Beiträge von S. Bandorf

    Hallo Forum,

    muss eine angefragte Leistung, die vom InEK mit Status 1 versehen wird, verhandelt werden oder besteht die Möglichkeit von der Kassenseite, eine Vereinbarung abzulehnen mit Hinweis auf einen geringen medizinischen Zusatznutzen oder fehlende Wirtschaftlichkeit?

    Vielen Dank,
    Bandorf

    Hallo Forum,

    ich bin Studentin und gerade dabei, das 2.FPÄndG zu analysieren. Hier wurde ein neuer §6 Abs.2a KHEntgG geschaffen.
    Gibt es schon Erfahrungen, was hierunter verhandelt werden kann?

    Der Definition nach dürfen es ja keine innovativen Leistungen sein, oder besteht da ein Spielraum?

    Gibt es schon Tendenzen hinsichtlich der Verhandlung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, d.h. werden die Krankenkassen bereit sein, auch in allen vom InEK mit Status 1 eingestuften Fällen zu verhandeln?

    Vielen Dank!

    S.Bandorf