Beiträge von P-Breuer

    Moin,

    andersherum gefragt, was wollen Sie sonst heranziehen?

    VG

    F15.2

    Letztendlich bezahle ich anteilig Strafe für einen geminderten Pflegeerlös, den ich im Pflegebudget sowieso zurückzahlen muss oder eben auch erstattet bekomme je nach Selbstkosten.

    Danke für die Einschätzung. Letztendlich ist der Wortlaut wohl eindeutig, wobei auch das nicht bedeutet, dass die Kassen sich daran halten (s. AWP bei Kodieränderungen ohne erlösrelevanz).

    Ebenfalls einen schönen regnerischen Tag :)

    Liebes Forum,

    wie wird bei Ihnen die Berechnung der Aufschlagszahlung gehandhabt? Die großen Kassen ziehen hierfür den gesamten Rechnungsbetrag inkl. aller Zuschläge heran. Daraus ergibt sich zum Beispiel bei der Anwendung der 10%-Höchstregelung und neuem DRG-Erlös von ca. 7.400€ noch weitere 4.600 € (Zuschläge, Pflege-Erlös) strafzahlungsrelevanter Erlös.

    Im §275c heißt es "Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag", also Abrechnungsbetrag = gesamt Rechnungsbetrag? Wie sind die Meinungen?

    VG

    P. Breuer