Vielen Dank für die Antworten!
Herr Freundlich: Ich beurteile den vorliegenden Fall einfach als über die OGVD laufend, weil es mir meine Erfahrung erlaubt (z.B. Strahlentherapie mit über 60 Tagen VWD)
Herr Papiertiger: Eine Zwischenprüfung ist keine Rechnungsprüfung!
D.h. gerade dieser Fall wird mit 100%er Sicherheit nach Rechnung nochmals geprüft werden, zumal die weit über 30 Prozeduren nicht komplett per DTA übermittelt werden können. Somit ergibt sich für den Sachbearbeiter der Kasse ein \"Behandlungsloch\". Desweiteren dient die Zwischprüfung den Sachbearbeitern als Arbeitsnachweis!
Und ich denke, es wird schon genug administriert und geprüft.
Herr gefi:Können Sie Begründungen per DTA übermitteln?
Leider haben wir nicht die Möglichkeit z.B. per Kurztext eine Antwort zu geben, obwohl wir eines der \"besten\" KIS haben.