Hallo zusammen,
noch ein Hinweis zum Thema aus der Dienstleisterwerkstatt: wir sind über einen Kunden mit Beleg-Geburtshilfe darauf aufmerksam geworden, dass bei Gruppierung der §21-Daten für DRGs aus der medizinischen Partition das falsche Relativgewicht gewählt wird, wenn eine Beleghebamme mit von der Partie ist, aber keine Prozedur kodiert wurde, - was ja bei den vorgeburtlichen Aufnahmen, bei denen die Kodes 9-260 bzw. 9-261 und 9-280 nicht kodiert werden können, durchaus öfters vorkommt. Gelegentlich wird bei komplikationslosen Spontangeburten auch schon mal die 9-260 vergessen, was bei Beteiligung einer Beleghebamme ebenfalls zum falschen Relativgewicht führt. Betroffen von dieser Problematik sind sowohl Haupt- als auch Belegabteilungen.
Hier heißt es also \"Obacht!\", wenn Auswertungen über den §21-Datensatz gefahren werden oder selbiger als Grundlage für die AEB verwendet wird.
MfG,
B. Liebermann