Beiträge von Olni

    Hallo,

    ich arbeite in einer psychosomatischen Klinik.

    Eine unserer Psychotherapeutinnen möchte gerne Systemische Therapie anbieten (Familienaufstellung etc). Allerdings hat sie dafür "nur" eine Fortbildung, keine Approbation.

    Frage: Können wir die Therapie mit der Kasse abrechnen? Und wenn ja, wie? (Gruppentherapie, wenn andere Patienten teilnehmen oder Einzeltherapie, weil es um einen bestimmten Patienten geht, auch wenn andere Patienten teilnehmen.)

    Hat jemand Erfahrung mit Systemischer Therapie in seiner Klinik?

    LG

    Olni

    Wobei der Entlasstermin ja auch teilweise ein bis zwei Wochen vorher feststeht und es sich hier um psychosomatische Patienten handelt, die auf Änderungen, Stress und Druck empfindlich reagieren. Ad hoc zu entscheiden, dass jemand abends doch mal eben nach Hause kann ist da schwierig - zumal einige von weiter her zu uns kommen und eine mehrstündige An- und Abreise haben.

    Ein weiterer Faktor ist, dass es vielen Patienten in den Tagen vor der Entlassung nochmal schlechter geht, weil sie Angst davor haben, ob sie zu Hause zurecht kommen. Sie direkt nach den Therapien zu entlassen, ohne ihnen Zeit zu geben, das sacken zu lassen und sicher zu sein, dass sie stabil sind, das geht eben nicht.

    Oder? Puh, schwierig.

    Ich verstehe die Argumentation der Kasse, aber auch die Realitäten der Patienten und des therapeutischen Prozesses.

    Hallo,

    zum besseren Verständnis vorab: Ich arbeite in einer psychosomatischen Akutklinik.

    zurzeit bekomme ich von einigen Kassen vermehrt den "Vorschlag", man möge doch die Rechnung um einen BT kürzen, da der Patient morgens gegangen sei und dann ja theoretisch auch eine Entlassung am Vortag möglich gewesen sei.

    Jaaa...aber mal ganz ehrlich, der Patient hatte am Vortag noch bis in den späten Nachmittag hinein Therapien. Und rein organisatorisch entlässt man nun einmal morgens oder vormittags und nicht abends. Nur kann ich so natürlich nicht im Falldialog argumentieren.

    Wie geht ihr mit solchen Anfragen um? Wie würdet ihr argumentieren?

    LG

    Olni

    Kann mir jemand den Unterschied zwischen dem OPS 9-626 und dem OPS 9-634 erklären?

    Gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die zu erfüllen sind? Oder Unterschiede in der Erlösrelevanz?

    Die Beschreibung sieht für mich nahezu identisch aus.

    LG

    Hallo an alle,

    Ich arbeite in eine psychosomatischen Akutklinik. Eine unserer Therapeutinnen ist mit der Frage an mich herangetreten, ob es für die Patienten einen Anspruch darauf gibt, mindesten eine Einzeltherapie in der Woche zu bekommen.

    Nach einigen Recherchen habe ich es so verstanden, dass es eine Mindestanzahl von Therapieeinheiten pro Woche gibt, wenn man z.B. den OPs 9-607 oder 9-626 abrechnen will, dass aber nicht zwingend Einzeltherapien darunter sein müssen. Andererseits steht die Einzeltherapie durch Ärzte oder Therapeuten bei diesen OPS neben vielen anderen unter den Mindestmerkmalen - bedeutet das, dass das Haus pro Woche ein Minimum an Einzelgesprächen anbieten muss?

    Meine zweite Frage bezieht sich auf die Therapieeinheiten. Wenn ich eine Einzeltherapie erst ab 25 Minuten abrechnen kann und 25 Minuten jeweils eine Therapieeinheit sind - werden dann 50 zusammenhängende Minuten als zwei Therapieeinheiten gerechnet?

    Ich bin gespannt auf eure Antworten

    LG

    Hallo,

    folgende Situation: Das psychosomatische Haus in dem ich arbeite, möchte zukünftig eine Art Betreuung beim Mittagessen einrichten: Konkret bedeutet das, dass die Ernährungsberaterin anwesend und ansprechbar ist für Fragen, außerdem bei Essstörungen auch mal mit am Tisch sitzt etc.

    Frage: Können wir das abrechnen und wenn ja: Wie? Es handelt sich ja nicht um eine Einzelberatung, sehr wohl finden aber Kontakte mit den Patienten statt, es werden Fragen beantwortet und Tipps gegeben. Andererseits ist es eigentlich auch keine Therapiegruppe.

    Hat jemand eine Idee oder Tipps, wie das in der Abrechnung dargestellt werden kann?

    Ein ähnliches Problem habe ich übrigens mit geplanten Infoveranstaltungen für neue Patienten durch den Sozialdienst. Wobei ich das vermutlich als Gruppe unter Spezialtherapeuten verbuchen würde.

    LG

    Nina

    Eigentlich gibt es dafür keinen Ausstieg und zwar aus folgendem Grund (so ist es mir zumindest mal erklärt worden): Diese Leistungen werden von Anfang an bei den Budgetverhandlungen mit berücksichtigt. Die Pauschalen enthalten also bei jedem Patienten eine kleine Summe, um solche Sonderaufwendungen aufzufangen - ob der Patient das nun in Anspruch nimmt, oder nicht.

    Eine Ausnahme gibt es meines Wissens nur für Dialyse und (da bin ich mir aber nicht ganz sicher) für Chemotherapie bzw Bestrahlung.

    Aus der Praxis allerdings kenne ich es so, dass manche Klinik in die Trickkiste greift. Da wird beurlaubt, sogar kurz entlassen und wieder aufgenommen, um die Kosten für Arztbesuche zu umgehen. Und die Kasse bekommt da ohnehin nicht sofort die Nase dran, weil die ärztlichen Behandlungen über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden und erstmal nicht in der Übersicht der Sachbearbeiter für Krankenhausabrechnung auftauchen.

    Ich hoffe, dass sich hier jemand findet, der sich mit den Besonderheiten der Finanzbuchhaltung im Krankenhaus auskennt.

    Ich arbeite in einer kleinen Klinik, deren FiBu von einem Steuerbüro erledigt wird. Jetzt ist die Frage aufgekommen, wie mit Rechnungskorrekturen umgegangen werden muss, wenn der Jahresabschluss bereits gelaufen ist.

    Die Steuerberaterin meint, dass eine rückwirkende Stornierung (z.B. nach MDK-Gutachten) dann nicht mehr erlaubt sei, nach dem BGB und dieses sei jedem anderen Gesetz gegenüber vorrangig. Ich bin der Meinung, dass wir keine andere Wahl haben, weil nach §301 SGB V bei einer Rechnungskorrektur die Rechnungsart 04 genutzt werden muss und die beinhaltet sowohl eine Stornierung der ursprünglichen Rechnung, als auch die Gutschrift.

    Nun bin ich keine Finanzbuchhalterin, sondern Kodierfachkraft. Kann mir jemand erklären, wie das in anderen Krankenhäusern gehändelt wird? Oder habe ich etwas falsch verstanden?