Beiträge von müller lüdenscheid

    Vielen Dank für die Antworten!

    Herr Freundlich: Ich beurteile den vorliegenden Fall einfach als über die OGVD laufend, weil es mir meine Erfahrung erlaubt (z.B. Strahlentherapie mit über 60 Tagen VWD)

    Herr Papiertiger: Eine Zwischenprüfung ist keine Rechnungsprüfung!
    D.h. gerade dieser Fall wird mit 100%er Sicherheit nach Rechnung nochmals geprüft werden, zumal die weit über 30 Prozeduren nicht komplett per DTA übermittelt werden können. Somit ergibt sich für den Sachbearbeiter der Kasse ein \"Behandlungsloch\". Desweiteren dient die Zwischprüfung den Sachbearbeitern als Arbeitsnachweis!
    Und ich denke, es wird schon genug administriert und geprüft.

    Herr gefi:Können Sie Begründungen per DTA übermitteln?
    Leider haben wir nicht die Möglichkeit z.B. per Kurztext eine Antwort zu geben, obwohl wir eines der \"besten\" KIS haben.

    Hallo zusammen,

    ein aktuell stationärer Patient hat die OGVD überschritten. Nun möchte die Kasse einen Zwischenbericht in Papierform und die aktuellen Schlüssel per DTA.
    Technisch ist uns eine \"Zwischendurchmitteilung\" per DTA nicht möglich.
    Wie gehen andere Häuser mit Zwischdurchabfragen um?
    Gibt es hier eine gesetzliche Grundlage?
    Der bürokratische Aufwand zeigt hier m.E. keinerlei Nutzen.

    Hallo Barbara,

    ich möchte nur kurz anmerken, daß es schon sehr viele ökonomische Betrachtungen der DRG-Systematik gibt. Für eine Doktorarbeit aus der Medizin heraus wäre es zu überlegen, ob man nicht den Ansatz Strukturwandel im Gesundheitssystem verfolgt?
    In welche Strukturen presst uns das DRG-System?
    Z.B. im Rahmen der Tagesfälle in der Onkologie, den Nachsorgen in der Gastroenterologie etc.

    Vielen Dank für die Antworten!

    ....also wird die freie Arztwahl für GKV-Patienten im ambulanten Bereich eingeschränkt.
    ... vielleicht auch bald im stationären? Denn ist eine Appendektomie in Holstein nicht günstiger als in Hamburg?????????


    Kostenünernahmeanträge gestalten sich öfter wie folgt:


    1. KK Info wg. Kostenübernahme
    2. KK sendet Liste 20 Kliniken o.n. A.
    3. Information eingeholt (KK verweist auf uns)
    4. dito
    5. Auswahl Klinik X, 2 seitige Begründung
    6. Diskussion + Ablehnung
    7. KK lehnt ab, gibt an MDK weiter(unreichbar)
    8. Anruf bei KK (keine Reaktion)
    9. KK lehnt 3 Kliniken ab, MDK unerreichbar
    10 Klinik X bereit, KK&MDK lehnen ohne
    Alternative ab
    11. Telefonate/Faxe/Briefe
    12 KK und MDK nicht erreichbar (Urlaub)
    13. Sachbearbeiter wechselt
    14. Tel:Abteilungsleiter, 3. Sachbearbeiter
    15. Sachbearbeiter unerreichbar, MDK taucht auf (1/2
    tags)
    16. MDK stimmt Klinik X doch zu, dort kein Bett
    17. Abstimmung mit KK
    18. Kostenübernahme
    (Zeitraum = 4Wochen)


    ....also machen wir es wie die Briten und sind ehrlich.:t_teufelboese:

    Die Kassen sollten den Patienten aber auch aufklären(Kosten senken ist angesagt!)
    und für die Patienten die \"Sonderbehandlungen\" wünschen machen wir es doch wie namhafte Fast Food Ketten:
    [f4]\"Diese Woche unsere 99 er\'s :Hernie, MRT....\"[/f4]

    Mal sehen was noch so kommt:sterne:

    Hallo Forum,
    wir behandelten eine Pat. aus Norddeutschland hier im schönen Ruhrgebiet. Sie wählte unser Haus, weil wir so gut sind.
    Die Intervention hätte auch ambulant durchgeführt werden können, da der Wohnort aber ein bisschen zu weit entfermnt war, konnten wir die Behandlung nur stationär durchführen.
    Laut MDK wäre die Bahandlung auch ambulant in Norddeutschland durchführbar gewesen und somit sollen wir ambulant abrechnen.

    [f4]Wir (im Ruhrgebiet)konnten die Behandlung nicht ambulant durchführen![/f4]


    Hätten wir die Patientin abweisen sollen?:t_teufelboese:
    Gibt es schon Erfahrungen?

    Hallo !
    Ich hoffe ja nicht, daß der Sachbearbeiter hier vielleicht auf eine mögliche ambulante OP abzielte?
    Manche von diesen Angestellten können da zwischen einer 5-870 und einer 5-871 nicht so recht unterscheiden :erschreck:

    Spaß oder nicht ?!, ich hab da schon so manches erlebt!
    Ich würde bei solch einer frechen Antwort aber auf jeden Fall Kontakt mit dem Teamleiter dieses Sachbearbeiters aufnehmen.
    Die Erfahrung lehrte, daß auch die Kassen bemüht sind die Bürokratie in diesem Bereich zu reduzieren.
    Zum MDK: Der ist wohl derzeit wirklich ein wenig überlastet. Ich weiß über Umwegen, daß z.B. der MDK Duisburg ca. 4 Monate im Rückstand sein soll:lach:

    Verzeihen Sie meine Sturrheit!:d_niemals:


    Aber ist ein akuter Schub einer MS mit einer Myelitis gleichzusetzen?

    ...wenn ja, muß laut 0603d die G82.6- kodiert werden, falls man die G82.- kodieren möchte (und das wollen wir) oder?

    ...weiterhin könnte man zur MS sagen, sie ist eine \"konservativ oder operativ behandelte Krankheit\"(0603d,Z.7)?

    ... was ist mit einer MS in der Remission und der Pat kommt trotzdem zur zyklischen Behandlung (z.B. Volon A), hat weiterhin seine Parese/Plegie, sodaß ich den erhöhten Pflegeaufwand gerne über die G82.- abbilden möchte?

    In allen Fällen brauche ich die G82.6- nicht angeben????????????????

    I know, aber....
    ich muß ja die G82.6- (funktionelle Höhe der Rückenmarksschädigung) angeben, was bei MS halt nicht geht!
    ....und wenn man das dann auch nicht kodiert, trudelt so ein netter Brief von einem Kostenträger ein, der diese Diagnose gerne kodiert hätte.
    Weiß evtl jemand, wie der MDK das sieht?

    Weiß jemand, ob zur MS eine Parese und/oder Plegie kodiert werden darf?

    Diese Kodierung erhöht den Schweregrad und wäre bei besonders betroffenen Patienten sinnvoll.
    Eine Höhe der funktionellen Rückenmarkssschädigung ist in diesem Fall eigentlich auch nicht zu diagnostizieren, da die Schädigung bei einem spinalen Verlauf recht diffus ist