Moin,
andersherum gefragt, was wollen Sie sonst heranziehen?
VG
F15.2
Letztendlich bezahle ich anteilig Strafe für einen geminderten Pflegeerlös, den ich im Pflegebudget sowieso zurückzahlen muss oder eben auch erstattet bekomme je nach Selbstkosten.
Alles anzeigenGuten Tag Forum,
Hallo P-Breuer,
meiner Ansicht nach wird man sich an den Wortlaut des Gesetztes halten, so war es bisher.
Denn man muss bei einer Kürzung auch die Zuschläge anpassen, die zu einem Teil einen Prozentualen Anteil habenEinen schönen Tag.
Im §275c heißt es "Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag",
einen schönen Regen Tag (endlich)
Danke für die Einschätzung. Letztendlich ist der Wortlaut wohl eindeutig, wobei auch das nicht bedeutet, dass die Kassen sich daran halten (s. AWP bei Kodieränderungen ohne erlösrelevanz).
Ebenfalls einen schönen regnerischen Tag