Beiträge von DRGist

    Hallo NiR,

    was spricht denn gegen K62.3 (Rektumprolaps) als HD? Dann landen Sie in der Regel in der G21B. N81.6 ist nun mal eine explizit geschlechtsspezifische Diagnose (N81.- = \"Genitalprolaps bei der Frau\"), und der unvollständige/innere Rektumprolaps ist nicht von der K62.3 ausgeschlossen... (vgl. den Beitrag von Herrn Bartkowski weiter oben)

    MfG,
    B. Liebermann

    Hallo Nichtraucher,

    das lässt sich mit Hilfe des Fallpauschalen-Kataloges in Excel relativ einfach selbst realisieren. Ich habe in einer freien Stunde schnell mal eine entsprechende Excel-Datei zusammengebastelt, allerdings ohne Berücksichtigung von Verlegungsfällen und Belegabteilungen resp. Beleghebammen. Fühlen Sie sich frei, die Datei nach Ihren Bedürfnissen anzupassen. Falls Sie einen Fehler finden sollten (was ich nicht hoffe), wäre ich für eine kurze Rückmeldung dankbar.

    MfG,
    B. Liebermann

    Hallo Frau Piecha,

    D37.5 \"Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Mundhöhle und der Verdauungsorgane: Rektum\" (oder .4: Kolon) wäre hier wahrscheinlich die richtige Diagnose. Siehe auch den Beitrag von Herrn Horndasch weiter oben.

    MfG,
    B. Liebermann

    Hallo zusammen,

    noch ein Hinweis zum Thema aus der Dienstleisterwerkstatt: wir sind über einen Kunden mit Beleg-Geburtshilfe darauf aufmerksam geworden, dass bei Gruppierung der §21-Daten für DRGs aus der medizinischen Partition das falsche Relativgewicht gewählt wird, wenn eine Beleghebamme mit von der Partie ist, aber keine Prozedur kodiert wurde, - was ja bei den vorgeburtlichen Aufnahmen, bei denen die Kodes 9-260 bzw. 9-261 und 9-280 nicht kodiert werden können, durchaus öfters vorkommt. Gelegentlich wird bei komplikationslosen Spontangeburten auch schon mal die 9-260 vergessen, was bei Beteiligung einer Beleghebamme ebenfalls zum falschen Relativgewicht führt. Betroffen von dieser Problematik sind sowohl Haupt- als auch Belegabteilungen.

    Hier heißt es also \"Obacht!\", wenn Auswertungen über den §21-Datensatz gefahren werden oder selbiger als Grundlage für die AEB verwendet wird.

    MfG,
    B. Liebermann

    Liebe Threadteilnehmer,

    ehe Sie sich gleich ans DIMDI wenden :d_neinnein: : beim Kode 5-859.2** Resektion eines Ganglions ist im OPS 2007 vermerkt: Exkl.: Exzision eines Ganglions an der Hand (5-849.0). :biggrin:

    Oder verstehe ich vielleicht das Problem nicht? Geht es um die Frage, ob das Handgelenk noch zur Hand zählt und mit dem Handgelenksganglion mithin anders zu verfahren wäre als mit dem Ganglion an der Hand? :sterne:

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

    Hallo Lukas,

    eine Fallzusammenführung ist mittelbar von den HD der beiden Aufenthalte abhängig, da diese ja Einfluss auf DRG und somit oGVwd und ggf. Partitionsabfolge oder Status \"Ausnahme von WA\" haben. Hier sehe ich jedoch nichts, was gegen einen FZ spricht. Spannend ist allerdings die Frage, welche HD man für den Gesamtfall wählt, da die 902Z natürlich ein deutlich höheres RG hat als die G26Z...

    MfG,
    B. Liebermann