Beiträge von twalter

    Sehr geehrte Frau Johjo,

    ich denke hier spontan an R93.1 (Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik des Herzens und des Koronarkreislaufes)

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo RT,

    nach meinen Recherchen, müssen sowohl die \"Urlaubstage\" als auch die gestrichenen MDK-Tage in das selbe Feld addiert werden. Denn beides sind \"Tage ohne Berechnung\".

    Die beiden Kürzungsarten sind dann tatsächlich nicht mehr zu trennen.
    Ob das Feld gefüllt sein muss weiß ich nicht. Wie vovor im Feld \"Beurlaubungstage\" (Fall.csv) ist bei uns immer ein Wert eingetragen.

    Unabhängig vom offiziellen Datensatz nutzen wir einen angepassten Datensatz für interne Auswertungen. Hier kann man die beiden Kürzungsarten getrennt auswerten.


    Viele Grüße

    Hallo Frau Zierold,

    mir sind keine Neuigkeiten auf diesem Gebiet bekannt. Aber ich war auch davon ausgegangen, dass die Absurdität der Kassenforderung (nach Verlängerung der stationären Verweildauer) sich bereits aus den im Thread genannten Argumenten ergibt. Ich würde die Abrechnung vom MDK prüfen lassen; und denke dass die Anfrage bereits in einer MDK-Vorberatung versanden würde. Was sollte denn überhaupt die Fragestellung sein? Stationäre Notwendigkeit? :a_augenruppel:
    Wie ist Ihr zu Beginn geschilderter Fall eigentlich ausgegangen?

    Mit freundlichem Gruß

    Hallo Forum,

    die Änderung der Empfehlung Nr. 30 ist nicht akzeptabel. Die Kodierempfehlung verweist hier auf die Leitlinie S3 Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie. Hierin wird eben gerade nicht die Durchführung durch einen Anästhesisten vorausgesetzt. sondern lediglich unter Punkt 1.5 angemerkt: \"Bei Patienten mit höherem Risikoprofil soll die Hinzuziehung eines Anästhesisten erwogen werden\".

    Hieraus die zwingende Durchführung durch einen Anästhesisten abzuleiten ist nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel.

    Das wird noch spannend werden.

    Gruß

    Liebe Frau Zierold,

    ich bin der Lösung doch selbst auf die Spur gekommen. Dabei hat sich dann auch die Genese der Liste erklärt: Bei der Übertragung der Codes aus dem Definitionshandbuch (PDF-Version) wurden allen 3-Stellern die ersten beiden Buchstaben aus der Textbezeichnung hinzugefügt. \"Aus J42 NnBez Bronchitis\" wurde so \"J42 Nn\".

    Falls also jemand die Liste zur Aktualisierung seines Berichtswesens oder anderer Software benutzt hat, sollte er diese noch einmal überprüfen, oder abwarten, bis im Januar die CD-Roms ausgeliefert werden.

    Warum nur veröffentlicht das INEK die Liste nicht sofort elektronisch? Es ist ja eigentlich ein Unding, dass man jedes Jahr auf bestimmte elektronische Tabellen (z.B. CCL-Liste und BasisDRG) bis Januar warten muss, obwohl diese schon seit Monaten vorliegen. Selbst auf Nachfrage wird man auf die Veröffentlichung der CDs vertröstet. :d_gutefrage:

    Einen Guten Rutsch nach 2009 wünscht allen

    Liebe Frau Zierold,

    vielen Dank für die Liste! Gibt es eine Erläuterung zu den Codergänzugen? z.B: \'J42 Nn\', \'J46 St\', \'J47 Br\', .....?

    Mit freundlichem Gruß

    Hallo ETgkv,

    Zitat

    an sich muss man das drg-system irgenwie praktikabel machen und daher manchmal 5 eine gerade zahl sein lassen.

    Da kann man Ihnen nur Recht geben. Speziell bei der Festlegung auf einen OPS gelten aber recht einfache Fakten, die einem die Beurteilung erleichtern: Es können nur solche Eingriffe kodiert werden, die exakt einem OPS entsprechen.

    Hier sehen Sie ja wohl auch das Problem bezüglich 5-649.0, da eine Inzision hier nicht stattfand.
    Aber: Der MDK argumentiert am Beispiel der endosonografischen Nierenpunktion und auch in anderen Fällen, dass ein genanntes Inklusivum, auch dann kodierbegründend ist, wenn eine im OPS-Gruppentext genannte Bedingung (hier: Inzision) nicht erfüllt wäre.

    Interner Link zum Thema: Endosonografische Nierenpunktion

    Dieser Logik folgend wäre die Entfernung eines Fremdkörpers am Penis (auch ohne Inzision) über den genannten OPS kodierbar. Demnach könnte man im beschriebenen Fall eigentlich nur noch über den Begriff \"Fremdkörper\" streiten. Und hier würde ich nun wieder \"Fünfe gerade sein lassen\". Ich bin mir sicher, dass sowohl der Patient als auch die behandelnden Ärzte den Ring als Fremdkörper angesehen haben.

    Dass Sie letztlich die Plausibilität einer Kodierung über den zu erzielenden DRG-Erlös zu prüfen, halte ich im Übrigen für einen verfehlten Ansatz. :a_augenruppel:

    Mit freundlichem Gruß

    Hallo ETgkv,

    Zitat

    Thema fremdkörper: in der medizin muss ein fremdköper zumindest in der haut oder tiefer sein, oder in einer natürlichen körperhöhle. Ein ring ist kein fremdkörper.

    Interessante These! Wo steht denn das?

    Ich finde den Kodiervorschlag von riol mit T19.8 und 5-649.0 plausibel. Im Übrigen: Wenn der Patient nicht beschnitten war und sich die Vorhaut noch über den Ring schieben ließ, dann befand sich der Ring zumindest zeitweise in einer \"natürlichen Körperhöhle\".

    MfG

    Lieber Kodi79,

    Der MDK kann aus meiner Sicht hier nur prüfen, ob für die erfolgte Augeninnendruckmessung stationäre Strukturen notwendig waren. Dies muss immer dann bestätigt werden, wenn Messungen zur \"Unzeit\" erfolgten. Also z.B. Nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Da diese Nacht-Messungen ambulant nicht angeboten werden, muss der MDK die stationäre Durchführung absegnen (und tut dies in BW in der Regel auch).

    MfG