Beiträge von DRGist

    Hallo Hülsi,

    ich vermute, Sie haben deswegen noch keine Antwort bekommen, weil Sie ins falsche Forum gepostet haben. Besser geeignet gewesen wäre ein allgemeines Forum wie das \"DRG-Forum\" oder das Forum \"Fragen zur DRG-Abrechnung\" oder auch \"DRGs for Beginners\". Vielleicht kann ein Moderator den Beitrag ja bei Gelegenheit verschieben.

    Sachkosten sind grundsätzlich mit dem DRG-Entgelt abgegolten, sofern Sie nicht über ein Zusatzentgelt oder eine NUB-Vereinbarung separat in Rechnung gestellt werden können. Die Liste möglicher Zusatzentgelte finden Sie im Fallpauschalenkatalog.

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

    Liebe Forumsteilnehmer,

    ich wollte diesen Thread nochmals nach oben bringen, da das grundsätzliche Problem der inadäquaten Abbildung der Magenvarizen auch nach 6 Jahren noch nicht gelöst ist. Es geht konkret um folgenden Fall:

    70-jähriger Pat. kommt mit Einweisungsdiagnose Meläna ins KH. Als Ursache wird eine Fundusvarizenblutung mit Blutungsanämie bei Pfortaderthrombose festgestellt. Die Anämie wird mit Transfusionen behandelt, die Fundusvarizen mit endoskopischer Ligatur. Kodiert wird wie folgt:

    I86.4
    I81+ I98.3*
    D62

    5-449.83
    8-800.7f

    Resultierende DRG ist die F65A \" Periphere Gefäßkrankheiten...\", die zwar textlich nicht passt, den Fall aber klinisch und ökonomisch adäquat abbildet.

    Ist diese Kodierung DKR-konform oder kann I86.4 nicht zusammen mit I98.3 kodiert werden?

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

    Hallo medcont,

    mir scheint, dass sich hier die Geister implizit an der Frage scheiden, ob Sie Kodes aus R90-R94 kodieren dürfen, wenn die abnormen Befunde aus einer Funktionsprüfung stammen, die nicht in Ihrem Krankenhaus durchgeführt wurde. Die Gegenseite vertritt mit dem (vordergründig) recht frechen Argument \"abnorme Werte lagen nicht vor\" offensichtlich die Position, dass Sie nur abnorme Befunde Ihrer eigenen Diagnostik kodieren dürfen, und die liegen nun mal tatsächlich nicht vor. So betrachtet, könnte ein Kode aus R90-R94 auch grundsätzlich nie zur Hauptdiagnose werden.

    Ist es hingegen unerheblich, wer die abnormen Befunde in die Welt gesetzt hat, greift die DKR D008 wie von Herrn Selter ja schon aufgeführt.

    Grüße,
    B. Liebermann

    Liebe Forum-Teilnehmer,

    aus reiner Neugier und ohne konkreten Anlass hier eine Frage zu einem exotischen Thema: Es gibt im Fallpauschalen-Katalog 2010 ja die neue (nicht bewertete) DRG A22Z Korrektureingriff bei Doppelfehlbildung - wäre diese in jedem Fall zweifach, also für jeden der siamesischen Zwillinge abzurechnen, auch wenn es sich im Prinzip nur um einen Eingriff handelt?

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

    Hallo Herr Benicke,

    Sie haben eine Komplikation nach medizinischen Maßnahmen behandelt! Wenn Sie die Patientin nun erneut wegen Ihrer Grunderkrankung operieren (hier vermutlich Z41.1 - Plastische Chirurgie aus kosmetischen Gründen), müssen Sie diese (und nicht die Komplikation nach dem Ersteingriff!) als HD wählen - unabhängig davon ob die erste OP in Ihrem Haus oder anderswo erfolgt ist.

    MfG,
    B. Liebermann

    Hallo Miko,

    Sie können die N39.48 nur für definierte, organisch bedingte Formen der Harninkontinenz vewenden, die sich nicht durch N39.3 oder einen der anderen Kodes unter N39.4 beschreiben lassen. D.h. Sie müssen die Ursache der Inkontinenz kennen - z.B. medikamenteninduzierte Blasenentleerungsstörung durch AChE-Hemmer.

    MfG,
    B. Liebermann

    Hallo,

    in Bezug auf die Frage nach der Abbildung von MDK-Verweildauerkürzungen im §21-Datensatz möchte ich kurz zu bedenken geben, dass selbiger vornehmlich zur Weiterentwicklung des Systems und zur Kalkulation neuer Kostengewichte dient. Die Berücksichtigung von in Abrechnungsstreitigkeiten begründeten (und zum Teil ja hoch umstrittenen) Manipulationen an den Behandlungsfakten würde den Zweck der §21-Daten konterkarrieren und dazu führen, dass das Verhältnis zwischen Kosten und Behandlungdauer nicht mehr transparent nachvollziehbar wäre - mit der Konsequenz von Verzerrungen in den Relativgewichten sowie Zu- und Abschlägen künftiger G-DRG-Versionen.

    Also: it\'s no bug, it\'s a feature!

    MfG,
    B. Lieberman