Beiträge von HeindlSebastian

    Hallo Herr Wegmann,

    ich sehe das (mittlerweile) genau so wie Sie. Gleiche Ätiologie....Ähnlich wie bei der Sigmadivertikulitis mit Abszess. Auch hier ist die Peritonitis includiert.

    Ich würde somit in diesen Konstellationen auf die gesonderte Kodierung einer ND K65.- verzichten.

    Viele Grüße

    Heindl Sebastian

    Guten Tag zusammen,

    ich hätte nochmals eine konkrete Frage zu dem Thema Zeitpunkt der Abrechnungsmöglichkeit bei Neubeantragung:

    Wenn wir jetzt nach der neuen LOPS-RL eine neue Komplexziffer bspw.. zum 15.07.2025 bei den Kassen und dem MD beantragen (3 Monate vorher Durchführung aller Merkmale ist klar..), wie ist dann der Beginn der Codier- und Abrechungsmöglichkeit zu bewerten?

    1) Gültig für alle Patienten mit Aufnahmedatum ab dem 15.07.2025?

    2) Abrechnung auch aller aktuellen stationären Patienten möglich, da "Stichtag" der 15.07.2025 im Rahmen der Anzeige?

    Konkret geht es mir um die Intensivkomplexpauschale. Die strukturellen Merkmale liegen alle vor und TISS/SAPS Punkte werden auch bereits erfasst....

    Gibt es eine belastbare Aussage, wie dies zu handhaben ist?

    vorab vielen Dank für Ihre Einschätzung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heindl Sebastian

    Hallo Herr Horndasch,

    vielen Dank für Ihre Einschätzung.

    Im §22 Abs.2 der LOPS RL wird genannt, dass der MD bei Beantragungen nach dem 01.07.2025 dann dem beantragenden KH ab dem 01.01.2026-30.06.2026 eine "Zwischenbescheinigung" ausstellt, damit die bisherigen STROPS Bescheinigungen Ihre Gültigkeit behalten. Das KH muss hierbei bestätigen, dass Sie die Inhalte der geforderten STROPS nach wie vor erfüllen........

    Aus meiner Sicht sollte das doch "Sattelfest" sein, sofern es so in der LOPS-RL steht, oder?


    Mit freundlichen Grüßen

    Heindl Sebastian

    Guten Tag zusammen,

    gibt es in der Gemeinschaft auch jemanden, der für Sich Vorteile bei der Beantragung der STROPS ab dem 01.07.2025 im Sinne §22 Abs. 2 der Übergangsbestimmungen der LOPS sieht und somit die Prüfungen STROPS und LOPS erst 2026 stattfinden?

    Oder welchen "Haken" sehen Sie bei dieser Vorgehensweise?

    Ich kann daraus momentan nur einen zeitlichen Vorteil für die Vorbereitung innerhalb der Klinik erkennen. Ebenfalls dürften nachträgliche Änderungen im Rahmen der neuen Bundesrierung dann besser bekannt sein....

    Vielen Dank für Ihre Meinungen.

    Mfg

    Heindl Sebastian

    sbrand
    3. Juli 2020 um 11:57

    Hallo CD81,

    anbei ein Link eines ähnlichen Beitrags, welcher von Herrn Dr. Selter fundiert kommentiert wurde. (Ich hoffe, das lässt sich öffnen?)

    Ich denke, Sie sehen den Sachverhalt absolut korrekt mit den gesamten überbrückten Segmenten. Ob hier jedes mal neue Schrauben platziert werden müssen, ist bei der Zählweise unerheblich.

    Somit würde ich aus Ihrer Sicht entspannt auf eine mögliche Klage seitens des Kostenträgers warten....


    VG

    Heindl Sebastian

    Guten Morgen CD81,

    ich denke, da haben Sie im Erörterungsverfahren gute Chancen, auch wenn leider durch die Sichtweise des MD´s dies zu einer MDK02 Meldung führt, was ich persönlich immer noch als Frechheit finde.....

    Siehe Hinweis zum OPS 5-83b.5-

    Die Anzahl der zu codierenden Segmente entspricht der Anzahl der mit einem oder mehreren Stäben überbrückten Segmente. Hierbei muss nicht jeder Wirbelkörper mit Pedikelschrauben besetzt sein...

    Somit haben Sie für mich ganz klar korrekt kodiert und hier würde ich mich auch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlassen.


    VG

    Heindl Sebastian

    Guten Morgen Wonni,

    aus meinem Gefühl heraus würde ich die Serosaperforation nicht extra codieren. Der Tumor wird wohl "per continuitatem" vom Zökum in das Ileum "perforiert" sein. Eine "richtige" Darmperforation würde ich daraus so nicht herleiten. Es sei denn der Operateur beschreibt im OP Bericht noch ewas anderes?


    VG

    Heindl Sebastian

    Hallo Vio,

    wir haben es auch immer so gehalten und bei einer schlechten Sättigung die J96.00 codiert. Auch uns hat der MD dies gestrichen und in die J96.09 (ohne vorliegen einer BGA) geändert.

    Problematisch hierbei sehe ich, dass bei der Entscheidung des Schlichtungsausschusses lediglich auf die Codierung der J96.- verwiesen wird.

    Ich bin gespannt auf weitere Rückmeldungen zu diesem Sachverhalt.

    Hallo rtPA,

    genau das meinte ich mit meinem ersten Beitrag. Diese Untersuchungen müssen daher zwingend durch die MTRA erfolgen. Somit brauchen Sie diese Mitarbeiter in der erforderlichen Qualifikation und das 24/7...zumindest dann im Rufdienst. Ich denke, zur Qualifikation müssen Sie für die STROPS-Prüfung neben den Qualifiktationsnachweisen dann auch natürlich die entsprechenden Dienstpläne vorlegen.

    mfg

    Heindl Sebastian

    Hallo rtPA,

    dies begründet sich aus meiner Sicht aus den Strukturanforderungen des OPS 8-981.-

    Hier ist die 24h-Verfügbarkeit der cerebralen Angio, bzw. von CT-Angiographie oder MR-Angiographie gefordert. Sofern CT oder MR Verfahren, sind diese aus meiner Sicht nur durch MTRA´s durchzuführen und nicht bspw. von MFA´s.

    Dies könnte aus meiner Sicht der Grund für die Nachweisforderung sein....


    VG

    Heindl Sebastian