Beiträge von Josef Honert

    Guten Morgen zusammen,

    es geht um eine Fallzusammenführung von 3 Fällen, jeweils Rückverlegung aus KH B

    Folgende Konstellation:

    Fall 1: KH A : 26.3.-31.3. Verlegung in KH B

    Fall 2: KH A : 31.3.-25.4. Verlegung in KH B

    Fall 3: KH A : 11.5.-12.5.

    Die Fälle 1 und 2 wurden von uns zusammengeführt.

    Die AOK möchte jetzt, daß der 3 Fall ebenfalls mit den ersten beiden zusammengeführt werden soll, mit folgender Begründung:

    "Wird ein Patient in weitere Krankenhäuser verlegt und von diesen

    innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Entlassungsdatum des ersten

    Krankenhausaufenthalts in dasselbe Krankenhaus zurückverlegt, in

    dem er zuvor bereits behandelt worden ist, ist der gesamte Aufenthalt in

    diesem Krankenhaus als ein Fall zu betrachten (§ 3 Abs. 3 FPV).Bitte

    um Fallzusammenführung mit dem Aufenthalt vom 26.03.2023 bis

    25.04.2023."

    Meines Erachtens wäre das nicht zutreffend, weil die Prüffrist für den 3 Fall mit dem Entlassungsdatum des 1. Falles (31.3.) beginnt ( §3 Abs.3 Satz 4)

    Der 11.5. liegt dann außerhalb der 30-Tage Frist.

    Liegt der Denkfehler bei mir?

    Grüße an alle

    JH