende Urteile:

    LSG NRW L 16 Kr 183/96

    und

    Sozialgericht Duisburg S 9 KR 195/97.

    Wenn man danach nicht darstellen kann, dass der Patient wegen eines bestimmten Krankheitsbildes ( z.B.: Atemnot, Komorbiditäten oder sonstige Symptome, die die Präsenz eines Arztes 24/7 erfordern ), würde ich mal folgende Argumentation versuchen:

    Nach § 6 Absatz 1 iVm § 29, 30 Infektionsschutzgesetz können für an TBC Erkrankte Beobachtungs- und Quarantänemaßnahmen verhängt werden. In § 69 Infektionsschutzgesetz gibt es eine KOstenregelung:

    § 69
    Kosten

    (1) Die Kosten für
    1. die Übermittlung der Meldungen nach den §§ 6 und 7,
    2. die Durchführung der Erhebungen nach § 14 Satz 2,
    3. die Maßnahmen nach § 17 Abs. 1, auch in Verbindung mit Absatz 3, soweit sie von der zuständigen Behörde angeordnet worden sind und die Notwendigkeit der Maßnahmen nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde,
    4. Untersuchung und Behandlung nach § 19 Abs. 2 Nr. 2,
    5. die Maßnahmen nach § 20 Abs. 5,
    6. die Durchführung von Ermittlungen nach den §§ 25 und 26,
    7. die Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den §§ 29 und 30,
    8. die Röntgenuntersuchungen nach § 36 Abs. 4 Satz 2
    sind aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten, soweit nicht auf Grund anderweitiger gesetzlicher Vorschriften oder auf Grund Vertrages Dritte zur Kostentragung verpflichtet sind. Im Übrigen richten sich die Gebührenpflicht und die Höhe der Gebühren unbeschadet der §§ 18 und 38 nach Landesrecht.
    (2) Wer die öffentlichen Mittel aufzubringen hat, bleibt, soweit nicht bundesgesetzlich geregelt, der Regelung durch die Länder vorbehalten.

    Ich würde mal beim Landesgesundheitsamt nachfragen, wer für eventuelle Kostenerstattungen zuständig ist. Vielleicht geht da was. War denn für den Patienten eine Schutzmaßnahme angeordnet worden?


    Viel Erfolg

    Gruß aus Berlin,

    Attorney

    Hallo MiChu,

    das passt ja, das Thema hatten wir nämlich in unseren Häusern auch gerade. Es gibt leider noch kein Urteil, in dem steht, dass die Kasse mit ihren Einwendungen gegen die KH-Rechnung ausgeschlossen ist, wenn der MDK sich solange Zeit läßt, obwohl der eigentliche Prüfauftrag der Kasse an den MDK zeitnahe - will nach der aktuellen Rechtsprechung heißen: mangels anderer Regelung im Landesvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung - erfolgt ist.

    Wir haben jetzt einfach mal beim MDK angefragt, man möchte uns bei allen offenen Prüfungen / streitigen Fällen mitteilen, wann der konkrete Auftrag von der Kasse erteilt wurde. In einem aktuellen Fall kam die Kasse nämlich fast 1 1/2 Jahre später, weil wir eine Klage eingereicht haben.

    Hier noch zwei Entscheidungen, die vielleicht weiterhelfen:

    LSG Brandenburg L 4 KR 34/03

    LSG München L 4 KR 295/05

    ( beide auf http://www.sozialgerichtsbarkeit.de abrufbar )

    Man könnte aber wie folgt argumentieren:

    Der MDK wird durch Umlage durch die Kassen finanziert, gehört also juristisch betrachtet zum Organisationsbereich der Kasse. Wenn die Prüfaufträge aber dort so lange schmoren, dass der jeweilige Fall wegen des Zeitablaufs praktisch kaum noch aufklärbar ist ( behandelnder Arzt arbeitet nicht mehr in dem Krankenhaus, Erinnerung lässt nach etc. ), müsste sich doch die Kasse ein Organisationsverschulden zurechnen lassen. Es kann in der Praxis keinen Unterschied machen, ob der Fall im Krankenhaus nur deswegen erst Monate oder Jahre später geprüft wird, weil der MDK vorher nicht tätig geworden ist, oder weil die Kasse es versäumt hat, einen rechtzeitigen Prüfauftrag zu erteilen. Das Ergebnis ist das Gleiche: der Fall ist nur noch nach Aktenlage und aus der Erinnerung der Ärzte zu beurteilen, die Beweislage ist denkbar bescheiden. Die Kasse kann sich m.E. nach Erteilung eines rechtzeitigen Prüfauftrages nicht zurücklehnen und sagen \"it\'s out of our hands\".

    Mal sehen, was das Sozialgericht dazu sagt.

    Viele Grüße

    Attorney