Guten Tag zusammen,
ich hätte nochmals eine konkrete Frage zu dem Thema Zeitpunkt der Abrechnungsmöglichkeit bei Neubeantragung:
Wenn wir jetzt nach der neuen LOPS-RL eine neue Komplexziffer bspw.. zum 15.07.2025 bei den Kassen und dem MD beantragen (3 Monate vorher Durchführung aller Merkmale ist klar..), wie ist dann der Beginn der Codier- und Abrechungsmöglichkeit zu bewerten?
1) Gültig für alle Patienten mit Aufnahmedatum ab dem 15.07.2025?
2) Abrechnung auch aller aktuellen stationären Patienten möglich, da "Stichtag" der 15.07.2025 im Rahmen der Anzeige?
Konkret geht es mir um die Intensivkomplexpauschale. Die strukturellen Merkmale liegen alle vor und TISS/SAPS Punkte werden auch bereits erfasst....
Gibt es eine belastbare Aussage, wie dies zu handhaben ist?
vorab vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen
Heindl Sebastian